Medieninformationen 2018
[071/2018 - 28.09.2018]
Südabschnitt der neuen Erdgastrasse durch Sachsen genehmigt
Landesdirektion schließt Planfeststellung für weitere 54 Kilometer von EUGAL im Freistaat ab
Mit Planfeststellungsbeschluss vom 26. September 2018 hat die Landesdirektion Sachsen den Abschnitt der Ferngasleitung EUGAL genehmigt, der in der Region Chemnitz verläuft.
Der nun planfestgestellte zweite Abschnitt der EUGAL in Sachsen hat eine Länge von 54 Kilometern. Er beginnt an der Nordgrenze der Flur der Gemeinde Reinsberg im Landkreis Mittelsachsen und endet an der Grenze der Erzgebirgsgemeinde Deutschneudorf zum tschechischen Hoheitsgebiet. Das Vorhaben umfasst die Verlegung der Rohrleitung sowie die Errichtung aller betriebsnotwendigen technischen Einrichtungen und den Betrieb der Erdgasfernleitung. Im Einzelnen beinhaltet der jetzt genehmigte Antrag auf Planfeststellung für den Planfeststellungsabschnitt Chemnitz:
Die EUGAL wird erdverlegt und verläuft über eine Gesamtlänge von ca. 480 Kilometern durch die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen. Die Trasse orientiert sich weitgehend an dem Verlauf der bestehenden Ostsee-Pipeline-Anbindungs-Leitung OPAL (Inbetriebnahme im Jahr 2011). In ihrem nördlichen Abschnitt verläuft die EUGAL mit einer Länge von ca. 328 Kilometern als Doppelstrang. Von Südbrandenburg im Landkreis Dahme-Spreewald bis zur deutsch-tschechischen Grenze wird die EUGAL dann auf einer Länge von ca. 152 Kilometern als Einzelstrang fortgeführt. In ihrem südsächsischen Abschnitt durchquert EUGAL die Landkreise Mittelsachsen und den Erzgebirgskreis.
Das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und der Maßnahmen zur dauerhaften ökologischen Funktionssicherung soll im südsächsischen Abschnitt größtenteils auf nicht im Eigentum der Vorhabenträgerin stehenden Grundstücken verwirklicht werden.
Der Leitungsstrang wird in einem Schutzstreifen verlegt, der 12 Meter (jeweils 6 Meter beidseitig der Leitungsachse) umfasst. Der Schutzstreifen darf dauerhaft nicht bebaut oder anderweitig dauerhaft als Lagerplatz für schwer transportierbare Materialien genutzt werden, um die Leitung vor daraus resultierenden negativen Einflüssen zu schützen und einen permanenten Zugang zur Leitung zu gewährleisten. Innerhalb des Schutzstreifens ist ein Streifen von 4 Metern beidseitig der Leitungsachse, d. h. eine Breite von insgesamt 8 Metern, baumfrei zu halten. Während der Bauausführung wird darüber hinaus zur Errichtung der Leitung ein Arbeitsstreifen mit einer Regelbreite von 32 Metern im Waldbereich und von 40 Metern im Offenland bzw. freier Feldflur in Anspruch genommen. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die baubedingten Eingriffe in den Boden ausgeglichen und weitestgehend der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt. Soweit - wegen des Schutzstreifens oder Überbauung - der ursprüngliche Zustand nicht wiederhergestellt werden kann, erfolgt eine Kompensation durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Der Schwerpunkt liegt hier bei Erstaufforstungen.
Der insgesamt 106 Kilometer lange sächsische Abschnitt der EUGAL war in zwei Planfeststellungsabschnitte unterteilt worden. Die Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, war für das Planfeststellungsverfahren zur EUGAL von der Landesgrenze zu Brandenburg in den Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zuständig. Den Planfeststellungsbeschluss für diesen nördlichen Abschnitt in Sachsen erhielt die GASCADE Gastransport GmbH am 6. September 2018. Die Dienststelle Chemnitz der Landesdirektion Sachsen führte parallel das Planfeststellungsverfahren für den weiteren Verlauf der EUGAL in den Landkreisen Mittelsachsen und Erzgebirgskreis bis zur Staatengrenze zu Tschechien durch.
