Medieninformationen 2023
[040/2023 - 19.06.2023]
Landesdirektion Sachsen genehmigt Doppelhaushalt 2023 und 2024 der Stadt Chemnitz
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 9. Juni 2023 den Doppelhaushalt der Stadt Chemnitz für die Jahre 2023 und 2024 unter Auflagen genehmigt. Zugleich wurde die Genehmigung für die beantragten Kreditaufnahmen erteilt.
Der städtische Haushalt hat ein Volumen von 1.009,8 Millionen Euro im Jahr 2023 und von 1.037,9 Millionen Euro im Jahr 2024.
Die Stadt Chemnitz plant im Jahr 2023 Investitionen in Höhe von rund 118,5 Millionen Euro, im Jahr 2024 in Höhe von rund 125,8 Millionen Euro. Investitionsschwerpunkte sind der Straßenbau, die öffentlichen Grünanlagen, der Schulhausbau, die Sanierung von Sportstätten sowie der Ausbau der Breitbandversorgung.
Für die Investitionen sollen Kredite in Höhe von 7,1 Mio. Euro (2023) und 1,6 Mio. Euro (2024) aufgenommen werden. Die übrige Finanzierung erfolgt über Fördermittel und Zuweisungen des Freistaates Sachsen. Durch die Kreditaufnahmen steigt die Verschuldung der Stadt in moderatem Umfang.
Die Stadt rechnet in beiden Haushaltsjahren mit höheren Einnahmen, aber auch mit erheblich ansteigenden Ausgaben – letztere insbesondere im Sozialbereich, bei den Personalkosten, bei den Betriebskosten sowie beim Unterhalt von Gebäuden und Einrichtungen. Deshalb werden Fehlbeträge in Höhe von rund 57,2 Millionen Euro im Jahr 2023 und in Höhe von rund 62,9 Millionen Euro im Jahr 2024 erwartet.
Der Ergebnishaushalt weist im gesamten - von 2023 bis 2027 reichenden - mittelfristigen Finanzplanungszeitraum jeweils ein negatives Gesamtergebnis aus. Die Stadt Chemnitz ist in keinem der Haushaltsjahre in der Lage, die geplanten Ausgaben zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben mit den zu erwartenden Einnahmen auszugleichen. In den Jahren 2023 und 2024 gelingt der Ausgleich nur durch den Einsatz von verfügbaren Mitteln aus vergangenen Jahren. Diese werden in den nächsten Jahren zunehmend abgeschmolzen.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Chemnitz ist eingeschränkt. So wird die Stadt in beiden Haushaltsjahren - und auch mittelfristig bis 2027 - nicht in der Lage sein, Eigenmittel zur Finanzierung zukünftiger Investitionen zu erwirtschaften. Auch die Erfüllung aller Pflichtaufgaben wird die Stadt nicht vollumfänglich aus eigenen Mitteln finanzieren können.
Ab 2026 wird die Stadt zur Finanzierung ihrer Aufgaben dauerhaft auf die Inanspruchnahme von Kassenkrediten angewiesen sein.
Vor diesem Hintergrund hat die Landesdirektion Sachsen die Genehmigung der Kreditaufnahmen mit Auflagen versehen. Die Stadt muss geeignete Maßnahmen prüfen und ergreifen, um das dauerhaft drohende Haushaltsdefizit abzuwenden und den Haushaltsausgleich auch im Zeitraum bis 2027 sicherzustellen. Hierzu hat die Stadt Chemnitz halbjährlich gegenüber der Landesdirektion zu berichten.
Der städtische Haushalt hat ein Volumen von 1.009,8 Millionen Euro im Jahr 2023 und von 1.037,9 Millionen Euro im Jahr 2024.
Die Stadt Chemnitz plant im Jahr 2023 Investitionen in Höhe von rund 118,5 Millionen Euro, im Jahr 2024 in Höhe von rund 125,8 Millionen Euro. Investitionsschwerpunkte sind der Straßenbau, die öffentlichen Grünanlagen, der Schulhausbau, die Sanierung von Sportstätten sowie der Ausbau der Breitbandversorgung.
Für die Investitionen sollen Kredite in Höhe von 7,1 Mio. Euro (2023) und 1,6 Mio. Euro (2024) aufgenommen werden. Die übrige Finanzierung erfolgt über Fördermittel und Zuweisungen des Freistaates Sachsen. Durch die Kreditaufnahmen steigt die Verschuldung der Stadt in moderatem Umfang.
Die Stadt rechnet in beiden Haushaltsjahren mit höheren Einnahmen, aber auch mit erheblich ansteigenden Ausgaben – letztere insbesondere im Sozialbereich, bei den Personalkosten, bei den Betriebskosten sowie beim Unterhalt von Gebäuden und Einrichtungen. Deshalb werden Fehlbeträge in Höhe von rund 57,2 Millionen Euro im Jahr 2023 und in Höhe von rund 62,9 Millionen Euro im Jahr 2024 erwartet.
Der Ergebnishaushalt weist im gesamten - von 2023 bis 2027 reichenden - mittelfristigen Finanzplanungszeitraum jeweils ein negatives Gesamtergebnis aus. Die Stadt Chemnitz ist in keinem der Haushaltsjahre in der Lage, die geplanten Ausgaben zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben mit den zu erwartenden Einnahmen auszugleichen. In den Jahren 2023 und 2024 gelingt der Ausgleich nur durch den Einsatz von verfügbaren Mitteln aus vergangenen Jahren. Diese werden in den nächsten Jahren zunehmend abgeschmolzen.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Chemnitz ist eingeschränkt. So wird die Stadt in beiden Haushaltsjahren - und auch mittelfristig bis 2027 - nicht in der Lage sein, Eigenmittel zur Finanzierung zukünftiger Investitionen zu erwirtschaften. Auch die Erfüllung aller Pflichtaufgaben wird die Stadt nicht vollumfänglich aus eigenen Mitteln finanzieren können.
Ab 2026 wird die Stadt zur Finanzierung ihrer Aufgaben dauerhaft auf die Inanspruchnahme von Kassenkrediten angewiesen sein.
Vor diesem Hintergrund hat die Landesdirektion Sachsen die Genehmigung der Kreditaufnahmen mit Auflagen versehen. Die Stadt muss geeignete Maßnahmen prüfen und ergreifen, um das dauerhaft drohende Haushaltsdefizit abzuwenden und den Haushaltsausgleich auch im Zeitraum bis 2027 sicherzustellen. Hierzu hat die Stadt Chemnitz halbjährlich gegenüber der Landesdirektion zu berichten.