Förderung
[17.06.2023]
Existenzgründungen von Frauen im ländlichen Raum - Handreichung zur Beantragung von Fördermitteln
Nach Teil A Abschnitt II Nr. 1 c) der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit werden Existenzgründungen von Frauen im ländlichen Raum gefördert.
Die folgenden Informationen beziehen sich nur auf den Fördergegenstand Existenzgründungen von Frauen im ländlichen Raum. Andere Förderbereiche sind entsprechend der Richtlinie förderfähig, aber nicht Teil der vorliegenden Handreichung. Die Förderschwerpunkte und Hinweise (u. a. zu Verwaltungspauschalen, förderfähigen Kosten) anderer Vorhaben entnehmen Sie bitte der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit und den entsprechenden Handreichungen. Die Handreichung stellt eine Ausfüllhilfe dar und ist nicht rechtlich bindend.
Prinzipiell können nur Förderanträge berücksichtigt werden, die den Förderschwerpunkten entsprechen. Bitte lesen Sie sich vor Antragsstellung die Allgemeinen Bestimmungen und den Teil I. Nr. 3 der Besonderen Bestimmungen der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit durch - diese ist rechtlich bindend. Falls das Konzept des Projektes inhaltlich nicht zu den genannten Förderschwerpunkten passt, ist die Maßnahme nicht förderfähig.
A. II. 1. c - Existenzgründungen von Frauen im ländlichen Raum
Gefördert werden Existenzgründungen von Frauen im ländlichen Raum mit dem Ziel, eine selbständige Erwerbstätigkeit aufzubauen, die dauerhaft zum Haupterwerb der Existenzgründerin führt. Ziel der Förderung ist es, die Lebens- und Erwerbssituation von Frauen im ländlichen Raum zu verbessern und damit die Durchsetzung der Chancengleichheit von Frau und Mann zu unterstützen. Als Zuwendung können einmalig bis zu 8 000 EUR gewährt werden.
Ausfüllhinweise zum Antrag
Zur Gewährleistung der Funktionalität des Antragsformulars laden Sie bitte den Antrag auf Ihren Rechner herunter, öffnen ihn anschließend aus Ihrem Speicherort und füllen dann das Formular aus. Wenn Sie das Formular direkt im Browser ausfüllen, werden die interaktiven pdf-Funktionalitäten, wie beispielsweise die automatische Summenberechnung, nicht unterstützt. Beachten Sie dafür auch die Hinweise zur Nutzung interaktiver pfd-Formulare (der Link befindet sich direkt über den Antragsformularen und wird zusätzlich beim Öffnen des gewählten Formulars angezeigt). Bitte prüfen Sie im Anschluss, ob alle Angaben übernommen worden sind und ergänzen diese ggf. handschriftlich. Bitte verwenden Sie immer das aktuelle, auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen eingestellte Formular.
1. Antragstellerin
Hier erfassen Sie Ihren Namen und die Anschrift.
2. Unternehmen
Geben Sie hier den Namen und den Sitz des Unternehmens an.
Die Gründung des Unternehmens muss im ländlichen Raum des Freistaates Sachsen erfolgen. Dem ländlichen Raum werden hier Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis 10 000 (in Ausnahmefällen auch eingemeindete Ortsteile mit bis zu 10 000 Einwohnern) zugeordnet.
Die Angabe über die Vorsteuerabzugsberechtigung ist zwingend erforderlich, da diese über die Brutto-/Netto-Förderung entscheidet. Wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, erfolgt eine Nettoförderung. Wenn Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, erfolgt eine Bruttoförderung.
Weiterhin sind die Bankverbindung und die zuständigen Ämter und Kammern anzugeben.
3. Kurzbeschreibung des Vorhabens
Schreiben Sie hier eine kurze Projektbeschreibung in das entsprechende Feld.
In der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit und im ersten Abschnitt dieser Handreichung sind der Gegenstand der Förderung und das Förderziel benannt. Anträge, aus denen der Fördergegenstand und die benannten Ziele der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit nicht klar erkennbar sind, sind nicht förderfähig.
Bitte legen Sie dem Antrag ein ausführliches Gründungskonzept bzw. einen Businessplan bei. Folgende Punkte sind im Konzept zu erläutern:
Legen Sie dem Antrag einen umfassenden Kosten- und Finanzierungsplan bei. Erläutern Sie in Ihrem Gründungskonzept die aufgeführten Zahlen u. a. zur:
4. Beantragte Fördermittel
Hier ist die Summe der beantragten Fördermittel, die sich aus Punkt 8 ergeben, einzutragen.
5. Bereits erhaltene Fördermittel
Falls Sie bereits in irgendeiner Form Fördermittel erhalten haben, geben Sie diese hier an. Dazu zählen auch bereits abgeschlossene Antragsverfahren oder Anträge in anderen inhaltlichen Zusammenhängen. Bitte beachten Sie, dass die zusätzliche Inanspruchnahme von Zuwendungen anderer Förderrichtlinien oder Zuschussprogramme des Freistaates Sachsen für das selbe Vorhaben - neben der Zuwendung nach dieser Richtlinie - unzulässig ist.
6. Existenzgründung
Bitte geben Sie hier das Datum der Existenzgründung an.
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung können fortlaufend im jeweiligen Jahr bei der Bewilligungsbehörde gestellt werden. Die Gründung im Haupterwerb darf frühestens am Tag der Antragstellung (Posteingang bei der LDS) erfolgen - Gründungen vor diesem Tag führen zur Ablehnung des Antrags. Das Unternehmen darf vorher lediglich im Nebenerwerb betrieben worden sein.
Weiterhin geben Sie bitte an, in welchem örtlichen Gebiet der Schwerpunkt Ihrer Geschäftstätigkeit liegen wird. Bitte beachten Sie, dass der Sitz des zu gründenden Unternehmens im ländlichen Raum des Freistaates Sachsen angesiedelt sein muss.
7. De-minimis-Beihilfen
Da es sich um eine De-minimis-Beihilfe (geringfügige Förderbeigabe) handelt, sind diese Zuwendungen an die Einhaltung bestimmter Bedingungen gebunden. Sie dürfen beispielsweise in Summe einen bestimmten Wert nicht übersteigen. Geben Sie daher alle bisher beantragten und erhaltenen De-minimis-Beihilfen an.
Falls Sie in den letzten drei Jahren o. g. Beihilfen erhalten haben, fügen Sie dem Antrag bitte die entsprechenden Bescheide bei.
8. Finanzierungsplan
Ausgaben
Existenzgründungen werden nur gefördert, wenn das Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens 20.000 EUR nicht übersteigt. Bemessungsgrundlage für die Zuwendung sind die zuwendungsfähigen Ausgaben.
Zuwendungsfähig sind:
Nicht zuwendungsfähig sind:
Einnahmen
Hier sind alle Einnahmen für die Existenzgründung einzutragen.
Dieser Eigenanteil setzt sich zusammen aus:
Die Zuwendung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit wird als Anteilfinanzierung gewährt. Der Zuschuss beträgt 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Es ist ein Eigenanteil von mindestens zehn Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zu erbringen.
Als Eigenanteile gelten auch projektbezogene unbare Leistungen. Diese können als Arbeitsleistungen in Form von unbezahlten freiwilligen Arbeitsstunden erfolgen, wobei nur unterstützende Leistungen und keine Arbeitsleistung im eigentlichen Tätigkeitsbereich der Gründung berücksichtigt werden kann. Bitte führen Sie hier auf, welche Tätigkeiten in welchem Umfang (Stundenzahl) ausgeführt werden. Berechnungsgrundlage bildet der aktuelle Mindestlohn. Ferner können Sachleistungen in Form von Raummieten als solche unbaren Leistungen angesehen werden. Der Wert der unbaren Leistungen darf 5.500 EUR nicht übersteigen. Die unbaren Leistungen müssen in gleicher Höhe als Ausgaben und Einnahmen im Ausgaben- und Finanzierungsplan aufgeführt werden.