Die GASCADE Gastransport GmbH hatte am 9. Oktober 2017 bei der Landesdirektion Sachsen die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für den südsächsischen Trassenabschnitt beantragt. Mit einer Verfahrensdauer von unter einem Jahr ist das Planfeststellungsverfahren für das Großprojekt außerordentlich zügig verlaufen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch gleichzeitige Auslegung der Planunterlagen in den insgesamt 13 sächsischen Kommunen, in denen die Ferngasleitung verlaufen soll.
Mehr als 50 Träger öffentlicher Belange haben zum Vorhaben eine Stellungnahme abgegeben und 20 Private (Bürger und Unternehmen) haben Einwendungen erhoben. Vom 23. Bis 25. Mai 2018 wurde das Bauvorhaben mit den Betroffenen in der Landesdirektion Sachsen erörtert.
Da das Bauvorhaben bei Deutschneudorf über die tschechische Grenze hinaus durch den tschechischen Netzbetreiber NET4GAS hinaus fortgeführt werden soll, war eine Besonderheit dieses Planfeststellungsverfahrens die Beteiligung von Behörden der Republik Tschechien. In das Verfahren wurde die gemeinsame Grenzgewässerkommission der Bundesrepublik Deutschlands und der Republik Tschechien einbezogen, ebenso das Umweltministerium der Republik Tschechien, die zuständige Bezirksverwaltung sowie die betroffene Grenzkommune.
Der insgesamt 599 Seiten umfassende Planfeststellungsbeschluss wird den Betroffenen zugestellt. Der Beschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden darüber hinaus in den vom Vorhaben betroffenen Kommunen ausgelegt. Zeit und Ort der Auslegung werden in den diesen Kommunen ortsüblich bekanntgemacht.
Der nun planfestgestellte zweite Abschnitt der EUGAL in Sachsen hat eine Länge von 54 Kilometern. Er beginnt an der Nordgrenze der Flur der Gemeinde Reinsberg im Landkreis Mittelsachsen und endet an der Grenze der Erzgebirgsgemeinde Deutschneudorf zum tschechischen Hoheitsgebiet. Das Vorhaben umfasst die Verlegung der Rohrleitung sowie die Errichtung aller betriebsnotwendigen technischen Einrichtungen und den Betrieb der Erdgasfernleitung. Im Einzelnen beinhaltet der jetzt genehmigte Antrag auf Planfeststellung für den Planfeststellungsabschnitt Chemnitz:
- die Erdgasfernleitung EUGAL mit einer Leitungsdimension von 1400 Millimetern als Einzelstrang mit 54 Kilometern Leitungslänge, Kabelschutzrohren und einem Lichtwellenleitungsbegleitkabel,
- vier Absperrstationen mit Betriebszufahrten,
- eine Gasdruckregel- und Gasmessanlage (GDRM-Anlage) bei Deutschneudorf sowie deren Betriebszufahrt. Bei der GDRM-Anlage in Deutschneudorf handelt es sich im Kern um eine Exportstation, in der nach Mengen- und Qualitätsmessung das Erdgas an den tschechischen Netzbetreiber NET4GAS übergeben wird.
Die EUGAL wird erdverlegt und verläuft über eine Gesamtlänge von ca. 480 Kilometern durch die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen. Die Trasse orientiert sich weitgehend an dem Verlauf der bestehenden Ostsee-Pipeline-Anbindungs-Leitung OPAL (Inbetriebnahme im Jahr 2011). In ihrem nördlichen Abschnitt verläuft die EUGAL mit einer Länge von ca. 328 Kilometern als Doppelstrang. Von Südbrandenburg im Landkreis Dahme-Spreewald bis zur deutsch-tschechischen Grenze wird die EUGAL dann auf einer Länge von ca. 152 Kilometern als Einzelstrang fortgeführt. In ihrem südsächsischen Abschnitt durchquert EUGAL die Landkreise Mittelsachsen und den Erzgebirgskreis.
