Glossar
Besonderes Verwaltungsverfahren - Planfeststellung
Die Planfeststellung ist in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Verwaltungsrecht des Bundes und der Länder ein besonderes Verwaltungsverfahren, welches für Bauvorhaben in gesetzlich besonders geregelten Fällen durchgeführt wird. Bei normalen Bauvorhaben ist es nicht anzuwenden. Der abschließend erlassene Planfeststellungsbeschluss ist ein Verwaltungsakt.
Das Planfeststellungsverfahren wird in den §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), in den zumeist inhaltsgleichen Parallelvorschriften der Landesverwaltungsverfahrensgesetze sowie in einer Vielzahl von Fachplanungsgesetzen näher geregelt.
(Quelle: Wikipedia)
Das Planfeststellungsverfahren wird in den §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), in den zumeist inhaltsgleichen Parallelvorschriften der Landesverwaltungsverfahrensgesetze sowie in einer Vielzahl von Fachplanungsgesetzen näher geregelt.
(Quelle: Wikipedia)