Approbationen und Berufserlaubnisse
Antragstellung und Ansprechpartner
Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden
Wichtiger Hinweis:
Auf Grund der derzeit hohen Anzahl von Anträgen auf Erteilung der Approbation bzw. Berufserlaubnis möchten wir Sie bitten, folgende Hinweise zu beachten:
Nach Eingang Ihres Antrages wird dieser innerhalb eines angemessenen Zeitraums auf Vollständigkeit geprüft.
Absolventen sächsischer Universitäten
Sie erhalten nach Vorliegen vollständiger Unterlagen ohne Zwischenbenachrichtigung Ihre Approbationsunterlagen. Wir haben großes Verständnis, dass Sie nach Ihrem langen Studium schnellstmöglich ins Berufsleben einsteigen wollen und sind bemüht, die Approbationen kurzfristig zu erteilen. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung jedoch je nach Antragsaufkommen gesetzlich mögliche Bearbeitungsfristen von bis zu 3 Monaten nach Vollständigkeit Ihrer Antragsunterlagen. Sollten noch Unterlagen fehlen, setzen wir uns (im Regelfall per E-Mail) umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Absolventen ausländischer Universitäten
Wir sind grundsätzlich bemüht, Ihren Antrag schnellstmöglich zu prüfen. Stark ansteigende Antragszahlen bedingen jedoch auch eine Verlängerung der Zeiträume, in denen eine Vollständigkeitsprüfung erfolgen kann. Hierfür bitten wir um Verständnis. Nach Prüfung der Vollständigkeit Ihres Antrags erhalten Sie oder der von Ihnen benannte Bevollmächtigte innerhalb eines angemessenen Zeitraums unaufgefordert Informationen zu gegebenenfalls nachzureichenden Unterlagen und zur weiteren Verfahrensweise. Anfragen zum Sachstand oder Rückfragen, ob Unterlagen eingegangen sind, können aufgrund der hohen Antragszahlen leider nicht beantwortet werden. Daher bitten wir von solchen Anfragen (auch telefonisch) abzusehen. Die Beantwortung sonstiger E-Mailanfragen kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten um Verständnis für unsere Vorgehensweise. Ihr Vorteil dabei ist: Wir gewinnen Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrages.
Mehrmalige Nachfragen zum gleichen Thema verlängern unnötig die Bearbeitungszeiten für Sie und alle Antragstellenden. Wir behalten uns daher im Einzelfall vor, einzelne E-Mails nicht mehr zu beantworten.
Insbesondere zur Dauer von laufenden Gutachterverfahren kann keine Auskunft erteilt werden. Sie werden unmittelbar über ein Ergebnis informiert, sobald dieses vorliegt.
Bei allgemeinen Fragen zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen im medizinischen Bereich können Sie die IBAS – Informations- und Beratungsstelle Arbeitsmarkt Sachsen kontaktieren. Die IBAS berät zur Anerkennung von ausländischen Qualifikationen und zur beruflichen Integration. Die IBAS unterstützt auch bei der Suche nach einer Anpassungsmaßnahme, deren Finanzierung und bei weiteren Fragen. Sie erreichen die IBAS unter Telefon 0371/ 52 02 05 92 oder E-Mail anerkennung@exis.de. Beratungen finden persönlich in Dresden, Chemnitz und Leipzig sowie auf Nachfrage in anderen Regionen oder per Video, E-Mail und Telefon statt.
Wir weisen darauf hin, dass eine vorgezogene Bearbeitung aufgrund finanzieller Schwierigkeiten, eines ablaufenden Visums oder eines bevorstehenden Botschaftstermins nicht möglich ist; die Anträge werden in der Reihenfolge des Antragseingangs beantwortet.
Nutzen Sie gerne z. B. auch folgende Beratungsangebote und fragen Sie dort ggf. auch nach Finanzierungsmöglichkeiten:
Nach Eingang Ihres Antrages wird dieser innerhalb eines angemessenen Zeitraums auf Vollständigkeit geprüft.
Absolventen sächsischer Universitäten
Sie erhalten nach Vorliegen vollständiger Unterlagen ohne Zwischenbenachrichtigung Ihre Approbationsunterlagen. Wir haben großes Verständnis, dass Sie nach Ihrem langen Studium schnellstmöglich ins Berufsleben einsteigen wollen und sind bemüht, die Approbationen kurzfristig zu erteilen. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung jedoch je nach Antragsaufkommen gesetzlich mögliche Bearbeitungsfristen von bis zu 3 Monaten nach Vollständigkeit Ihrer Antragsunterlagen. Sollten noch Unterlagen fehlen, setzen wir uns (im Regelfall per E-Mail) umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Absolventen ausländischer Universitäten
Wir sind grundsätzlich bemüht, Ihren Antrag schnellstmöglich zu prüfen. Stark ansteigende Antragszahlen bedingen jedoch auch eine Verlängerung der Zeiträume, in denen eine Vollständigkeitsprüfung erfolgen kann. Hierfür bitten wir um Verständnis. Nach Prüfung der Vollständigkeit Ihres Antrags erhalten Sie oder der von Ihnen benannte Bevollmächtigte innerhalb eines angemessenen Zeitraums unaufgefordert Informationen zu gegebenenfalls nachzureichenden Unterlagen und zur weiteren Verfahrensweise. Anfragen zum Sachstand oder Rückfragen, ob Unterlagen eingegangen sind, können aufgrund der hohen Antragszahlen leider nicht beantwortet werden. Daher bitten wir von solchen Anfragen (auch telefonisch) abzusehen. Die Beantwortung sonstiger E-Mailanfragen kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten um Verständnis für unsere Vorgehensweise. Ihr Vorteil dabei ist: Wir gewinnen Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrages.
