[20.02.2025]
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. ...
... Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
(Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland)
Zur Umsetzung dieses Verfassungsauftrages gibt es in der Landesdirektion Sachsen einen Ansprechpartner für kommunale Gleichstellungsfragen.
Dieser soll die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Landesdirektion Sachsen unterstützen und beschleunigen.