Verwaltungsfachwirt/in
[25.03.2025]
Prüfungstermine 2025
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz über die Prüfungstermine für die Fortbildungsprüfung Verwaltungsfachwirt/in in Sachsen
Gz.: 13-6042/86
vom 20. März 2025
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 246) geändert worden ist, führt eine Fortbildungsprüfung zum Verwaltungsfachwirt/zur Verwaltungsfachwirtin durch. Für die Prüfung gilt die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Fortbildungsprüfung zum Verwaltungsfachwirt/zur Verwaltungsfachwirtin (POVFW) vom 16. Januar 2008 (SächsABl. S. 238), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 21. Januar 2016 (SächsABl. S. 315) geändert worden ist.
Die Prüfungen werden an folgenden Terminen durchgeführt:
II. Zulassende Stelle
Die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung sowie der Antrag auf Wiederholungsprüfung ist spätestens bis zum 18. Juli 2025 (Eingangsstempel) vom Prüfungsbewerber unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der LDS einzureichen.
Dem Zulassungsantrag sind beizufügen:
Alternativ reicht auf Antrag des Arbeitgebers eine mindestens 2-jährige berufspraktische Tätigkeit aus, wenn einer der oben genannten verwaltungsrechtlichen Bildungsabschlüsse mit mindestens der Note „gut“ (81,00 Punkte) absolviert wurde. Der Nachweis erfolgt in der Regel durch eine Tätigkeitsbeschreibung.
Die Bescheinigung über die Teilnahme am Fortbildungslehrgang (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 POVFW) ist spätestens bis zum 8. September 2025 (Eingangsstempel) vom Prüfungsbewerber bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
III. Gebührenerhebung
Die Landesdirektion Sachsen erhebt auf der Grundlage der Sächsischen Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung vom 15. Juni 2006 (SächsGVBl S. 166), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 12. Dezember 2019 (SächsGVBl. 2020 S. 10) geändert worden ist, für die Abnahme von Fortbildungsprüfungen Benutzungsgebühren. Für die Abnahme der Fortbildungsprüfung zum/zur Verwaltungsfachwirt/in werden Gebühren in Höhe von 350,00 EUR erhoben.
Leipzig, 20. März 2025
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten
Gz.: 13-6042/86
vom 20. März 2025
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 246) geändert worden ist, führt eine Fortbildungsprüfung zum Verwaltungsfachwirt/zur Verwaltungsfachwirtin durch. Für die Prüfung gilt die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Fortbildungsprüfung zum Verwaltungsfachwirt/zur Verwaltungsfachwirtin (POVFW) vom 16. Januar 2008 (SächsABl. S. 238), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 21. Januar 2016 (SächsABl. S. 315) geändert worden ist.
Die Prüfungen werden an folgenden Terminen durchgeführt:
Schriftliche Prüfung |
|
1. Prüfungsfach Staats- und Verfassungsrecht, Europarecht, Bürgerliches Recht |
17. November 2025 |
2. Prüfungsfach Allgemeines Verwaltungsrecht unter Einbeziehung des Besonderen Verwaltungsrechts I |
18. November 2025 |
3. Prüfungsfach Allgemeines Verwaltungsrecht unter Einbeziehung des Besonderen Verwaltungsrechts II |
20. November 2025 |
4. Prüfungsbereich Öffentliches Dienstrecht, Kommunikation und Mitarbeiterführung |
21. November 2025 |
5. Prüfungsfach Öffentliches Finanzwesen, Wirtschaftslehre |
24. November 2025 |
Mündliche Prüfung |
Zeitraum vom 5. Januar 2026 bis 16. Januar 2026 |
II. Zulassende Stelle
Die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung sowie der Antrag auf Wiederholungsprüfung ist spätestens bis zum 18. Juli 2025 (Eingangsstempel) vom Prüfungsbewerber unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der LDS einzureichen.
Dem Zulassungsantrag sind beizufügen:
- Nachweis eines verwaltungsrechtlichen Bildungsabschlusses (FABük, VFA, Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement, sofern die Ausbildung im öffentlichen Dienst einschließlich der dbU absolviert wurde, Laufbahnprüfung mittlerer allgemeinen Verwaltungsdienst, A I) oder Nachweis über einen sonstigen beruflichen Bildungsabschluss nach § 8 Abs. 3 POVFW.
- Nachweis über die Teilnahme am Fortbildungslehrgang.
- Nachweis des Arbeitgebers über eine mindestens 4,5-jährige (bei oben genannten Bildungsabschlüssen) bzw. für sonstige Bildungsabschlüsse über eine mindestens 6-jährige berufspraktische Tätigkeit nach Erwerb des Bildungsabschlusses, die überwiegend dem Berufsbild Verwaltungsfachangestellte/r entspricht.
Alternativ reicht auf Antrag des Arbeitgebers eine mindestens 2-jährige berufspraktische Tätigkeit aus, wenn einer der oben genannten verwaltungsrechtlichen Bildungsabschlüsse mit mindestens der Note „gut“ (81,00 Punkte) absolviert wurde. Der Nachweis erfolgt in der Regel durch eine Tätigkeitsbeschreibung.
Die Bescheinigung über die Teilnahme am Fortbildungslehrgang (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 POVFW) ist spätestens bis zum 8. September 2025 (Eingangsstempel) vom Prüfungsbewerber bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
III. Gebührenerhebung
Die Landesdirektion Sachsen erhebt auf der Grundlage der Sächsischen Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung vom 15. Juni 2006 (SächsGVBl S. 166), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 12. Dezember 2019 (SächsGVBl. 2020 S. 10) geändert worden ist, für die Abnahme von Fortbildungsprüfungen Benutzungsgebühren. Für die Abnahme der Fortbildungsprüfung zum/zur Verwaltungsfachwirt/in werden Gebühren in Höhe von 350,00 EUR erhoben.
Leipzig, 20. März 2025
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten