Medieninformationen 2007 [LDD]
[23/2007 - 24.04.2007]
Dresden ist finanziell auf gutem Weg
Regierungspräsidium kann Rechtmäßigkeit des Doppelhaushaltes 2007/2008 der Landeshauptstadt bestätigen
Mit einem Bescheid vom 20. April 2007 hat das Regierungspräsidium Dresden (RP) der am 8. Februar 2007 durch den Stadtrat beschlossenen Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Dresden für die Jahre 2007 und 2008 die Rechtmäßigkeit bestätigt. Genehmigungspflichtige Bestandteile enthielten die Haushaltssatzungen nicht. Die Stadt plant für die beiden Jahre Etats mit Gesamtvolumina von 1,195 bzw. 1,226 Mrd. Euro. Kreditaufnahmen sind in beiden Jahren nicht vorgesehen.
Ebenfalls am 8. Februar verabschiedete der Stadtrat die nunmehr bis 2010 reichende vierte Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes, mit dem der strukturelle Haushaltsausgleich dauerhaft gesichert werden soll. Eine rechtliche Pflicht zur Erstellung des Konzeptes bestand nicht mehr; die Stadt hat den Sparplan freiwillig fortgeschrieben.
Das RP bestärkt in seinem Bescheid die Landeshauptstadt darin, den Kurs der Haushaltskonsolidierung weiter um- und fortzusetzen. Dabei verweist die Behörde auf allgemeine Risiken wie die zu erwartenden Schrumpfungen bei Finanzausgleichsleistungen und die finanziellen Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform 2008 auf die Etats der öffentlichen Hand. Daneben könne sich die Stadt jedoch mit dem Konsolidierungskurs auch auf spezifische Risiken besser einstellen, wie sie durch kostenträchtige städtische Beteiligungen, Ausfallbürgschaften und absehbare Investitionsfolgekosten gegeben sind.