Medieninformationen 2023
[012/2023 - 23.02.2023]
Vorbereitungsarbeiten für den Neubau der Nossener Brücke in Dresden genehmigt
Landesdirektion Sachsen schafft Baurecht für eine provisorische Fernwärmeleitung
Die Landesdirektion Sachsen hat mit vorläufiger Anordnung vom 9. Februar 2023 Baurecht für die Errichtung einer provisorischen Fernwärmeleitung an der Nossener Brücke in Dresden im Bereich der Zwickauer Straße geschaffen. Das Provisorium ist als vorbereitende Maßnahme Teil des Vorhabens „Stadtbahn 2020 Teilabschnitt 1.2 – Nossener Brücke / Nürnberger Straße“ der Dresdner Verkehrsbetriebe AG.
Die provisorische Fernwärmeleitung wird nördlich der Nossener Brücke teils als Freileitung und teils als erdverlegte Trasse zwischen der Bestandstrasse in der Böschung der Nossener Brücke und der Bestandstrasse parallel zur Zwickauer Straße auf einer Länge von ca. 116 Metern errichtet. Der Freitrassenbereich steht auf Stahlbetonstützen.
Die provisorische Fernwärmeleitung dient der Schaffung von Baufreiheit für die Errichtung eines sogenannten Mediendükers – eines Rohres, in dem mehrere Versorgungsleitungen verlaufen. Der Mediendüker soll zukünftig nördlich der Nossener Brücke die Gleisanlagen der Deutschen Bahn unterqueren. Er wird dann auch die Fernwärmeleitung aufnehmen, die gegenwärtig parallel zur Nossener Brücke die Gleisanlagen mit einer Rohrbrücke überquert. Die Rohrbrücke wird zukünftig nicht mehr zur Verfügung stehen. Sie ist der Verbreiterung der Nossener Brücke für die Straßenbahn im Weg und muss deshalb zurückgebaut werden.
Da der Neubau der Nossener Brücke wegen bereits eingetretener Schäden an der Konstruktion ohne weitere Verzögerung im öffentlichen Interesse ist, hat die Landesdirektion Sachsen das Baurecht für die provisorische Fernwärmeleitung hergestellt. Über die Zulassung des gesamten Bauvorhabens „Stadtbahn 2020 Teilabschnitt 1.2 – Nossener Brücke / Nürnberger Straße“ im Rahmen des Planfeststellungsverfahren ist damit noch nicht entschieden.
Die Genehmigung der Landesdirektion Sachsen wird in der Zeit zwischen dem 10. und 23. März 2023 bei der Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Abteilung Verkehrsanlagenplanung, im Dresdener World Trade Centrum (Ammonstraße 70) zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Sie kann im gleichen Zeitraum auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen im Bereich „Bekanntmachungen“ (Infrastruktur/Straßenbahnen) eingesehen werden.
Die provisorische Fernwärmeleitung wird nördlich der Nossener Brücke teils als Freileitung und teils als erdverlegte Trasse zwischen der Bestandstrasse in der Böschung der Nossener Brücke und der Bestandstrasse parallel zur Zwickauer Straße auf einer Länge von ca. 116 Metern errichtet. Der Freitrassenbereich steht auf Stahlbetonstützen.
Die provisorische Fernwärmeleitung dient der Schaffung von Baufreiheit für die Errichtung eines sogenannten Mediendükers – eines Rohres, in dem mehrere Versorgungsleitungen verlaufen. Der Mediendüker soll zukünftig nördlich der Nossener Brücke die Gleisanlagen der Deutschen Bahn unterqueren. Er wird dann auch die Fernwärmeleitung aufnehmen, die gegenwärtig parallel zur Nossener Brücke die Gleisanlagen mit einer Rohrbrücke überquert. Die Rohrbrücke wird zukünftig nicht mehr zur Verfügung stehen. Sie ist der Verbreiterung der Nossener Brücke für die Straßenbahn im Weg und muss deshalb zurückgebaut werden.
Da der Neubau der Nossener Brücke wegen bereits eingetretener Schäden an der Konstruktion ohne weitere Verzögerung im öffentlichen Interesse ist, hat die Landesdirektion Sachsen das Baurecht für die provisorische Fernwärmeleitung hergestellt. Über die Zulassung des gesamten Bauvorhabens „Stadtbahn 2020 Teilabschnitt 1.2 – Nossener Brücke / Nürnberger Straße“ im Rahmen des Planfeststellungsverfahren ist damit noch nicht entschieden.
Die Genehmigung der Landesdirektion Sachsen wird in der Zeit zwischen dem 10. und 23. März 2023 bei der Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Abteilung Verkehrsanlagenplanung, im Dresdener World Trade Centrum (Ammonstraße 70) zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Sie kann im gleichen Zeitraum auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen im Bereich „Bekanntmachungen“ (Infrastruktur/Straßenbahnen) eingesehen werden.