Medieninformationen 2018
[083/2018 - 16.11.2018]
Öl- und Kraftstoff-Pipeline von Leuna bis Hartmannsdorf kann weiter betrieben werden
Landesdirektion Sachsen genehmigt sächsischen Streckenabschnitt der Mitteldeutschen Produktenleitung
Die Landesdirektion Sachsen hat der Total Mitteldeutschland GmbH die Genehmigung für den unbefristeten Weiterbetrieb des in Sachsen gelegenen Streckenabschnitts der Mitteldeutschen Produktenleitung (MIPRO) erteilt. Das Auslaufen einer befristeten Betriebsgenehmigung aus dem Jahr 1996 hatte dafür ein Planfeststellungsverfahren erforderlich gemacht.
Die Genehmigung bezieht sich ausschließlich auf den nun unbefristeten Weiterbetrieb der MIPRO. Baumaßnahmen an der bestehenden Rohrfernleitungsanlage (Produktenleitung) sind mit dem Planfeststellungsbeschluss grundsätzlich nicht verbunden.
Über die Rohrfernleitungsanlage werden schwefelfreie Ottokraftstoffe, Dieselkraftstoffe und Heizöl verpumpt. Sie verläuft unterirdisch in einem Korridor mit sechs Meter breitem Schutzstreifen von Leuna bis zum Tanklager Hartmannsdorf nahe Chemnitz. Die Pipeline hat eine Gesamtlänge von circa 107,2 Kilometern und einen Durchmesser von etwa 40 Zentimetern.
Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses der Landesdirektion Sachsen ist die Teilstrecke auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen mit einer Länge von 89,6 Kilometern. Diese beginnt in der Nähe der Ortslage Eisdorf und endet mit der Übergabestation im abgegrenzten Betriebsgelände des Tanklagers Hartmannsdorf der Total Deutschland GmbH.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit am Genehmigungsverfahren erfolgte durch Auslegung der Planunterlagen in den von der Rohrleitung berührten Kommunen. Im Freistaat Sachsen betrifft dies die Gemeinden und Städte Böhlen, Pegau, Zwenkau, Groitzsch, Neukieritzsch, Borna, Kitzscher, Frohburg, Bad Lausick, Colditz, Geithain (mit Narsdorf), Königsfeld, Penig, Mühlau, Chemnitz, Hartmannsdorf, Niederfrohna und Limbach-Oberfrohna.
Neben den genannten Gemeinden und Städten wurden über 60 Träger öffentlicher Belange und sonstige Betroffene angehört. Am 23. März 2017 fand ein Erörterungstermin mit den Einwendern statt.
Der Planfeststellungsbeschluss wird den Betroffenen zugestellt. Der Beschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden darüber hinaus in den vom Vorhaben betroffenen Kommunen ausgelegt. Zeit und Ort der Auslegung wurden in diesen Kommunen bereits ortsüblich bekanntgemacht.
Bereits im November 2017 hatte die Landesdirektion Sachsen unbefristete Betriebsgenehmigungen für den Weiterbetrieb von zwei bedeutenden Produktenpipelines (Produktenpipeline Böhlen bis Buna - PBB und Rohstoffpipeline Rostock bis Böhlen - RBB) auf sächsischem Gebiet den Vertretern der DOW Olefinverbund GmbH übergeben.
Die Genehmigung bezieht sich ausschließlich auf den nun unbefristeten Weiterbetrieb der MIPRO. Baumaßnahmen an der bestehenden Rohrfernleitungsanlage (Produktenleitung) sind mit dem Planfeststellungsbeschluss grundsätzlich nicht verbunden.
Über die Rohrfernleitungsanlage werden schwefelfreie Ottokraftstoffe, Dieselkraftstoffe und Heizöl verpumpt. Sie verläuft unterirdisch in einem Korridor mit sechs Meter breitem Schutzstreifen von Leuna bis zum Tanklager Hartmannsdorf nahe Chemnitz. Die Pipeline hat eine Gesamtlänge von circa 107,2 Kilometern und einen Durchmesser von etwa 40 Zentimetern.
Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses der Landesdirektion Sachsen ist die Teilstrecke auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen mit einer Länge von 89,6 Kilometern. Diese beginnt in der Nähe der Ortslage Eisdorf und endet mit der Übergabestation im abgegrenzten Betriebsgelände des Tanklagers Hartmannsdorf der Total Deutschland GmbH.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit am Genehmigungsverfahren erfolgte durch Auslegung der Planunterlagen in den von der Rohrleitung berührten Kommunen. Im Freistaat Sachsen betrifft dies die Gemeinden und Städte Böhlen, Pegau, Zwenkau, Groitzsch, Neukieritzsch, Borna, Kitzscher, Frohburg, Bad Lausick, Colditz, Geithain (mit Narsdorf), Königsfeld, Penig, Mühlau, Chemnitz, Hartmannsdorf, Niederfrohna und Limbach-Oberfrohna.
Neben den genannten Gemeinden und Städten wurden über 60 Träger öffentlicher Belange und sonstige Betroffene angehört. Am 23. März 2017 fand ein Erörterungstermin mit den Einwendern statt.
Der Planfeststellungsbeschluss wird den Betroffenen zugestellt. Der Beschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden darüber hinaus in den vom Vorhaben betroffenen Kommunen ausgelegt. Zeit und Ort der Auslegung wurden in diesen Kommunen bereits ortsüblich bekanntgemacht.
Bereits im November 2017 hatte die Landesdirektion Sachsen unbefristete Betriebsgenehmigungen für den Weiterbetrieb von zwei bedeutenden Produktenpipelines (Produktenpipeline Böhlen bis Buna - PBB und Rohstoffpipeline Rostock bis Böhlen - RBB) auf sächsischem Gebiet den Vertretern der DOW Olefinverbund GmbH übergeben.