Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung
[20.08.2024]
GeFAB: Rechtliche Grundlagen
Hinweis Prüfungsvergünstigung/Nachteilsausgleich
Zur Beantragung von Prüfungsvergünstigung/Nachteilsausgleich ist es erforderlich, folgendes Formular von einem Arzt ausfüllen zu lassen und dieses bei der Landesdirektion Sachsen im Referat 13 - Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten rechtzeitig mit der Anmeldung zur Prüfung einzureichen.