Medieninformationen 2007 [LDD]
[15/2007 - 21.03.2007]
45 Bootsliegeplätze für den Geierswalder See
RP Dresden genehmigt Errichtung eines Schwimmsteges vor der Südböschung
Das Regierungspräsidium Dresden (RP) hat dem Zweckverband Elstertal mit Bescheid vom 20.3.2007 die wasserrechtliche Genehmigung zur Errichtung einer dauerhaften Schwimmsteganlage am Südufer des Geierswalder Sees erteilt. Die Genehmigung konnte innerhalb von nur sechs Wochen nach Einreichung des Antrags gegeben werden.
Die geplante Steganlage in L-Form und mit Wellenbrecherfunktion wird eine Gesamtlänge von 210 Metern haben und reicht dabei 70 Meter in den Geierswalder See hinein. Sie stellt den wasserseitigen Zugang zum geplanten Wasserwanderrastplatz am Tagebaurestsee dar. Innerhalb der Steganlage werden 45 Bootsliegeplätze verfügbar sein. Fahrgastschifffahrt ist vom Schwimmsteg aus nicht vorgesehen.
Der Anschluss des Steges an das Ufer erfolgt durch Einrichtung eines separaten, acht Meter langen Landganges. Der Steg soll so ausgelegt werden, dass er auch bei den zu erwartenden Wasserspiegelschwankungen des Geierswalder Sees funktionsfähig und betriebssicher bleibt. Die Steganlage wird über zwölf Entnahmesäulen für Strom und Wasser verfügen und mit Beleuchtung und Rettungsmitteln ausgestattet sein.
Der Zweckverband Elstertal will die Errichtung der jetzt genehmigten Steganlage am Geierswalder See bis zum Juni diesen Jahres abgeschlossen haben.