Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung
[15.12.2023]
Prüfungstermine 2024
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz über die Prüfungstermine für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Sachsen
Gz.: 13-6042/108/2
vom 12. Dezember 2023
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 10a des Gesetzes vom 16. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 217) geändert worden ist, führt eine Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung vom 13. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2909), die durch Artikel 78 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153) geändert worden ist und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung vom 10. November 2017 (SächsABl. S. 1590).
Die Prüfung wird an folgenden Terminen durchgeführt:
II. Zulassende Stelle
Die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung ist zusammen mit dem Formular „Antrag auf Genehmigung des Themas für den Prüfungsbereich Praxisbezogene Projektarbeit“ bis spätestens 31. März 2024 (Eingangsstempel) vom Prüfungsbewerber unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Dem Zulassungsantrag sind beizufügen:
III. Gebührenerhebung
Die Landesdirektion Sachsen erhebt auf der Grundlage der Sächsischen Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung vom 15. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 166), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 12. Dezember 2019 (SächsGVBl. 2020 S. 10) geändert worden ist, für die Abnahme von Fortbildungsprüfungen Benutzungsgebühren. Für die Abnahme der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung werden Gebühren in Höhe von 360,00 Euro erhoben.
Gebührenschuldner ist gemäß § 7 Absatz 1 der Verordnung der Prüfungsteilnehmer, sofern nicht sein Arbeitgeber die Kostenübernahme auf dem Zulassungsantrag bestätigt hat.
Leipzig, 12. Dezember 2023
Landesdirektion Sachsen
Dr. Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten
Gz.: 13-6042/108/2
vom 12. Dezember 2023
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 10a des Gesetzes vom 16. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 217) geändert worden ist, führt eine Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung vom 13. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2909), die durch Artikel 78 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153) geändert worden ist und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung vom 10. November 2017 (SächsABl. S. 1590).
Die Prüfung wird an folgenden Terminen durchgeführt:
Schriftliche Prüfungsaufgabe: | 10. September 2024 |
Themenvergabe der schriftlichen Abschlussarbeit (Projektarbeit): | 10. September 2024 |
Abgabetermin der schriftlichen Abschlussarbeit (Projektarbeit): | 10. Oktober 2024 |
Projektpräsentationen und Fachgespräche: | Zeitraum vom 11. November 2024 bis 15. November 2024 |
Mündliche Ergänzungsprüfungen: | Zeitraum vom 11. November 2024 bis 15. November 2024 |
II. Zulassende Stelle
Die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung ist zusammen mit dem Formular „Antrag auf Genehmigung des Themas für den Prüfungsbereich Praxisbezogene Projektarbeit“ bis spätestens 31. März 2024 (Eingangsstempel) vom Prüfungsbewerber unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Dem Zulassungsantrag sind beizufügen:
- eine Kopie des Prüfungszeugnisses über die bestandene Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und der Nachweis über eine mindestens zweijährige Berufspraxis (davon mindestens sechs Monate mit wesentlichen Bezügen zu den Aufgaben einer Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung) oder
- ein Nachweis über eine mindestens sechsjährige Berufspraxis (davon mindestens sechs Monate mit wesentlichen Bezügen zu den Aufgaben einer Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung),
- sonstige Zeugnisse und Nachweise, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen,
- ein Themenvorschlag für die praxisbezogene Projektarbeit unter Verwendung des Formulars: „Antrag auf Genehmigung des Themas für den Prüfungsbereich Praxisbezogene Projektarbeit“
III. Gebührenerhebung
Die Landesdirektion Sachsen erhebt auf der Grundlage der Sächsischen Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung vom 15. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 166), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 12. Dezember 2019 (SächsGVBl. 2020 S. 10) geändert worden ist, für die Abnahme von Fortbildungsprüfungen Benutzungsgebühren. Für die Abnahme der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung werden Gebühren in Höhe von 360,00 Euro erhoben.
Gebührenschuldner ist gemäß § 7 Absatz 1 der Verordnung der Prüfungsteilnehmer, sofern nicht sein Arbeitgeber die Kostenübernahme auf dem Zulassungsantrag bestätigt hat.
Leipzig, 12. Dezember 2023
Landesdirektion Sachsen
Dr. Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten