Medieninformationen 2023
[048 / 2023 - 18.07.2023]
Doppelhaushalt Landkreis Bautzen: Freigabe unter Auflagen
Landesdirektion gibt Doppelhaushalt des Landkreises Bautzen inklusive vorgesehener Kreditaufnahmen unter Auflagen frei
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 14. Juli 2023 den Doppelhaushalt des Landkreises Bautzen für die Jahre 2023 und 2024 zum Vollzug freigegeben. Die vorgesehenen Kreditaufnahmen werden unter Auflagen genehmigt.
Der Haushaltsplan hat im Ergebnishaushalt ein Volumen von rund 606 Millionen Euro in 2023 und 619,6 Millionen Euro in 2024. Im Haushaltsjahr 2023 plant der Landkreis Investitionen in Höhe von rund 68,8 Millionen Euro. Im Folgejahr sind dafür in etwa 68,9 Millionen Euro veranschlagt. Die Investitionsschwerpunkte liegen in den Bereichen Straßenbau, Schulhausbau und Neubau von Rettungswachen.
Der Haushaltsausgleich des Landkreises Bautzen kann 2023 und 2024 nur unter Inanspruchnahme einer Ausnahmeregelung des Freistaates Sachsen erreicht werden. Sie wurde zur Bewältigung der Auswirkungen der Energiekrise geschaffen. Aus der mittelfristigen Finanzplanung des Landkreises ergeben sich jedoch deutliche Hinweise auf eine Einschränkung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit.
Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt für beide Haushaltsjahre 33,5 Prozent und ist damit gegenüber den Vorjahren um 1,5 Prozentpunkte gestiegen. Mit der Kreisumlage werden die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt.
In Summe gelingt es dem Landkreis im Zeitraum des Doppelhaushaltes nicht, Eigenmittel zur Finanzierung von Investitionen zu erwirtschaften. Vor diesem Hintergrund muss der Landkreis Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 5.431.000 Euro (2023) und 7.108.000 Euro (2024) aufnehmen. Damit soll der zusätzliche Finanzbedarf gedeckt werden, der nicht durch staatliche Zuwendungen und Zuweisungen gesichert ist.
Aufgrund der schwierigen Finanzlage hat die Landesdirektion Sachsen die Genehmigung der Kreditaufnahmen mit Auflagen versehen. Der Landkreis Bautzen muss geeignete Maßnahmen prüfen und ergreifen, um das drohende Haushaltsdefizit abzuwenden und den Haushaltsausgleich im Finanzplanungszeitraum bis 2027 sicherzustellen. Im Rahmen der vierteljährlichen Berichterstattung an die Landesdirektion Sachsen muss der Landkreis zum Stand der Auflagenerfüllung Stellung nehmen.
Der Haushaltsplan hat im Ergebnishaushalt ein Volumen von rund 606 Millionen Euro in 2023 und 619,6 Millionen Euro in 2024. Im Haushaltsjahr 2023 plant der Landkreis Investitionen in Höhe von rund 68,8 Millionen Euro. Im Folgejahr sind dafür in etwa 68,9 Millionen Euro veranschlagt. Die Investitionsschwerpunkte liegen in den Bereichen Straßenbau, Schulhausbau und Neubau von Rettungswachen.
Der Haushaltsausgleich des Landkreises Bautzen kann 2023 und 2024 nur unter Inanspruchnahme einer Ausnahmeregelung des Freistaates Sachsen erreicht werden. Sie wurde zur Bewältigung der Auswirkungen der Energiekrise geschaffen. Aus der mittelfristigen Finanzplanung des Landkreises ergeben sich jedoch deutliche Hinweise auf eine Einschränkung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit.
Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt für beide Haushaltsjahre 33,5 Prozent und ist damit gegenüber den Vorjahren um 1,5 Prozentpunkte gestiegen. Mit der Kreisumlage werden die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt.
In Summe gelingt es dem Landkreis im Zeitraum des Doppelhaushaltes nicht, Eigenmittel zur Finanzierung von Investitionen zu erwirtschaften. Vor diesem Hintergrund muss der Landkreis Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 5.431.000 Euro (2023) und 7.108.000 Euro (2024) aufnehmen. Damit soll der zusätzliche Finanzbedarf gedeckt werden, der nicht durch staatliche Zuwendungen und Zuweisungen gesichert ist.
Aufgrund der schwierigen Finanzlage hat die Landesdirektion Sachsen die Genehmigung der Kreditaufnahmen mit Auflagen versehen. Der Landkreis Bautzen muss geeignete Maßnahmen prüfen und ergreifen, um das drohende Haushaltsdefizit abzuwenden und den Haushaltsausgleich im Finanzplanungszeitraum bis 2027 sicherzustellen. Im Rahmen der vierteljährlichen Berichterstattung an die Landesdirektion Sachsen muss der Landkreis zum Stand der Auflagenerfüllung Stellung nehmen.