Approbationen und Berufserlaubnisse
Approbationen und Berufserlaubnisse für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker
Die Landesdirektion Sachsen ist zuständig für die Erteilung von Approbationen für Ärzte, Apotheker und Zahnärzte, sofern Sie beabsichtigen, Ihre Tätigkeit als Arzt, Apotheker oder Zahnarzt im Freistaat Sachsen aufzunehmen (nur ausländische Abschlüsse) bzw. wenn Sie in Dresden oder Leipzig studiert haben.
Des Weiteren ist die Landesdirektion zuständig für die Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Certificate of good standing), wenn Sie Ihren Beruf als Arzt, Zahnarzt oder Apotheker derzeit im Freistaat Sachsen ausüben oder zuletzt ausgeübt haben.
Approbationen für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Das Sächsische Landesprüfungsamt für Akademische Heilberufe ist für die Erteilung von Approbationen für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Freistaat Sachsen zuständig.
Hinweise zur Antragstellung und zu den Ansprechpartner finden Sie auf der Website des Landesprüfungsamtes.
Des Weiteren ist die Landesdirektion zuständig für die Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Certificate of good standing), wenn Sie Ihren Beruf als Arzt, Zahnarzt oder Apotheker derzeit im Freistaat Sachsen ausüben oder zuletzt ausgeübt haben.
Wichtiger Hinweis:
Ab sofort werden alle Anträge nur noch in der Dienststelle Dresden bearbeitet.
Ab sofort werden alle Anträge nur noch in der Dienststelle Dresden bearbeitet.
Approbationen für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Das Sächsische Landesprüfungsamt für Akademische Heilberufe ist für die Erteilung von Approbationen für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Freistaat Sachsen zuständig.
Hinweise zur Antragstellung und zu den Ansprechpartner finden Sie auf der Website des Landesprüfungsamtes.