Das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und der Maßnahmen zur dauerhaften ökologischen Funktionssicherung soll im südsächsischen Abschnitt größtenteils auf nicht im Eigentum der Vorhabenträgerin stehenden Grundstücken verwirklicht werden.
Der Leitungsstrang wird in einem Schutzstreifen verlegt, der 12 Meter (jeweils 6 Meter beidseitig der Leitungsachse) umfasst. Der Schutzstreifen darf dauerhaft nicht bebaut oder anderweitig dauerhaft als Lagerplatz für schwer transportierbare Materialien genutzt werden, um die Leitung vor daraus resultierenden negativen Einflüssen zu schützen und einen permanenten Zugang zur Leitung zu gewährleisten. Innerhalb des Schutzstreifens ist ein Streifen von 4 Metern beidseitig der Leitungsachse, d. h. eine Breite von insgesamt 8 Metern, baumfrei zu halten. Während der Bauausführung wird darüber hinaus zur Errichtung der Leitung ein Arbeitsstreifen mit einer Regelbreite von 32 Metern im Waldbereich und von 40 Metern im Offenland bzw. freier Feldflur in Anspruch genommen. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die baubedingten Eingriffe in den Boden ausgeglichen und weitestgehend der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt. Soweit - wegen des Schutzstreifens oder Überbauung - der ursprüngliche Zustand nicht wiederhergestellt werden kann, erfolgt eine Kompensation durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Der Schwerpunkt liegt hier bei Erstaufforstungen.
Der insgesamt 106 Kilometer lange sächsische Abschnitt der EUGAL war in zwei Planfeststellungsabschnitte unterteilt worden. Die Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, war für das Planfeststellungsverfahren zur EUGAL von der Landesgrenze zu Brandenburg in den Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zuständig. Den Planfeststellungsbeschluss für diesen nördlichen Abschnitt in Sachsen erhielt die GASCADE Gastransport GmbH am 6. September 2018. Die Dienststelle Chemnitz der Landesdirektion Sachsen führte parallel das Planfeststellungsverfahren für den weiteren Verlauf der EUGAL in den Landkreisen Mittelsachsen und Erzgebirgskreis bis zur Staatengrenze zu Tschechien durch.
Die GASCADE Gastransport GmbH hatte am 9. Oktober 2017 bei der Landesdirektion Sachsen die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für den südsächsischen Trassenabschnitt beantragt. Mit einer Verfahrensdauer von unter einem Jahr ist das Planfeststellungsverfahren für das Großprojekt außerordentlich zügig verlaufen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch gleichzeitige Auslegung der Planunterlagen in den insgesamt 13 sächsischen Kommunen, in denen die Ferngasleitung verlaufen soll.
Mehr als 50 Träger öffentlicher Belange haben zum Vorhaben eine Stellungnahme abgegeben und 20 Private (Bürger und Unternehmen) haben Einwendungen erhoben. Vom 23. Bis 25. Mai 2018 wurde das Bauvorhaben mit den Betroffenen in der Landesdirektion Sachsen erörtert.
Da das Bauvorhaben bei Deutschneudorf über die tschechische Grenze hinaus durch den tschechischen Netzbetreiber NET4GAS hinaus fortgeführt werden soll, war eine Besonderheit dieses Planfeststellungsverfahrens die Beteiligung von Behörden der Republik Tschechien. In das Verfahren wurde die gemeinsame Grenzgewässerkommission der Bundesrepublik Deutschlands und der Republik Tschechien einbezogen, ebenso das Umweltministerium der Republik Tschechien, die zuständige Bezirksverwaltung sowie die betroffene Grenzkommune.
Der insgesamt 599 Seiten umfassende Planfeststellungsbeschluss wird den Betroffenen zugestellt. Der Beschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden darüber hinaus in den vom Vorhaben betroffenen Kommunen ausgelegt. Zeit und Ort der Auslegung werden in den diesen Kommunen ortsüblich bekanntgemacht.