Medieninformationen 2007 [LDD]
[11/2007 - 28.02.2007]
Finanzierung des Stadionneubaus in Dresden unter Auflagen genehmigt
Das Regierungspräsidium Dresden (RP) hat mit Bescheid vom 28.2.2007 der Landeshauptstadt Dresden den mit der privaten Projektgesellschaft unter Führung der HBM Stadien- und Sportstättenbau GmbH (HBM) vorbereiteten Baukonzessionsvertrag zum Ersatzneubau und Betrieb des Rudolf-Harbig-Stadions genehmigt. Im gleichen Bescheid hat das RP auch der zur Finanzierung des Stadionbaus geplanten Ausfallbürgschaft der Landeshauptstadt zugunsten der Landesbank Baden-Württemberg in Höhe von knapp 41 Mio. Euro seine Zustimmung erteilt.
Die Genehmigungen ergehen allerdings unter Vorbehalt. Bislang hat die Landeshauptstadt Dresden lediglich Vertragsentwürfe zum Baukonzessionsvertrag, zur Ausfallbürgschaft und zu dem der Ausfallbürgschaft zugrunde liegenden Darlehensvertrag zur Prüfung beim RP eingereicht. Nur wenn die letztlich abgeschlossenen Verträge auch mit den geprüften Entwürfen übereinstimmen und dem RP vorgelegt worden sind, werden die vom RP erteilten Genehmigungszusicherungen auch in Kraft treten können.
Eine zweite Bedingung ist die durch die zuständigen Finanzbehörden auszureichende Bestätigung, dass aus den gemäß Baukonzessionsvertrag von der Stadt an HBM zu zahlenden Bau- und Betriebskostenzuschüssen keine zusätzlichen steuerlichen Belastungen für die Stadt erwachsen. Nur unter dieser Maßgabe gilt die zum Neubau des Rudolf-Harbig-Stadions gewählte vertragliche Gestaltung der Finanzierung des Vorhabens als wirtschaftlich.
Wenn beide Bedingungen erfüllt sind, werden die erteilten Genehmigungen wirksam und der Weg zur geplanten Finanzierung des Stadionneubaus ist frei. Die Stadt ist natürlich verpflichtet, die sich aus dem Konzessionsvertrag mit HBM ergebenden Zahlungsverpflichtungen in den Haushaltsplan einzustellen. Gleichzeitig bleibt ihr dauerhaft die Aufgabe, die mit der Ausfallbürgschaft verbundenen Risiken durch die Wahrnehmung der im Baukonzessionsvertrag vereinbarten Kontroll- und Einflussrechte ständig zu überwachen und – falls erforderlich – rechtzeitig geeignete Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen.