Gesundheitsfachberufe
[10.06.2022]
Antrag und Eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Originalzeugnisses der staatlichen Prüfung in einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf (in Sachsen)
Antrag Erstellung Zweitschrift Zeugnis
Wenn Sie Ihr Originalzeugnis über die staatliche Prüfung (in Sachsen) in einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf verloren haben oder dies nicht mehr auffindbar ist, können Sie bei uns eine Zweitschrift beantragen*.
Nutzen Sie dafür dieses Formular.
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung der Zweitschrift kostenpflichtig ist. Die Gebühr ist im Kostenverzeichnis in der aktuellen Fassung geregelt. Diese wird nach dem Verwaltungsaufwand ermittelt und beträgt derzeit mindestens 45 bis höchstens 100 EUR.
*Hinweis: Für die Ausstellung der Zweitschrift in der Berufsgruppe der Altenpflege ist die Landesdirektion Sachsen nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich hierfür an das Landesamt für Schule und Bildung.
Nutzen Sie dafür dieses Formular.
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung der Zweitschrift kostenpflichtig ist. Die Gebühr ist im Kostenverzeichnis in der aktuellen Fassung geregelt. Diese wird nach dem Verwaltungsaufwand ermittelt und beträgt derzeit mindestens 45 bis höchstens 100 EUR.
*Hinweis: Für die Ausstellung der Zweitschrift in der Berufsgruppe der Altenpflege ist die Landesdirektion Sachsen nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich hierfür an das Landesamt für Schule und Bildung.