Als weitere Einnahmen sind die im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit beantragten Fördermittel anzugeben. Diese ist zusätzlich in Punkt 4 einzutragen.
Die Summe aus Eigenmitteln und Fördersumme ist in der Zeile Gesamteinnahmen einzutragen. Der Betrag der Gesamteinnahmen muss mit dem Betrag der Gesamtausgaben übereinstimmen, damit die Finanzierung des Vorhabens gesichert ist.
Legen Sie dem Antrag den vollständigen Ausgaben- und Finanzierungsplan bei. Dieser muss mit dem Ausgaben- und Finanzierungsplan im Antragsformular übereinstimmen.
9. Unterlagen
Dem Antrag sind neben dem Antragsformblatt folgende Unterlagen beizufügen:
10. Hinweise/Erklärungen
Bitte bestätigen Sie alle aufgeführten Angaben wie Erklärungen zum Maßnahmebeginn, zur Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, über ein beantragtes bzw. eröffnetes Insolvenzverfahren und die Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise. Der Antrag ist mit Ort und Datum zu versehen und rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Die folgenden Informationen beziehen sich nur auf den Fördergegenstand Existenzgründungen von Frauen im ländlichen Raum. Andere Förderbereiche sind entsprechend der Richtlinie förderfähig, aber nicht Teil der vorliegenden Handreichung. Die Förderschwerpunkte und Hinweise (u. a. zu Verwaltungspauschalen, förderfähigen Kosten) anderer Vorhaben entnehmen Sie bitte der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit und den entsprechenden Handreichungen. Die Handreichung stellt eine Ausfüllhilfe dar und ist nicht rechtlich bindend.
Prinzipiell können nur Förderanträge berücksichtigt werden, die den Förderschwerpunkten entsprechen. Bitte lesen Sie sich vor Antragsstellung die Allgemeinen Bestimmungen und den Teil I. Nr. 3 der Besonderen Bestimmungen der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit durch - diese ist rechtlich bindend. Falls das Konzept des Projektes inhaltlich nicht zu den genannten Förderschwerpunkten passt, ist die Maßnahme nicht förderfähig.
A. II. 1. c - Existenzgründungen von Frauen im ländlichen Raum
Gefördert werden Existenzgründungen von Frauen im ländlichen Raum mit dem Ziel, eine selbständige Erwerbstätigkeit aufzubauen, die dauerhaft zum Haupterwerb der Existenzgründerin führt. Ziel der Förderung ist es, die Lebens- und Erwerbssituation von Frauen im ländlichen Raum zu verbessern und damit die Durchsetzung der Chancengleichheit von Frau und Mann zu unterstützen. Als Zuwendung können einmalig bis zu 8 000 EUR gewährt werden.
Ausfüllhinweise zum Antrag
Zur Gewährleistung der Funktionalität des Antragsformulars laden Sie bitte den Antrag auf Ihren Rechner herunter, öffnen ihn anschließend aus Ihrem Speicherort und füllen dann das Formular aus. Wenn Sie das Formular direkt im Browser ausfüllen, werden die interaktiven pdf-Funktionalitäten, wie beispielsweise die automatische Summenberechnung, nicht unterstützt. Beachten Sie dafür auch die Hinweise zur Nutzung interaktiver pfd-Formulare (der Link befindet sich direkt über den Antragsformularen und wird zusätzlich beim Öffnen des gewählten Formulars angezeigt). Bitte prüfen Sie im Anschluss, ob alle Angaben übernommen worden sind und ergänzen diese ggf. handschriftlich. Bitte verwenden Sie immer das aktuelle, auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen eingestellte Formular.
1. Antragstellerin
Hier erfassen Sie Ihren Namen und die Anschrift.
2. Unternehmen
Geben Sie hier den Namen und den Sitz des Unternehmens an.
Die Gründung des Unternehmens muss im ländlichen Raum des Freistaates Sachsen erfolgen. Dem ländlichen Raum werden hier Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis 10 000 (in Ausnahmefällen auch eingemeindete Ortsteile mit bis zu 10 000 Einwohnern) zugeordnet.
