Verwaltungsfachwirt/in
[02.09.2022]
VFW: Rechtliche Grundlagen
Der Verwaltungsfachwirt ist ein staatlich anerkannter Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz. Die sachsenweit einheitliche Fortbildungsprüfung wird von der Landesdirektion Sachsen abgenommen. Rechtsgrundlage ist die nachfolgend aufgeführte Prüfungsordnung VFW.
Hinweise an die Prüfungsteilnehmer/innen der Fortbildungsprüfung 2023 und 2024 zum Lehrfach Sozialrecht:
Dem Prüfungsausschuss für gemeinsame Aufgaben ist bekannt, dass zum Zeitpunkt der Änderungen des SGB II zum 1. Januar 2023 (Einführung des Bürgergeldes) das Lehrfach Sozialrecht bei den meisten Bildungsträgern bereits abgeschlossen war. Der Prüfungsausschuss wird dies bei der Auswahl der Aufgaben zur schriftlichen und mündlichen Prüfung angemessen berücksichtigen.
Hinweis Prüfungsvergünstigung/Nachteilsausgleich
Zur Beantragung von Prüfungsvergünstigung/Nachteilsausgleich ist es erforderlich, folgendes Formular von einem Arzt ausfüllen zu lassen und dieses bei der Landesdirektion Sachsen im Referat 13 - Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten rechtzeitig mit der Anmeldung zur Prüfung einzureichen.
Hinweise an die Prüfungsteilnehmer/innen der Fortbildungsprüfung 2023 und 2024 zum Lehrfach Sozialrecht:
Dem Prüfungsausschuss für gemeinsame Aufgaben ist bekannt, dass zum Zeitpunkt der Änderungen des SGB II zum 1. Januar 2023 (Einführung des Bürgergeldes) das Lehrfach Sozialrecht bei den meisten Bildungsträgern bereits abgeschlossen war. Der Prüfungsausschuss wird dies bei der Auswahl der Aufgaben zur schriftlichen und mündlichen Prüfung angemessen berücksichtigen.
Hinweis Prüfungsvergünstigung/Nachteilsausgleich
Zur Beantragung von Prüfungsvergünstigung/Nachteilsausgleich ist es erforderlich, folgendes Formular von einem Arzt ausfüllen zu lassen und dieses bei der Landesdirektion Sachsen im Referat 13 - Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten rechtzeitig mit der Anmeldung zur Prüfung einzureichen.