Verwaltungsfachwirt/in
Zulassungsvoraussetzungen für die Fortbildungsprüfung
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Fortbildungsprüfung zum/zur Verwaltungsfachwirt/Verwaltungsfachwirtin (VFW) sind im § 8 der Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Fortbildungsprüfung zum Verwaltungsfachwirt/zur Verwaltungsfachwirtin (POVFW) vom 16. Januar 2008 (SächsABl. S. 238), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 21. Januar 2016 (SächsABl. S. 315) geändert worden ist, geregelt.
Ist die Teilnahme an der VFW-Prüfung beabsichtigt, können die Zulassungsvoraussetzungen bereits vor Beginn des Fortbildungslehrgangs von der zuständigen Stelle geprüft werden.
Dazu wenden Sie sich bitte an den zuständigen Bearbeiter in der Landesdirektion Sachsen.
Ist die Teilnahme an der VFW-Prüfung beabsichtigt, können die Zulassungsvoraussetzungen bereits vor Beginn des Fortbildungslehrgangs von der zuständigen Stelle geprüft werden.
Dazu wenden Sie sich bitte an den zuständigen Bearbeiter in der Landesdirektion Sachsen.