Medieninformationen 2018
[064/2018 - 06.09.2018]
Weitere Pipeline kann durch Sachsen wachsen
Landesdirektion Sachsen schließt Planfeststellungsverfahren für EUGAL-Ferngasleitung für Trassenabschnitt bei Dresden ab
Der Präsident der Landesdirektion Sachsen hat heute in Chemnitz den Planfeststellungsbeschluss für den Bau des ersten Abschnittes der Europäischen Gas-Anbindungsleitung (EUGAL) auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen an die Vorhabenträger übergeben. Damit verfügen die GASCADE Gastransport GmbH, die Fluxys Deutschland GmbH, die Gasunie Deutschland Transport Service GmbH und die ONTRAS Gastransport GmbH über Baurecht.
Der genehmigte Teilabschnitt ist 52,4 Kilometer lang. Er reicht von der Verbandsgemeinde Schönfeld im Norden - unmittelbar an der Grenze zu Brandenburg - bis auf das Gebiet der Stadt Wilsdruff im Süden. Der zweite auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen verlaufende Teilabschnitt befindet sich derzeit noch im Genehmigungsverfahren. Dieser Abschnitt reicht von Wilsdruff bis nach Deutschneudorf an der Grenze zur Tschechischen Republik.
Der genehmigte Leitungsabschnitt führt über das Territorium von insgesamt elf Städten und Gemeinden. Die Querung der Elbe erfolgt in der Gemeinde Klipphausen, Gemarkung Gauernitz. Die Leitung wird mit Rohren mit einem Durchmesser von 1.400 Millimeter realisiert. Im Trassenabschnitt sind drei Absperrstationen geplant. Diese werden in Adelsdorf, in Oberrau und in Klipphausen errichtet.
Im Planfeststellungsbeschluss wurde unter anderem geregelt, dass die Vorhabenträger den Trassenkorridor nach Verlegung der Gasleitung soweit wie möglich wieder in den ursprünglichen Zustand versetzen müssen. Die künftige Nutzung wird lediglich in einem Sicherheitsstreifen eingeschränkt. Dort dürfen für die Dauer des Leitungsbetriebes keine tief wurzelnden Bäume gepflanzt werden. Die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen kann im Anschluss an die Rekultivierung der Flächen uneingeschränkt wieder aufgenommen werden.
Die Trasse berührt sechs Fauna-Flora-Habitat- und drei Vogelschutzgebiete. Der Bau und der Betrieb der Gasleitung wird diese Gebiete nur unerhebliche beeinträchtigen. Mit einer Vielzahl von landschaftspflegerischen Maßnahmen ist die Umweltverträglichkeit des Vorhabens sichergestellt. Das Spektrum reicht dabei von Baumpflanzungen über die Anlage von Streuobstwiesen, die Offenlegung geschlossener Gräben bis hin zur Schaffung von Kleingewässern.
Der Planfeststellungsbeschluss wird in den betroffenen Gemeinden öffentlich zur Einsicht ausgelegt. Die Auslegung wird vorher ortsüblich bekannt gemacht.
Hintergrund:
Die Erdgasleitung soll russisches Erdgas vom der Empfangsstation Lubmin 2 an der Ostsee nach Deutschland sowie nach Süd- und Südosteuropa transportieren. Sie hat eine Gesamtlänge von etwa 480 Kilometern. Sie führt durch die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen. Am Übergabepunkt bei Deutschneudorf verlässt die Leitung deutschen Boden in Richtung Tschechische Republik.
Übersichtskarte EUGAL, Abschnitt Dresden
Der genehmigte Teilabschnitt ist 52,4 Kilometer lang. Er reicht von der Verbandsgemeinde Schönfeld im Norden - unmittelbar an der Grenze zu Brandenburg - bis auf das Gebiet der Stadt Wilsdruff im Süden. Der zweite auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen verlaufende Teilabschnitt befindet sich derzeit noch im Genehmigungsverfahren. Dieser Abschnitt reicht von Wilsdruff bis nach Deutschneudorf an der Grenze zur Tschechischen Republik.
Der genehmigte Leitungsabschnitt führt über das Territorium von insgesamt elf Städten und Gemeinden. Die Querung der Elbe erfolgt in der Gemeinde Klipphausen, Gemarkung Gauernitz. Die Leitung wird mit Rohren mit einem Durchmesser von 1.400 Millimeter realisiert. Im Trassenabschnitt sind drei Absperrstationen geplant. Diese werden in Adelsdorf, in Oberrau und in Klipphausen errichtet.
Im Planfeststellungsbeschluss wurde unter anderem geregelt, dass die Vorhabenträger den Trassenkorridor nach Verlegung der Gasleitung soweit wie möglich wieder in den ursprünglichen Zustand versetzen müssen. Die künftige Nutzung wird lediglich in einem Sicherheitsstreifen eingeschränkt. Dort dürfen für die Dauer des Leitungsbetriebes keine tief wurzelnden Bäume gepflanzt werden. Die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen kann im Anschluss an die Rekultivierung der Flächen uneingeschränkt wieder aufgenommen werden.
Die Trasse berührt sechs Fauna-Flora-Habitat- und drei Vogelschutzgebiete. Der Bau und der Betrieb der Gasleitung wird diese Gebiete nur unerhebliche beeinträchtigen. Mit einer Vielzahl von landschaftspflegerischen Maßnahmen ist die Umweltverträglichkeit des Vorhabens sichergestellt. Das Spektrum reicht dabei von Baumpflanzungen über die Anlage von Streuobstwiesen, die Offenlegung geschlossener Gräben bis hin zur Schaffung von Kleingewässern.
Der Planfeststellungsbeschluss wird in den betroffenen Gemeinden öffentlich zur Einsicht ausgelegt. Die Auslegung wird vorher ortsüblich bekannt gemacht.
Hintergrund:
Die Erdgasleitung soll russisches Erdgas vom der Empfangsstation Lubmin 2 an der Ostsee nach Deutschland sowie nach Süd- und Südosteuropa transportieren. Sie hat eine Gesamtlänge von etwa 480 Kilometern. Sie führt durch die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen. Am Übergabepunkt bei Deutschneudorf verlässt die Leitung deutschen Boden in Richtung Tschechische Republik.
Übersichtskarte EUGAL, Abschnitt Dresden