Medieninformationen 2007 [LDD]
[28/2007 - 18.05.2007]
Finanzierung des Stadionneubaus in Dresden genehmigt
Überarbeitete Verträge sichern der Landeshauptstadt ausreichend Kontrolle und Einfluss im Stadionbetrieb
Mit einem neunseitigen Bescheid hat das Regierungspräsidium Dresden (RP) der Landeshauptstadt Dresden den Baukonzessionsvertrag über den Ersatzneubau und den Betrieb des Rudolf-Harbig-Stadions mit der Stadion Dresden Projektgesellschaft mbH & Co. KG genehmigt. Auch die für das Projekt durch die Stadt zu leistende Ausfallbürgschaft hat die Genehmigung des RP erhalten.
Die beiden Genehmigungen machen den Weg zur Finanzierung des Ersatzneubaus des Rudolf-Harbig-Stadions endgültig frei.
Mit den gegenüber ursprünglichen Entwürfen deutlich überarbeiteten Verträgen hat die Stadt umfassende Informations- und Kontrollrechte sowie Zustimmungsvorbehalte gegenüber der privatrechtlich organisierten Projektgesellschaft. Einerseits wird das Stadion damit nicht nur Spielstätte für den Profifußball, sondern als potentieller Ort beispielsweise kultureller Großveranstaltungen tatsächlich Teil der kommunalen Infrastruktur. Andererseits kann die Stadt mit dem veränderten Vertragswerk wirksam auf eine Minimierung der wirtschaftlichen Risiken des Stadionbetriebes Einfluss nehmen und damit die Wahrscheinlichkeit reduzieren, dass die Ausfallbürgschaft in Anspruch genommen werden muss.
Der Bescheid des RP verpflichtet die Landeshauptstadt Dresden dann auch, die vertraglich fixierten Kontroll- und Einflussrechte in der Überwachung der wirtschaftlichen Betriebsrisiken laufend wahrzunehmen. Falls erforderlich, soll und kann die Stadt rechtzeitig Vorsorgemaßnahmen ergreifen, um eine Inanspruchnahme der Ausfallbürgschaft zu vermeiden.
Ferner muss die Stadt die sich aus dem Baukonzessionsvertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen in künftige Haushaltspläne einarbeiten - gegebenenfalls auch vorrangig gegenüber der Erfüllung anderer freiwilliger Aufgaben.