Medieninformationen 2015
[118/2015 - 15.10.2015]
Landesdirektion Sachsen schließt Überprüfung der Nachtfluglärmbelastung 2014 am Flughafen Leipzig/Halle ab
Die Landesdirektion Sachsen hat wie bereits in den Vorjahren turnusgemäß die Überprüfung der Nachtfluglärmbelastung am Flughafen Leipzig/Halle auf der Grundlage der geltenden Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses vom 4. November 2004 zum Ausbau des Flughafens abgeschlossen.
Gemäß den Bestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses erfolgte im Frühjahr 2009 die erste der Überprüfungsberechnungen des Nachtschutzgebietes, welche bis 2016 jährlich, danach aller drei Jahre durchzuführen sind.
Ziel dieser kontinuierlichen Überprüfung ist es zu ermitteln, ob sich im Vergleich zwischen der im Rahmen der Planfeststellung prognostizierten und der tatsächlichen Fluglärmbelastung Differenzen ergeben.
Ergebnis der diesjährigen Überprüfung ist, dass es gegenwärtig keiner weiteren Regelungen zum Schutz vor nächtlichem Fluglärm durch die Landesdirektion bedarf. In die Überprüfung sind das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als oberste Luftfahrt- und Genehmigungsbehörde im Freistaat Sachsen sowie das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie als technische Fachbehörde einbezogen worden.
Das nächtliche Flugaufkommen der sechs verkehrsreichsten Monate (Mai bis Oktober) des Jahres 2014 weist im Vergleich zum Aufkommen im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres die folgenden Veränderungen auf: Die Anzahl der zwischen 22:00 und 6:00 Uhr am Flughafen Leipzig/Halle abgewickelten Flüge hat gegenüber dem Jahr 2013 leicht auf 15 639 abgenommen (-0,3 %). Der Anteil des auf der Start- und Landebahn Süd abgewickelten nächtlichen Luftverkehrs ist hierbei von 89,9 % im Jahr 2013 auf 97,4 % gestiegen. Entsprechend ist der Anteil des nächtlichen Flugbewegungsaufkommens auf der Start- und Landebahn Nord im Jahr 2014 von 10,1 % auf 2,6 % gesunken. Laut SMWA waren für diese Entwicklung insbesondere die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten auf der Start- und Landebahn Nord von April bis Juni 2014 mit verantwortlich.
Die meisten Flugbewegungen entfielen auf die Betriebsrichtung West (Landungen von Osten, Starts nach Westen) mit 63 %; die Betriebsrichtung Ost (Landungen von Westen, Starts nach Osten) wurde bei 37 % der Flugbewegungen registriert (2013: 65 % West, 35 % Ost).
Die Anzahl der nächtlichen Flüge mit schweren Propellerflugzeugen (Luftfahrzeuggruppe P 2.2), einschließlich AN 12, AN 26, L 188 (Lockheed Electra), C 130 (Lockheed Hercules) und C 160 (Transall) ist im genannten Zeitraum um 14 auf 208 gefallen (- 6,3 %). Die Anzahl nächtlicher Flüge mit leichten Propellerflugzeugen (Luftfahrzeuggruppe P 2.1) hat um 524 auf 236 abgenommen (- 68,9 %).
Bei den schweren Strahlflugzeugen (Luftfahrzeuggruppe S 3.2 einschließlich AN 124, IL 76 und S 7 mit dem Flugzeugmuster B 744) ist nach einer starken Abnahme im Jahr 2013 eine Zunahme um 72 Bewegungen auf 269 zu verzeichnen (+ 36,5 %). Für die den Flughafen Leipzig/Halle besonders häufig frequentierenden Flugzeuge der Luftfahrzeuggruppen S 5.2 (insbesondere A 320, A 321, B 733, B 734, B 738, B 752, T 204) und S 6.1 (insbesondere A 306, B 763, B 777) sind unterschiedliche Tendenzen bei den Flugbewegungen zu verzeichnen (S 5.2: Abnahme um 52 auf 9 403, also – 1,0 %; S 6.1: Zunahme um 558 auf 5 364, also + 11,6 %). Insbesondere mit diesen Flugzeugtypen wird das Luftfrachtdrehkreuz am Flughafen Leipzig/Halle mit dem Schwerpunkt im Expressfrachtverkehr betrieben.
Die nächtlichen Flugbewegungen der Luftfahrzeuggruppe 6.2 (mit DC-10 und MD-11) sind im Bezugszeitraum Mai bis Oktober 2014 nahezu entfallen (noch eine Flugbewegung), während sie sich in 2013 noch auf 84 verdoppelt hatten.
Der Vollständigkeit halber weist die Landesdirektion darauf hin, dass unter Zugrundelegung der gerichtlich bestätigten Kriterien für die Ausweisung des Nachtschutzgebietes (Gebiet, in dem baulicher Schallschutz notwendig ist) dieses im Jahr 2014 eine Größe von ca. 131 km² hätte haben müssen. Tatsächlich umfasst das festgesetzte Nachtschutzgebiet derzeit ca. 256 km².