Die Angabe über die Vorsteuerabzugsberechtigung ist zwingend erforderlich, da diese über die Brutto-/Netto-Förderung entscheidet. Wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, erfolgt eine Nettoförderung. Wenn Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, erfolgt eine Bruttoförderung.
Weiterhin sind die Bankverbindung und die zuständigen Ämter und Kammern anzugeben.
3. Kurzbeschreibung des Vorhabens
Schreiben Sie hier eine kurze Projektbeschreibung in das entsprechende Feld.
In der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit und im ersten Abschnitt dieser Handreichung sind der Gegenstand der Förderung und das Förderziel benannt. Anträge, aus denen der Fördergegenstand und die benannten Ziele der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit nicht klar erkennbar sind, sind nicht förderfähig.
Bitte legen Sie dem Antrag ein ausführliches Gründungskonzept bzw. einen Businessplan bei. Folgende Punkte sind im Konzept zu erläutern:
- Starten Sie mit einer gut aufbereiteten Zusammenfassung, die alle Fakten nennt.
- Was ist Ihre Geschäftsidee? Benennen Sie Ihre Tätigkeitsfelder.
- Über welche persönlichen Voraussetzungen verfügen Sie?
- Legen Sie relevante rechtliche Grundlagen dar.
- Machen Sie Angaben zur Standortwahl.
- Welche Zielgruppe sprechen Sie an?
- Beschreiben Sie Ihre Konkurrenz- und Kundenpotentialanalyse.
- Erläutern Sie die geplanten Maßnahmen für Marketing/Werbung/Vertrieb.
Legen Sie dem Antrag einen umfassenden Kosten- und Finanzierungsplan bei. Erläutern Sie in Ihrem Gründungskonzept die aufgeführten Zahlen u. a. zur:
- Umsatzplanung
- Kostenplanung
- Investitionsplanung
- Rentabilitätsvorschau für 3 Jahre
- Liquiditätsplanung
- Kapitalbedarfsplanung
4. Beantragte Fördermittel
Hier ist die Summe der beantragten Fördermittel, die sich aus Punkt 8 ergeben, einzutragen.
5. Bereits erhaltene Fördermittel
Falls Sie bereits in irgendeiner Form Fördermittel erhalten haben, geben Sie diese hier an. Dazu zählen auch bereits abgeschlossene Antragsverfahren oder Anträge in anderen inhaltlichen Zusammenhängen. Bitte beachten Sie, dass die zusätzliche Inanspruchnahme von Zuwendungen anderer Förderrichtlinien oder Zuschussprogramme des Freistaates Sachsen für das selbe Vorhaben - neben der Zuwendung nach dieser Richtlinie - unzulässig ist.
6. Existenzgründung
Bitte geben Sie hier das Datum der Existenzgründung an.
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung können fortlaufend im jeweiligen Jahr bei der Bewilligungsbehörde gestellt werden. Die Gründung im Haupterwerb darf frühestens am Tag der Antragstellung (Posteingang bei der LDS) erfolgen - Gründungen vor diesem Tag führen zur Ablehnung des Antrags. Das Unternehmen darf vorher lediglich im Nebenerwerb betrieben worden sein.
Weiterhin geben Sie bitte an, in welchem örtlichen Gebiet der Schwerpunkt Ihrer Geschäftstätigkeit liegen wird. Bitte beachten Sie, dass der Sitz des zu gründenden Unternehmens im ländlichen Raum des Freistaates Sachsen angesiedelt sein muss.
7. De-minimis-Beihilfen
Da es sich um eine De-minimis-Beihilfe (geringfügige Förderbeigabe) handelt, sind diese Zuwendungen an die Einhaltung bestimmter Bedingungen gebunden. Sie dürfen beispielsweise in Summe einen bestimmten Wert nicht übersteigen. Geben Sie daher alle bisher beantragten und erhaltenen De-minimis-Beihilfen an.
Falls Sie in den letzten drei Jahren o. g. Beihilfen erhalten haben, fügen Sie dem Antrag bitte die entsprechenden Bescheide bei.
