Fachangestellte/r für Bäderbetriebe
[07.12.2023]
Prüfungstermin Zwischenprüfung 2024
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz für die Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Bäderbetriebe in Sachsen
vom 5. Dezember 2023
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1174) geändert worden ist, führt im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Bäderbetriebe eine Abschlussprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe vom 26. März 1997 (BGBl. I S. 740) und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Bäderbetriebe (POFABäd) vom 22. Januar 2007 (SächsABl. S. 58), die zuletzt durch Ziffer I der Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087) geändert worden ist.
Die Prüfung wird an folgenden Terminen durchgeführt:
II. Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme an der Zwischenprüfung für jugendliche Auszubildende ist, dass die erste Nachuntersuchung (§ 33 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) grundsätzlich zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres, spätestens jedoch mit der Anmeldung des/der Auszubildenden zur Zwischenprüfung vorgelegt wird.
III. Zulassende Stelle
Die Anmeldung zur Zwischenprüfung ist vom Ausbildenden mit Zustimmung des Prüfungsbewerbers unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bis spätestens 29. Januar 2024 (Eingangsstempel) bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Das Anmeldeformular ist im Internet unter www.lds.sachsen.de/ausbildung abzurufen.
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist für den Auszubildenden gebührenfrei.
Leipzig, 5. Dezember 2023
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten
vom 5. Dezember 2023
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1174) geändert worden ist, führt im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Bäderbetriebe eine Abschlussprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe vom 26. März 1997 (BGBl. I S. 740) und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Bäderbetriebe (POFABäd) vom 22. Januar 2007 (SächsABl. S. 58), die zuletzt durch Ziffer I der Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087) geändert worden ist.
Die Prüfung wird an folgenden Terminen durchgeführt:
schriftliche Prüfung: | 1. März 2024 |
praktische Prüfung: | 4. März 2024 bis 8. März 2024 |
II. Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme an der Zwischenprüfung für jugendliche Auszubildende ist, dass die erste Nachuntersuchung (§ 33 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) grundsätzlich zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres, spätestens jedoch mit der Anmeldung des/der Auszubildenden zur Zwischenprüfung vorgelegt wird.
III. Zulassende Stelle
Die Anmeldung zur Zwischenprüfung ist vom Ausbildenden mit Zustimmung des Prüfungsbewerbers unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bis spätestens 29. Januar 2024 (Eingangsstempel) bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Das Anmeldeformular ist im Internet unter www.lds.sachsen.de/ausbildung abzurufen.
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist für den Auszubildenden gebührenfrei.
Leipzig, 5. Dezember 2023
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten