Medieninformationen 2015
[110/2015 - 05.10.2015]
Rechtsaufsicht gibt den Haushalt des Vogtlandkreises für das Jahr 2015 zum Vollzug frei
Landesdirektion Sachsen genehmigt Kredite für Investitionen unter Auflagen
Die Landesdirektion Sachsen hat den Haushalt des Vogtlandkreises für das Haushaltsjahr 2015 unter Auflagen zum Vollzug freigegeben. Für Investitionen sind Kreditaufnahmen in Höhe von 14.163.591 Euro vorgesehen. Der Etat beinhaltet für 2015 Gesamtaufwendungen von ca. 245,9 Mio. Euro.
Die Kreisumlage, mit der sich die Kommunen an der Finanzierung des Kreishaushaltes beteiligen, erhöht sich von 32,5 Prozent auf 33,8 Prozent.
Der Landkreis unterschreitet die als kritisch geltende Verschuldungsgrenze von 250 Euro pro Einwohner trotz der enormen Kreditaufnahme weiterhin. Zum 31.12.2015 beträgt sie 201,88 Euro pro Einwohner. Dies ist auf eine konstante Kredittilgung zurückzuführen.
Die Landesdirektion Sachsen konnte aufgrund der für die Kommunen bis zum Jahr 2016 geltenden Erleichterungen bei der Anwendung des neuen doppischen Rechnungswesens den Haushalt als gesetzmäßig bewerten.
Allerdings ist der Haushalt 2015 auf Grund eines zu veranschlagenden Fehlbetrages aus dem Jahr 2012 nicht ausgeglichen. Für das laufende Jahr wird ein Fehlbetrag von ca. 1,4 Mio. Euro erwartet. Auch im Haushaltsjahr 2016 ist ein Haushaltsausgleich nicht ersichtlich.
Der Vogtlandkreis kann die dauernde Leistungsfähigkeit nicht über den gesamten Finanzplanungszeitraum nachweisen. So gelingt es dem Landkreis nicht, die Tilgungen für die bestehenden Kredite aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zu erwirtschaften.
Die vorgesehene Kreditaufnahme konnte deshalb nur unter Auflagen genehmigt werden. So wurde die Erstellung eines Haushaltsstrukturkonzeptes bis zur Einreichung der Haushaltssatzung 2016 gefordert. Weiterhin hat der Vogtlandkreis zu gewährleisten, dass die als Vorsorgevermögen zugewiesenen Mittel als liquide Mittel vorgehalten werden.
Die Kreisumlage, mit der sich die Kommunen an der Finanzierung des Kreishaushaltes beteiligen, erhöht sich von 32,5 Prozent auf 33,8 Prozent.
Der Landkreis unterschreitet die als kritisch geltende Verschuldungsgrenze von 250 Euro pro Einwohner trotz der enormen Kreditaufnahme weiterhin. Zum 31.12.2015 beträgt sie 201,88 Euro pro Einwohner. Dies ist auf eine konstante Kredittilgung zurückzuführen.
Die Landesdirektion Sachsen konnte aufgrund der für die Kommunen bis zum Jahr 2016 geltenden Erleichterungen bei der Anwendung des neuen doppischen Rechnungswesens den Haushalt als gesetzmäßig bewerten.
Allerdings ist der Haushalt 2015 auf Grund eines zu veranschlagenden Fehlbetrages aus dem Jahr 2012 nicht ausgeglichen. Für das laufende Jahr wird ein Fehlbetrag von ca. 1,4 Mio. Euro erwartet. Auch im Haushaltsjahr 2016 ist ein Haushaltsausgleich nicht ersichtlich.
Der Vogtlandkreis kann die dauernde Leistungsfähigkeit nicht über den gesamten Finanzplanungszeitraum nachweisen. So gelingt es dem Landkreis nicht, die Tilgungen für die bestehenden Kredite aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zu erwirtschaften.
Die vorgesehene Kreditaufnahme konnte deshalb nur unter Auflagen genehmigt werden. So wurde die Erstellung eines Haushaltsstrukturkonzeptes bis zur Einreichung der Haushaltssatzung 2016 gefordert. Weiterhin hat der Vogtlandkreis zu gewährleisten, dass die als Vorsorgevermögen zugewiesenen Mittel als liquide Mittel vorgehalten werden.