Die nächste turnusgemäße Überprüfung ist im Frühjahr 2016 vorgesehen.
Gemäß den Bestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses erfolgte im Frühjahr 2009 die erste der Überprüfungsberechnungen des Nachtschutzgebietes, welche bis 2016 jährlich, danach aller drei Jahre durchzuführen sind.
Ziel dieser kontinuierlichen Überprüfung ist es zu ermitteln, ob sich im Vergleich zwischen der im Rahmen der Planfeststellung prognostizierten und der tatsächlichen Fluglärmbelastung Differenzen ergeben.
Ergebnis der diesjährigen Überprüfung ist, dass es gegenwärtig keiner weiteren Regelungen zum Schutz vor nächtlichem Fluglärm durch die Landesdirektion bedarf. In die Überprüfung sind das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als oberste Luftfahrt- und Genehmigungsbehörde im Freistaat Sachsen sowie das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie als technische Fachbehörde einbezogen worden.
Das nächtliche Flugaufkommen der sechs verkehrsreichsten Monate (Mai bis Oktober) des Jahres 2014 weist im Vergleich zum Aufkommen im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres die folgenden Veränderungen auf: Die Anzahl der zwischen 22:00 und 6:00 Uhr am Flughafen Leipzig/Halle abgewickelten Flüge hat gegenüber dem Jahr 2013 leicht auf 15 639 abgenommen (-0,3 %). Der Anteil des auf der Start- und Landebahn Süd abgewickelten nächtlichen Luftverkehrs ist hierbei von 89,9 % im Jahr 2013 auf 97,4 % gestiegen. Entsprechend ist der Anteil des nächtlichen Flugbewegungsaufkommens auf der Start- und Landebahn Nord im Jahr 2014 von 10,1 % auf 2,6 % gesunken. Laut SMWA waren für diese Entwicklung insbesondere die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten auf der Start- und Landebahn Nord von April bis Juni 2014 mit verantwortlich.
Die meisten Flugbewegungen entfielen auf die Betriebsrichtung West (Landungen von Osten, Starts nach Westen) mit 63 %; die Betriebsrichtung Ost (Landungen von Westen, Starts nach Osten) wurde bei 37 % der Flugbewegungen registriert (2013: 65 % West, 35 % Ost).
Die Anzahl der nächtlichen Flüge mit schweren Propellerflugzeugen (Luftfahrzeuggruppe P 2.2), einschließlich AN 12, AN 26, L 188 (Lockheed Electra), C 130 (Lockheed Hercules) und C 160 (Transall) ist im genannten Zeitraum um 14 auf 208 gefallen (- 6,3 %). Die Anzahl nächtlicher Flüge mit leichten Propellerflugzeugen (Luftfahrzeuggruppe P 2.1) hat um 524 auf 236 abgenommen (- 68,9 %).
Bei den schweren Strahlflugzeugen (Luftfahrzeuggruppe S 3.2 einschließlich AN 124, IL 76 und S 7 mit dem Flugzeugmuster B 744) ist nach einer starken Abnahme im Jahr 2013 eine Zunahme um 72 Bewegungen auf 269 zu verzeichnen (+ 36,5 %). Für die den Flughafen Leipzig/Halle besonders häufig frequentierenden Flugzeuge der Luftfahrzeuggruppen S 5.2 (insbesondere A 320, A 321, B 733, B 734, B 738, B 752, T 204) und S 6.1 (insbesondere A 306, B 763, B 777) sind unterschiedliche Tendenzen bei den Flugbewegungen zu verzeichnen (S 5.2: Abnahme um 52 auf 9 403, also – 1,0 %; S 6.1: Zunahme um 558 auf 5 364, also + 11,6 %). Insbesondere mit diesen Flugzeugtypen wird das Luftfrachtdrehkreuz am Flughafen Leipzig/Halle mit dem Schwerpunkt im Expressfrachtverkehr betrieben.
Die nächtlichen Flugbewegungen der Luftfahrzeuggruppe 6.2 (mit DC-10 und MD-11) sind im Bezugszeitraum Mai bis Oktober 2014 nahezu entfallen (noch eine Flugbewegung), während sie sich in 2013 noch auf 84 verdoppelt hatten.
Der Vollständigkeit halber weist die Landesdirektion darauf hin, dass unter Zugrundelegung der gerichtlich bestätigten Kriterien für die Ausweisung des Nachtschutzgebietes (Gebiet, in dem baulicher Schallschutz notwendig ist) dieses im Jahr 2014 eine Größe von ca. 131 km² hätte haben müssen. Tatsächlich umfasst das festgesetzte Nachtschutzgebiet derzeit ca. 256 km².
Die nächste turnusgemäße Überprüfung ist im Frühjahr 2016 vorgesehen.