Medieninformationen 2024
[046/2024 - 21.11.2024]
Feiertagsruhe auch auf Baustellen
Landesdirektion Sachsen nimmt Arbeitnehmerschutz in den Blick
Die Baustellenkontrolleure der Landesdirektion Sachsen (LDS) haben am gestrigen Buß- und Bettag die Einhaltung der Feiertagsruhe auf Baustellen in Sachsen kontrolliert. 11 Unternehmen mit insgesamt 49 Beschäftigten auf 9 Baustellen musste die Weiterarbeit untersagt werden.
Die betroffenen Firmen werden in den kommenden Tagen angehört. Hintergrund: Sowohl das Arbeitszeit- als auch das sächsische Sonn- und Feiertagsgesetz regeln, dass Sonn- und Feiertage arbeitsfrei zu sein haben. Nur wer im Vorfeld einen begründeten Antrag stellt, kann eine Erlaubnis zur Arbeit an diesen Tagen erhalten.
Im Durchschnitt werden durch die LDS pro Jahr 1.300 Genehmigungen für Sonn- und Feiertagsarbeit erteilt, rund 60 Prozent davon betreffen Arbeiten auf Baustellen.
Die betroffenen Firmen werden in den kommenden Tagen angehört. Hintergrund: Sowohl das Arbeitszeit- als auch das sächsische Sonn- und Feiertagsgesetz regeln, dass Sonn- und Feiertage arbeitsfrei zu sein haben. Nur wer im Vorfeld einen begründeten Antrag stellt, kann eine Erlaubnis zur Arbeit an diesen Tagen erhalten.
Im Durchschnitt werden durch die LDS pro Jahr 1.300 Genehmigungen für Sonn- und Feiertagsarbeit erteilt, rund 60 Prozent davon betreffen Arbeiten auf Baustellen.