Medieninformationen 2018
[006/2018 - 30.01.2018]
Freistaat Sachsen fördert private Hochwasservorsorge
Landesdirektion Sachsen reicht Fördermittel für Entwicklung und Aufbau eines Kompetenzzentrums aus
Die Landesdirektion Sachsen hat dem Bildungs- und Demonstrationszentrum für dezentrale Abwasserbehandlung (BDZ e.V.) eine Förderung in Höhe von 101.807,99 Euro für die Entwicklung und den Aufbau eines Kompetenzzentrums Private Hochwasservorsorge gewährt.
Die Fördermittel stellt der Freistaat Sachsen im Rahmen der Richtlinie Gewässer/Hochwasserschutz 2007 zur Verfügung. Die Höhe der Förderung entspricht 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf 113.119,99 Euro. Den Differenzbetrag übernimmt das BDZ e.V. aus eigenen Mitteln.
Mit dem Aufbau des Kompetenzzentrums soll eine bisher noch nicht vorhandene, leichtzugängliche Plattform geschaffen werden, die bürgerfreundliche Informationswege ermöglicht, Handlungswege aufzeigt und bei Bedarf fachgerecht berät.
Kernelement ist die Entwicklung eines Hochwasserschutzpasses für Gebäude. Dieser soll die wichtigsten Informationen eines Gebäudes im Hinblick auf Hochwassergefährdung beinhalten. Dadurch werden die Einschätzung eines Gebäudes in Bezug auf die verschiedenen Gefahren (Hochwasser, Starkregen, Sturzfluten, Kanalrückstau etc.), die Auswahl notwendiger Vorsorgemaßnahmen bis hin zur besseren Versicherung des Gebäudes erleichtert.
Zudem ist vorgesehen, auf dem Gelände des BDZ e.V. ein Demonstrationsfeld mit technischen Lösungen des hochwassergerechten Bauens und Sanierens zu errichten. Um die Angebote des BDZ e.V. einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen, werden im Rahmen des Vorhabens auch Publikationen gefördert.
Die Ergebnisse der letzten größeren Hochwasserereignisse in Sachsen und die zu erwartende Zunahme extremer Wetterereignisse machen neben den erheblichen Investitionen des Freistaates im Bereich des öffentlichen Hochwasserschutzes auch eine private Hochwasservorsorge erforderlich. Hinsichtlich der Sensibilisierung, Information und fachgerechten Beratung der Bevölkerung zur privaten baulichen Eigenvorsorge besteht ein erhebliches staatliches Interesse.
Bereits im September 2017 konnte mit dem Vorhaben begonnen werden. Bis zum Ende des dritten Quartals 2019 muss es abgeschlossen sein.
Die Fördermittel stellt der Freistaat Sachsen im Rahmen der Richtlinie Gewässer/Hochwasserschutz 2007 zur Verfügung. Die Höhe der Förderung entspricht 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf 113.119,99 Euro. Den Differenzbetrag übernimmt das BDZ e.V. aus eigenen Mitteln.
Mit dem Aufbau des Kompetenzzentrums soll eine bisher noch nicht vorhandene, leichtzugängliche Plattform geschaffen werden, die bürgerfreundliche Informationswege ermöglicht, Handlungswege aufzeigt und bei Bedarf fachgerecht berät.
Kernelement ist die Entwicklung eines Hochwasserschutzpasses für Gebäude. Dieser soll die wichtigsten Informationen eines Gebäudes im Hinblick auf Hochwassergefährdung beinhalten. Dadurch werden die Einschätzung eines Gebäudes in Bezug auf die verschiedenen Gefahren (Hochwasser, Starkregen, Sturzfluten, Kanalrückstau etc.), die Auswahl notwendiger Vorsorgemaßnahmen bis hin zur besseren Versicherung des Gebäudes erleichtert.
Zudem ist vorgesehen, auf dem Gelände des BDZ e.V. ein Demonstrationsfeld mit technischen Lösungen des hochwassergerechten Bauens und Sanierens zu errichten. Um die Angebote des BDZ e.V. einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen, werden im Rahmen des Vorhabens auch Publikationen gefördert.
Die Ergebnisse der letzten größeren Hochwasserereignisse in Sachsen und die zu erwartende Zunahme extremer Wetterereignisse machen neben den erheblichen Investitionen des Freistaates im Bereich des öffentlichen Hochwasserschutzes auch eine private Hochwasservorsorge erforderlich. Hinsichtlich der Sensibilisierung, Information und fachgerechten Beratung der Bevölkerung zur privaten baulichen Eigenvorsorge besteht ein erhebliches staatliches Interesse.
Bereits im September 2017 konnte mit dem Vorhaben begonnen werden. Bis zum Ende des dritten Quartals 2019 muss es abgeschlossen sein.