Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung
[11.02.2026]
Prüfungstermine 2026
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz über die Prüfungstermine für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Sachsen
Gz.: 13-6042/129/2
vom 11. Februar 2026
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117, 129), das durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 259) geändert worden ist, führt eine Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung vom 13. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2909), die durch Artikel 78 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153) geändert worden ist und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung vom 10. November 2017 (SächsABl. S. 1590).
Die Prüfung wird an folgenden Terminen durchgeführt:
II. Zulassende Stelle
Die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung, sowie der Antrag auf Wiederholungsprüfung ist bis spätestens 31. März 2026 (Eingangsstempel) unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Dem Zulassungsantrag sind beizufügen:
Sechs Monate der nachzuweisenden Berufspraxis müssen in Aufgabenbereichen geleistet worden sein, die wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung haben.
III. Gebührenerhebung
Die Landesdirektion Sachsen erhebt auf der Grundlage der Sächsische Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung vom 15. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 166), die zuletzt durch die Verordnung vom 15. August 2024 (SächsGVBl. S. 842) geändert worden ist, für die Abnahme von Fortbildungsprüfungen Benutzungsgebühren. Für die Abnahme der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung werden Gebühren in Höhe von 360,00 Euro erhoben.
Leipzig, 11. Februar 2026
Landesdirektion Sachsen
Janine Keyser
In Stellvertretung der Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten
Gz.: 13-6042/129/2
vom 11. Februar 2026
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117, 129), das durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 259) geändert worden ist, führt eine Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung vom 13. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2909), die durch Artikel 78 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153) geändert worden ist und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung vom 10. November 2017 (SächsABl. S. 1590).
Die Prüfung wird an folgenden Terminen durchgeführt:
| Schriftliche Prüfungsaufgabe: | 8. September 2026 |
| Themenvergabe der schriftlichen Abschlussarbeit (Projektarbeit): | 8. September 2026 |
| Abgabetermin der schriftlichen Abschlussarbeit (Projektarbeit): | 8. Oktober 2026 |
| Projektpräsentationen und Fachgespräche: | Zeitraum vom 9. November 2026 bis 13. November 2026 |
| Mündliche Ergänzungsprüfungen: | Zeitraum vom 9. November 2026 bis 13. November 2026 |
II. Zulassende Stelle
Die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung, sowie der Antrag auf Wiederholungsprüfung ist bis spätestens 31. März 2026 (Eingangsstempel) unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Dem Zulassungsantrag sind beizufügen:
- Nachweis über eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder nach der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf und eine daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder
- Nachweis über eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem auf der Grundlage eines Berufszulassungsgesetzes geregelten Heilberuf oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder
- Nachweis über ein erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder
- Nachweis über eine mindestens sechsjährige Berufspraxis
Sechs Monate der nachzuweisenden Berufspraxis müssen in Aufgabenbereichen geleistet worden sein, die wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung haben.
- ein Themenvorschlag für die praxisbezogene Projektarbeit unter Verwendung des Formulars: „Antrag auf Genehmigung des Themas für den Prüfungsbereich Praxisbezogene Projektarbeit“
III. Gebührenerhebung
Die Landesdirektion Sachsen erhebt auf der Grundlage der Sächsische Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung vom 15. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 166), die zuletzt durch die Verordnung vom 15. August 2024 (SächsGVBl. S. 842) geändert worden ist, für die Abnahme von Fortbildungsprüfungen Benutzungsgebühren. Für die Abnahme der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung werden Gebühren in Höhe von 360,00 Euro erhoben.
Leipzig, 11. Februar 2026
Landesdirektion Sachsen
Janine Keyser
In Stellvertretung der Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten