Verwaltungsfachwirt/in
[25.07.2024]
Rechtliche Grundlagen
Der Verwaltungsfachwirt ist ein staatlich anerkannter Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz. Die sachsenweit einheitliche Fortbildungsprüfung wird von der Landesdirektion Sachsen abgenommen. Rechtsgrundlage ist die nachfolgend aufgeführte Prüfungsordnung VFW.
Hinweis Prüfungsvergünstigung/Nachteilsausgleich
Zur Beantragung von Prüfungsvergünstigung/Nachteilsausgleich ist es erforderlich, folgendes Formular von einem Arzt ausfüllen zu lassen und dieses bei der Landesdirektion Sachsen im Referat 13 - Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten rechtzeitig mit der Anmeldung zur Prüfung einzureichen.
- Rechtsstand VSV zur Fortbildungsprüfung 2024 – Stand: 154. Ergänzungslieferung vom 3. April 2024
Hinweis Prüfungsvergünstigung/Nachteilsausgleich
Zur Beantragung von Prüfungsvergünstigung/Nachteilsausgleich ist es erforderlich, folgendes Formular von einem Arzt ausfüllen zu lassen und dieses bei der Landesdirektion Sachsen im Referat 13 - Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten rechtzeitig mit der Anmeldung zur Prüfung einzureichen.