Medieninformationen 2023
[043/2023 - 27.06.2023]
Landkreis Meißen: Kommunalaufsicht gibt Haushalt frei
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 22. Juni 2023 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung des Landkreises Meißen für das Haushaltsjahr 2023 bestätigt. Für das Haushaltsjahr 2024 konnte die Gesetzmäßigkeit des Haushaltes nur unter einer Bedingung bestätigt werden.
Die Haushaltssatzung enthält weder in 2023 noch in 2024 Bestandteile, die einer Genehmigung durch die Landesdirektion bedürfen. Insbesondere kann der Landkreis seine Investitionen ohne Kredite stemmen.
Der Haushaltsplan 2023 hat im Ergebnishaushalt ein Volumen von ca. 466,6 Millionen Euro - im Jahr 2024 sind es rd. 475,6 Millionen Euro.
Der Landkreis Meißen plant im Haushaltsjahr 2023 Investitionen in Höhe von ca. 61,1 Millionen Euro. Für das Haushaltsjahr 2024 sind Investitionen in Höhe von rund 91,6 Millionen Euro veranschlagt. Die Investitionsschwerpunkte liegen u.a. in den Bereichen Breitbandausbau, Rettungswachen, Schulen und Straßenbau.
Für die Herstellung eines gesetzmäßigen Haushalts war es u.a. erforderlich, den Umlagesatz für die Kreisumlage gegenüber den Vorjahren um 2 Prozentpunkte anzuheben. Die Umlage beträgt für die Jahre 2023 und 2024 jeweils 35,88 Prozent. Mit der Kreisumlage werden die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt.
Der Landkreis Meißen erreicht im Haushaltsjahr 2023 den Haushaltsausgleich weiterhin nur unter Inanspruchnahme der Ausnahmeregelungen des Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Anwendung des Gemeindewirtschaftsrechts zur Bewältigung der Auswirkungen der Energiekrise im Freistaat Sachsen vom 4. Oktober 2022. Für 2024 gelingt der Ausgleich selbst mit diesen Erleichterungen im Finanzhaushalt nicht.
Der Kreis muss voraussichtlich ab 2024 dauerhaft Kassenkredite zur Sicherung seiner Liquidität in Anspruch nehmen.
Vor diesem Hintergrund hat die Landesdirektion Sachsen die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Haushaltes für das Jahr 2024 unter eine Bedingung gestellt. Der Landkreis Meißen muss entweder nachweisen, dass er durch die Umsetzung geeigneter Maßnahmen die Gesetzmäßigkeit des Finanzhaushaltes 2024 doch noch herstellen kann oder er muss ein Haushaltsstrukturkonzept vorlegen, welches die Gesetzmäßigkeit des Finanzhaushaltes spätestens bis zum vierten Folgejahr nachweist.
Die Haushaltssatzung enthält weder in 2023 noch in 2024 Bestandteile, die einer Genehmigung durch die Landesdirektion bedürfen. Insbesondere kann der Landkreis seine Investitionen ohne Kredite stemmen.
Der Haushaltsplan 2023 hat im Ergebnishaushalt ein Volumen von ca. 466,6 Millionen Euro - im Jahr 2024 sind es rd. 475,6 Millionen Euro.
Der Landkreis Meißen plant im Haushaltsjahr 2023 Investitionen in Höhe von ca. 61,1 Millionen Euro. Für das Haushaltsjahr 2024 sind Investitionen in Höhe von rund 91,6 Millionen Euro veranschlagt. Die Investitionsschwerpunkte liegen u.a. in den Bereichen Breitbandausbau, Rettungswachen, Schulen und Straßenbau.
Für die Herstellung eines gesetzmäßigen Haushalts war es u.a. erforderlich, den Umlagesatz für die Kreisumlage gegenüber den Vorjahren um 2 Prozentpunkte anzuheben. Die Umlage beträgt für die Jahre 2023 und 2024 jeweils 35,88 Prozent. Mit der Kreisumlage werden die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt.
Der Landkreis Meißen erreicht im Haushaltsjahr 2023 den Haushaltsausgleich weiterhin nur unter Inanspruchnahme der Ausnahmeregelungen des Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Anwendung des Gemeindewirtschaftsrechts zur Bewältigung der Auswirkungen der Energiekrise im Freistaat Sachsen vom 4. Oktober 2022. Für 2024 gelingt der Ausgleich selbst mit diesen Erleichterungen im Finanzhaushalt nicht.
Der Kreis muss voraussichtlich ab 2024 dauerhaft Kassenkredite zur Sicherung seiner Liquidität in Anspruch nehmen.
Vor diesem Hintergrund hat die Landesdirektion Sachsen die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Haushaltes für das Jahr 2024 unter eine Bedingung gestellt. Der Landkreis Meißen muss entweder nachweisen, dass er durch die Umsetzung geeigneter Maßnahmen die Gesetzmäßigkeit des Finanzhaushaltes 2024 doch noch herstellen kann oder er muss ein Haushaltsstrukturkonzept vorlegen, welches die Gesetzmäßigkeit des Finanzhaushaltes spätestens bis zum vierten Folgejahr nachweist.