Medieninformationen 2007 [LDD]
[17/2007 - 28.03.2007]
Haushalt des Landkreises Riesa-Großenhain für 2007 genehmigt
Noch ungesicherte Einnahmen werden durch Haushaltssperre kompensiert
Mit Bescheid vom 27.03.2007 hat das Regierungspräsidium Dresden (RP) den Haushaltsplan des Landkreises Riesa-Großenhain für das laufende Jahr genehmigt. Die Genehmigung umfasst auch den in der Haushaltssatzung festgelegten Umlagesatz der Kreisumlage in Höhe von 29,67 Prozent.
Der Haushaltsplan 2007 ist mit Gesamteinnahmen und -ausgaben in Höhe von knapp 92,5 Mio. € ausgeglichen. Die Zuführung vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt ist für die ordentliche Kredittilgung ausreichend und die gesetzliche Mindestrücklage kann vorgehalten werden.
Allerdings wird der Start in das Haushaltsjahr 2007 durch einen 2006 aufgelaufenen Fehlbetrag von ca. 1,66 Mio. € belastet. Der Landkreis plant einen vollständigen Ausgleich dieses Defizits bereits im laufenden und im nächsten Jahr.
Die für 2007 vorgesehene Kreditaufnahme des Landkreises in Höhe von knapp 690 T€ hat das RP nur unter der Bedingung einer unverzüglich in Kraft zu setzenden Haushaltssperre in Höhe von etwas mehr als 3,23 Mio. € passieren lassen.
Hintergrund der vom RP angeordneten Haushaltssperre ist die Planung von Einnahmen für 2007, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht als gesichert angesehen werden können. Es handelt sich einmal um den Betrag von 3 Mio. €, die sich der Landkreis aus der Anschubfinanzierung zur geplanten Kreisgebietsreform erhofft. Der Beschluss des Landtages dazu steht jedoch noch aus. Unabhängig davon sieht der aktuelle Gesetzesentwurf zu den an die Kreisgebietsreform gebundenen Finanzierungen bislang auch lediglich eine Auszahlung von 2 Mio. € für das Jahr 2007 vor. Der verbleibende Betrag der Haushaltssperre ergibt sich aus beabsichtigten Verkäufen des Landkreises, für die ein hinreichender Beleg noch aussteht.
Das RP weist in seinem Bescheid abschließend auf die fortdauernde Notwendigkeit hin, bei künftigen Entscheidungen über Investitionen oder den Erhalt öffentlicher Einrichtungen die demografische Entwicklung im Landkreis zu berücksichtigen.