8. Finanzierungsplan
Ausgaben
Existenzgründungen werden nur gefördert, wenn das Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens 20.000 EUR nicht übersteigt. Bemessungsgrundlage für die Zuwendung sind die zuwendungsfähigen Ausgaben.
Zuwendungsfähig sind:
- Sachausgaben einschließlich Ausgaben für Werbemaßnahmen, Digitalisierung und Netzwerkbildung,
- Auslagen und Gebühren, die für die Existenzgründung notwendig sind,
- Investitionsausgaben, nicht jedoch betriebliche Investitionen in der Landwirtschaft.
Nicht zuwendungsfähig sind:
- Ausgaben für Bildungs- und Beratungsleistungen,
- Ausgaben für Kraftfahrzeuge oder
- Ausgaben für Tiere.
Einnahmen
Hier sind alle Einnahmen für die Existenzgründung einzutragen.
Dieser Eigenanteil setzt sich zusammen aus:
- Eigenmitteln (in bar)
- Eigenleistungen (unbar)
Die Zuwendung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit wird als Anteilfinanzierung gewährt. Der Zuschuss beträgt 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Es ist ein Eigenanteil von mindestens zehn Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zu erbringen.
Als Eigenanteile gelten auch projektbezogene unbare Leistungen. Diese können als Arbeitsleistungen in Form von unbezahlten freiwilligen Arbeitsstunden erfolgen, wobei nur unterstützende Leistungen und keine Arbeitsleistung im eigentlichen Tätigkeitsbereich der Gründung berücksichtigt werden kann. Bitte führen Sie hier auf, welche Tätigkeiten in welchem Umfang (Stundenzahl) ausgeführt werden. Berechnungsgrundlage bildet der aktuelle Mindestlohn. Ferner können Sachleistungen in Form von Raummieten als solche unbaren Leistungen angesehen werden. Der Wert der unbaren Leistungen darf 5.500 EUR nicht übersteigen. Die unbaren Leistungen müssen in gleicher Höhe als Ausgaben und Einnahmen im Ausgaben- und Finanzierungsplan aufgeführt werden.
Als weitere Einnahmen sind die im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit beantragten Fördermittel anzugeben. Diese ist zusätzlich in Punkt 4 einzutragen.
Die Summe aus Eigenmitteln und Fördersumme ist in der Zeile Gesamteinnahmen einzutragen. Der Betrag der Gesamteinnahmen muss mit dem Betrag der Gesamtausgaben übereinstimmen, damit die Finanzierung des Vorhabens gesichert ist.
Legen Sie dem Antrag den vollständigen Ausgaben- und Finanzierungsplan bei. Dieser muss mit dem Ausgaben- und Finanzierungsplan im Antragsformular übereinstimmen.
9. Unterlagen
Dem Antrag sind neben dem Antragsformblatt folgende Unterlagen beizufügen:
- ein ausführliches Unternehmenskonzept einschließlich einer formulierten Gründungsidee (Businessplan),
- ein tabellarischer Lebenslauf
- eine tabellarische Rentabilitätsvorschau für drei Jahre
- der Kosten- und Finanzierungsplan und die Kapitalbedarfsplanung
- ein befürwortendes, externes Gutachten der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, der zuständigen berufsständischen Kammer beziehungsweise einer vom für Gleichstellung zuständigen Staatsministerium zugelassenen Stelle zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Unternehmens
- Aufstellung der bisher beantragten bzw. erhaltenen De-minimis-Beihilfen
- Kopie Ausweisdokument zur Unterschriftsprobe
- Gewerbeanmeldung/-ummeldung bzw. Anmeldung beim Finanzamt nach Gründung
10. Hinweise/Erklärungen
Bitte bestätigen Sie alle aufgeführten Angaben wie Erklärungen zum Maßnahmebeginn, zur Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, über ein beantragtes bzw. eröffnetes Insolvenzverfahren und die Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise. Der Antrag ist mit Ort und Datum zu versehen und rechtsverbindlich zu unterschreiben.