Medieninformationen 2018
[21/2018 - 13.04.2018]
Der Landkreis Mittelsachsen kann den Haushalt 2018 vollziehen
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 12. April 2018 den Haushalt des Landkreises Mittelsachsen für 2018 zum Vollzug freigegeben. Der Haushalt hat ein Volumen mit Gesamterträgen von etwa 373 Millionen Euro und Gesamtaufwendungen von etwa 378 Millionen Euro. Neukreditaufnahmen sind weder im aktuellen Haushaltsjahr noch im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum vorgesehen.
Im Jahr 2018 entsteht im Landkreishaushalt damit voraussichtlich ein Fehlbetrag von etwa 5 Millionen Euro. Die Landesdirektion Sachsen kann den Haushalt des Landkreises Mittelsachsen dennoch als gesetzmäßig bewerten. Die liquiden Mittel des Landkreises Mittelsachsen reichen 2018 aus, um die Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten.
Die Kreisumlage, mit der sich die Kommunen an der Finanzierung des Kreishaushaltes beteiligen, bleibt im Haushaltsjahr 2018 unverändert bei 31,65 Prozent.
Bis zum Ende des Planungszeitraums 2021 werden die dem Landkreis zur Verfügung stehenden liquiden Mittel voraussichtlich jedoch nicht ausreichen, um uneingeschränkt den für den Landkreis anstehenden finanziellen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen und den Haushaltsausgleich sicherstellen zu können. Ab 2020 muss mit steigenden Fehlbeträgen im Haushalt und einem fortschreitenden Verzehr der Liquiditätsreserve gerechnet werden.
Der Landkreis wurde deshalb von der Landesdirektion aufgefordert, im Haushaltsjahr 2018 und den zukünftigen Haushaltsjahren die Zahlungsfähigkeit bis zum Ende des Jahres 2021 zu gewährleisten und dabei das Vorsorgevermögen weiter verfügbar zu halten.
Im Jahr 2018 entsteht im Landkreishaushalt damit voraussichtlich ein Fehlbetrag von etwa 5 Millionen Euro. Die Landesdirektion Sachsen kann den Haushalt des Landkreises Mittelsachsen dennoch als gesetzmäßig bewerten. Die liquiden Mittel des Landkreises Mittelsachsen reichen 2018 aus, um die Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten.
Die Kreisumlage, mit der sich die Kommunen an der Finanzierung des Kreishaushaltes beteiligen, bleibt im Haushaltsjahr 2018 unverändert bei 31,65 Prozent.
Bis zum Ende des Planungszeitraums 2021 werden die dem Landkreis zur Verfügung stehenden liquiden Mittel voraussichtlich jedoch nicht ausreichen, um uneingeschränkt den für den Landkreis anstehenden finanziellen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen und den Haushaltsausgleich sicherstellen zu können. Ab 2020 muss mit steigenden Fehlbeträgen im Haushalt und einem fortschreitenden Verzehr der Liquiditätsreserve gerechnet werden.
Der Landkreis wurde deshalb von der Landesdirektion aufgefordert, im Haushaltsjahr 2018 und den zukünftigen Haushaltsjahren die Zahlungsfähigkeit bis zum Ende des Jahres 2021 zu gewährleisten und dabei das Vorsorgevermögen weiter verfügbar zu halten.