Medieninformationen 2018
[007/2018 - 01.02.2018]
Gewerbegebiet „Am Fuchsberg“ in Neustadt/Sa. wird an Ortsumfahrung angebunden
Die Landesdirektion Sachsen gibt grünes Licht für Direktanschluss des Gewerbegebietes an die Staatsstraße S 156
Mit Planfeststellungsbeschluss vom 24. Januar 2018 hat die Landesdirektion Sachsen Baurecht für den dringend erforderlichen Anschluss des Gewerbegebietes „Am Fuchsberg“ der Stadt Neustadt in Sachsen an die Ortsumfahrung S 156 geschaffen.
Derzeit ist das Gewerbegebiet über die Bischofswerdaer Straße und die Straße „Am Fuchsberg“ erschlossen. Damit führen alle Fahrten zum Gewerbegebiet durch die Ortslage von Berthelsdorf.
Mit dem jetzt genehmigten Vorhaben wird der Verkehr zukünftig auf die Ortsumgehung verlagert und die Verkehrssicherheit erhöht. Insbesondere soll der Liefer- und Gewerbeverkehr aus Berthelsdorf herausgeführt werden. Dies führt zu einer Entlastung der von Lärm und Schadstoffen betroffenen Anwohner.
Das Vorhaben umfasst auf einer Gesamtlänge von rund 362 Metern neben einer neuen Verbindungsstrecke ebenso einen Ausbau der bestehenden Straße „Am Fuchsberg“. Die Staatsstraße S 156 wird an der neuen Anschlussstelle verbreitert und erhält eine Mittelinsel sowie eine separate Linksabbiegespur in Richtung Gewerbegebiet mit einer Breite von 3,25 Metern.
Die neue Verbindungsstrecke quert die derzeit stillgelegte Bahnstrecke und schließt am südwestlichen Kurvenbereich an die bestehende Straße „Am Fuchsberg“ an. Hier sind zwei Fahrstreifen mit je drei Metern Breite zuzüglich je 0,25 Metern Randstreifen vorgesehen. Der zwischen der S 156 und der Straße „Am Fuchsberg“ befindliche Radweg soll entlang der Anbindung parallel auf einem separaten 2,50 Meter breiten gemeinsamen Geh-/Radweg verlaufen.
Für die unvermeidbaren Eingriffe in Boden und Vegetation sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen. So erfolgen ein Rückbau und die Rekultivierung nicht mehr benötigter Straßenabschnitte, die Anlage eines Krautsaumes sowie die Anpflanzung von Bäumen.
Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden in der Stadt Neustadt in Sachsen öffentlich ausgelegt. Auslegungsort und -zeit werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.
Lageplan
Derzeit ist das Gewerbegebiet über die Bischofswerdaer Straße und die Straße „Am Fuchsberg“ erschlossen. Damit führen alle Fahrten zum Gewerbegebiet durch die Ortslage von Berthelsdorf.
Mit dem jetzt genehmigten Vorhaben wird der Verkehr zukünftig auf die Ortsumgehung verlagert und die Verkehrssicherheit erhöht. Insbesondere soll der Liefer- und Gewerbeverkehr aus Berthelsdorf herausgeführt werden. Dies führt zu einer Entlastung der von Lärm und Schadstoffen betroffenen Anwohner.
Das Vorhaben umfasst auf einer Gesamtlänge von rund 362 Metern neben einer neuen Verbindungsstrecke ebenso einen Ausbau der bestehenden Straße „Am Fuchsberg“. Die Staatsstraße S 156 wird an der neuen Anschlussstelle verbreitert und erhält eine Mittelinsel sowie eine separate Linksabbiegespur in Richtung Gewerbegebiet mit einer Breite von 3,25 Metern.
Die neue Verbindungsstrecke quert die derzeit stillgelegte Bahnstrecke und schließt am südwestlichen Kurvenbereich an die bestehende Straße „Am Fuchsberg“ an. Hier sind zwei Fahrstreifen mit je drei Metern Breite zuzüglich je 0,25 Metern Randstreifen vorgesehen. Der zwischen der S 156 und der Straße „Am Fuchsberg“ befindliche Radweg soll entlang der Anbindung parallel auf einem separaten 2,50 Meter breiten gemeinsamen Geh-/Radweg verlaufen.
Für die unvermeidbaren Eingriffe in Boden und Vegetation sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen. So erfolgen ein Rückbau und die Rekultivierung nicht mehr benötigter Straßenabschnitte, die Anlage eines Krautsaumes sowie die Anpflanzung von Bäumen.
Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden in der Stadt Neustadt in Sachsen öffentlich ausgelegt. Auslegungsort und -zeit werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.
Lageplan