Mehrmalige Nachfragen zum gleichen Thema verlängern unnötig die Bearbeitungszeiten für Sie und alle Antragstellenden. Wir behalten uns daher im Einzelfall vor, einzelne E-Mails nicht mehr zu beantworten.
Insbesondere zur Dauer von laufenden Gutachterverfahren kann keine Auskunft erteilt werden. Sie werden unmittelbar über ein Ergebnis informiert, sobald dieses vorliegt.
Bei allgemeinen Fragen zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen im medizinischen Bereich können Sie die IBAS – Informations- und Beratungsstelle Arbeitsmarkt Sachsen kontaktieren. Die IBAS berät zur Anerkennung von ausländischen Qualifikationen und zur beruflichen Integration. Die IBAS unterstützt auch bei der Suche nach einer Anpassungsmaßnahme, deren Finanzierung und bei weiteren Fragen. Sie erreichen die IBAS unter Telefon 0371/ 52 02 05 92 oder E-Mail anerkennung@exis.de. Beratungen finden persönlich in Dresden, Chemnitz und Leipzig sowie auf Nachfrage in anderen Regionen oder per Video, E-Mail und Telefon statt.
Wir weisen darauf hin, dass eine vorgezogene Bearbeitung aufgrund finanzieller Schwierigkeiten, eines ablaufenden Visums oder eines bevorstehenden Botschaftstermins nicht möglich ist; die Anträge werden in der Reihenfolge des Antragseingangs beantwortet.
Nutzen Sie gerne z. B. auch folgende Beratungsangebote und fragen Sie dort ggf. auch nach Finanzierungsmöglichkeiten:
- Informationsportal der Bundesregierung: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/index.php
- Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA): https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/pro/zsba.php
- Anerkennungszuschuss: www.anerkennungszuschuss.de
Due to the currently high number of applications for a license to practice medicine or a professional license, we would like to ask you to observe the following information:
Upon receipt of your application, you will receive a confirmation of receipt from us. If any documents are missing or if we have any questions about the further processing of your application, we will contact you or your authorized representative immediately. We would therefore like to ask you to refrain from telephone inquiries.
Due to the high number of applications, inquiries about the status or whether documents have been received cannot be answered. We therefore ask you to refrain from such inquiries. Answering other email inquiries may take some time. We ask for your understanding of our approach. Your advantage is that we gain time to process your application.
Repeated inquiries on the same topic unnecessarily increase the processing times for you and all applicants. We therefore reserve the right in individual cases not to answer individual e-mails.
In particular, no information can be given about the duration of ongoing expert opinions. You will be informed immediately about a result as soon as it is available.
If you have general questions about the recognition of foreign qualifications in the medical field, you can contact the IBAS – information and advice center for the labor market in Saxony. IBAS advises on the recognition of foreign qualifications and professional integration. IBAS also supports the search for an adaptation measure, its financing and other questions. You can reach the IBAS by telephone on 0371/ 52 02 05 92 or by e-mail at anerkennung@exis.de. Counseling takes place in person in Dresden, Chemnitz and Leipzig and on request in other regions or by video, e-mail and telephone.
We would like to point out that early processing is not possible due to financial difficulties or an expiring visa; the applications will be answered in the order in which they are received.
You are welcome to use also the following advisory services and ask there if necessary about financing options:
- Information portal of the federal government: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/index.php
- Central service point for professional recognition (ZSBA): https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/pro/zsba.php
- Acknowledgment grant: www.anerkennungszuschuss.de
Ihre Ansprechpartner:
- für alle Antragstellenden mit Abschlüssen an der Universität Leipzig und der Technischen Universität Dresden (nur Abschlüsse im Sommersemester) sowie für die Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Certificate of good standing) für den Freistaat Sachsen und Zweitschriften
0351 825-2224
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- für alle Antragstellenden mit einem ausländischen Abschluss, die Ihre Tätigkeit im Freistaat Sachsen aufnehmen werden sowie für Antragstellende der Technischen Universität Dresden (nur Abschlüsse im Wintersemester):
Buchstaben Aa-Ak, Am-Az 0351 825-2223Buchstaben J, O – R 0351 825-2214Buchstaben B, E 0351 825-2225Buchstabe Al (Ärzte) 0351 825-2254Buchstabe S 0351 825-2822Buchstaben H, I 0351 825-2242Buchstaben Al (Apotheker), F, X-Z 0351 825-2221Buchstaben G (Zahnärzte und Apotheker), Ga-Gh (Ärzte), K 0351 825-2229Buchstaben M 0351 825-2213Buchstaben C, Gi-Gz (Ärzte), L, N,
Al (Zahnärzte)0351 825 2226Buchstaben D, U, V, W, T 0351 825-2222
Wir sind stets um eine zügige Bearbeitung aller Anträge bemüht, bitten aber um Verständnis, dass eine bevorzugte Bearbeitung einzelner Anträge nicht gewährleistet werden kann, da dies zu Lasten von älteren Anträgen gehen würde.
Sie können selbst wesentlich zu einer zügigen Bearbeitung beitragen, wenn Sie Folgendes beachten:
- Bitte alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig in der geforderten Form beibringen.
Welche Unterlagen erforderlich sind, können Sie der zweiten Seite des Antragsformulars entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit bis zu drei Monaten (EU-Abschlüsse) i. Ü. grundsätzlich vier Monate betragen kann, sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen.
- Nach Antragstellung bitten wir dringend von weiteren Nachfragen abzusehen. Sollten wir Fragen haben, werden wir uns direkt an Sie wenden. Daher möchten wir Sie bitten, immer Ihre aktuelle Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse anzugeben.
Formulare und Bescheinigungen
Gesetzliche Regelungen