Glossar
Erörterungstermin im wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren
Der Erörterungstermin ist Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens nach § 73b Absatz 1 bis 3 und 5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Er bietet die Gelegenheit, die ordnungsgemäß erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen zu besprechen. Ziel des Termins ist es, offene Fragen zu klären und unterschiedliche Positionen transparent darzulegen.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
Nachdem der Erörterungstermin durch die Landesdirektion Sachsen eröffnet und der Ablauf erläutert wurde, stellt der Vorhabensträger das geplante Vorhaben vor. Anschließend haben die Teilnehmenden Gelegenheit, Einwendungen und Stellungnahmen zu besprechen.
Die Landesdirektion Sachsen achtet darauf, dass die Diskussion geordnet und sachlich verläuft. In der Regel wird ein Protokoll geführt, das die wesentlichen Inhalte der Erörterung dokumentiert.
Nein, es besteht keine Pflicht zur Teilnahme am Erörterungstermin. Auch wenn Sie Ihre Einwendung im Termin nicht selbst ansprechen, bleibt diese aufrechterhalten und wird trotzdem im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Die Teilnahme kann jedoch sinnvoll sein, um eigene Anliegen zu verdeutlichen oder Rückfragen direkt zu klären.
Die Teilnahme ist auf bestimmte Personen beschränkt. Neben Ihnen als Einwender können Ihre gesetzlichen Vertreter, Bevollmächtigten oder Beistände teilnehmen.
Bitte informieren Sie die Landesdirektion Sachsen rechtzeitig vor dem Erörterungstermin, wenn Sie eine Begleitperson mitbringen möchten. Nicht berechtigten Begleitpersonen kann der Zugang verweigert werden.
Wenn Sie selbst verhindert sind, können Sie andere Personen bevollmächtigen – etwa Angehörige, Bekannte oder Rechtsanwälte.
Denken Sie daran, Ihrem Bevollmächtigten eine schriftliche Vollmacht auszustellen. Die Vollmacht ist beim Einlass zum Erörterungstermin auszuhändigen.
Auf Ihrer Ladung finden Sie den Hinweis, welche Unterlagen für den Zutritt erforderlich sind. Bringen Sie bitte in jedem Fall Ihr Ausweisdokument (Lichtbildausweis), erteilte Vollmachten sowie die Ladung selbst mit. Halten Sie diese während der Einlasskontrolle bereit.
Die Dauer eines Erörterungstermins kann sehr unterschiedlich sein. Sie hängt von der Größe und Komplexität des Vorhabens, der Zahl der Einwender sowie vom Umfang der zu behandelnden Themen ab.
Planen Sie daher ausreichend Zeit ein. Der in Ihrer Ladung angegebene Termin kennzeichnet den Beginn des Termins. Wann Ihre Einwendung besprochen wird, lässt sich vorab nicht genau bestimmen. Eine Teilnahme während des gesamten Erörterungstermins ist möglich, aber nicht zwingend erforderlich.
Nein. Im Erörterungstermin werden die Einwendungen ausschließlich besprochen. Eine Entscheidung über Ihre Einwendung erfolgt nicht.
Auch über die Höhe eventueller Entschädigungsansprüche wird nicht im Rahmen des Termins verhandelt.
Nein, eine Verpflegung wird nicht bereitgestellt. Bitte planen Sie Ihre eigene Versorgung ein.
Bei längeren Erörterungsterminen werden ausreichend Pausen eingeplant.
Nein, die An- und Abreise erfolgt in eigener Verantwortung. Reisekosten werden nicht erstattet.