Medieninformationen 2024
[007/2024 - 23.02.2024]
Endspurt: Noch bis 29. Februar 2024 über die Landarztquote für ein Medizinstudium bewerben
Bis zum 29. Februar 2024 ist die Bewerbung um einen Medizinstudienplatz für das Wintersemester 2024/25 über die sognannte Landarztquote möglich. Gesucht werden Interessierte, die nach dem Studium gern als Hausärztin oder Hausarzt auf dem Land praktizieren möchten. Als Studienorte kommen Leipzig, Dresden und Chemnitz in Betracht.
Bewerbungen sind über die Online-Bewerbungsplattform bei Amt24 möglich.
Umfassende Informationen zum Verfahren, zu den für die Bewegung erforderlichen Unterlagen und zum öffentlich-rechtlichen Vertrag sind auf der Themenseite der Landesdirektion Sachsen zu finden.
Hintergrund:
Zum 15. Januar 2024 startete nun bereits zum dritten Mal der Bewerbungszeitraum um einen Medizinstudienplatz im Rahmen der Vorabquote des Landarztgesetzes.
Mit der Landarztquote bietet der Freistaat Sachsen angehenden Humanmedizinstudenten seit April 2022 die Chance auf einen Studienplatz abseits des regulären Numerus Clausus, bei dem die Abiturnote das ausschlaggebende Kriterium der Studienplatzvergabe ist. Seit dem Wintersemester 2022/2023 werden so 6,5 Prozent der Medizinstudienplätze - das heißt für den nächsten Studiengang 40 - an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich gern im ländlichen Raum engagieren wollen und großes Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit haben.
Im Gegenzug müssen sich die Bewerber mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag verpflichten, nach Abschluss ihres Studiums und der anschließenden Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum in Sachsen tätig zu sein.
Bewerbungen sind über die Online-Bewerbungsplattform bei Amt24 möglich.
Umfassende Informationen zum Verfahren, zu den für die Bewegung erforderlichen Unterlagen und zum öffentlich-rechtlichen Vertrag sind auf der Themenseite der Landesdirektion Sachsen zu finden.
Hintergrund:
Zum 15. Januar 2024 startete nun bereits zum dritten Mal der Bewerbungszeitraum um einen Medizinstudienplatz im Rahmen der Vorabquote des Landarztgesetzes.
Mit der Landarztquote bietet der Freistaat Sachsen angehenden Humanmedizinstudenten seit April 2022 die Chance auf einen Studienplatz abseits des regulären Numerus Clausus, bei dem die Abiturnote das ausschlaggebende Kriterium der Studienplatzvergabe ist. Seit dem Wintersemester 2022/2023 werden so 6,5 Prozent der Medizinstudienplätze - das heißt für den nächsten Studiengang 40 - an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich gern im ländlichen Raum engagieren wollen und großes Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit haben.
Im Gegenzug müssen sich die Bewerber mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag verpflichten, nach Abschluss ihres Studiums und der anschließenden Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum in Sachsen tätig zu sein.