Medieninformationen 2018
[015/2018 - 28.03.2018]
Pläne für „Markkleeberger Wasserschlange“ sind nicht genehmigungsreif
Landesdirektion Sachsen wertet Stellungnahmen zu Schifffahrtskanal zwischen Pleiße und Markkleeberger See aus
Die Landesdirektion Sachsen bewertet den vom Zweckverband Kommunales Forum Südraum Leipzig zur Planfeststellung eingereichten Antrag für einen Schifffahrtskanal zwischen dem Markkleeberger See und der Pleiße („Markkleeberger Wasserschlange“) in seiner momentan vorliegenden Fassung als nicht genehmigungsfähig. Der Präsident der Landesdirektion Sachsen, Dietrich Gökelmann, empfiehlt deshalb in einem Schreiben an die Verbandsvorsitzende, Frau Simone Luedtke, die Rücknahme, grundlegende Überarbeitung und spätere erneute Einreichung eines Planfeststellungsantrages zum Vorhaben „Markkleeberger Wasserschlange“.
Die Ablehnung der LDS zu den bisher vorliegenden Planungen ist das Ergebnis der Auswertung von Stellungnahmen und Einwänden Verfahrensbeteiligter, die in der LDS nach öffentlicher Auslegung der Planunterlagen eingegangen sind.
Unter anderem wurden folgende ausgewählte Aspekte des Projektes von Verfahrensbeteiligten bemängelt:
„Die Vielzahl und Schwere der Mängel in den augenblicklich vorliegenden Planungsunterlagen zur Markkleeberger Wasserschlange lassen keine Aussicht auf eine Planfeststellung zu. Die Zeit und die Arbeit, die auf eine Fortführung des Verfahrens mit diesen Unterlagen verwendet werden, wären verloren. Damit ist niemandem gedient. Der Zweckverband muss sich – wenn er das Projekt weiter verfolgen will – die große Zahl schwerwiegender Einwände jetzt zu eigen machen und eine komplett neue Planfassung vorlegen. Darüber hinaus müssen sich auch die am Vorhaben beteiligten Kommunen verbindlich zu einer Übernahme der aus dem Projekt erwachsenden finanziellen Lasten bekennen“, fasst der Präsident der LDS, Dietrich Gökelmann, die Position seiner Behörde zu den vom Zweckverband eingereichten Planungen zusammen.
Die Ablehnung der LDS zu den bisher vorliegenden Planungen ist das Ergebnis der Auswertung von Stellungnahmen und Einwänden Verfahrensbeteiligter, die in der LDS nach öffentlicher Auslegung der Planunterlagen eingegangen sind.
Unter anderem wurden folgende ausgewählte Aspekte des Projektes von Verfahrensbeteiligten bemängelt:
- Schwerwiegende wasserwirtschaftliche Probleme
- Kein Einvernehmen zur Nutzung der Hochwasserschutzdeiche der Pleiße
- Fehlende Berücksichtigung von straßenrechtlichen Anbauverboten
- Verstöße gegen die Raumordnung
- Nicht ausreichende Untersuchung von Naturschutzbelangen:
- Ungeklärte eigentumsrechtliche Fragen:
„Die Vielzahl und Schwere der Mängel in den augenblicklich vorliegenden Planungsunterlagen zur Markkleeberger Wasserschlange lassen keine Aussicht auf eine Planfeststellung zu. Die Zeit und die Arbeit, die auf eine Fortführung des Verfahrens mit diesen Unterlagen verwendet werden, wären verloren. Damit ist niemandem gedient. Der Zweckverband muss sich – wenn er das Projekt weiter verfolgen will – die große Zahl schwerwiegender Einwände jetzt zu eigen machen und eine komplett neue Planfassung vorlegen. Darüber hinaus müssen sich auch die am Vorhaben beteiligten Kommunen verbindlich zu einer Übernahme der aus dem Projekt erwachsenden finanziellen Lasten bekennen“, fasst der Präsident der LDS, Dietrich Gökelmann, die Position seiner Behörde zu den vom Zweckverband eingereichten Planungen zusammen.