Medieninformationen 2015
[109/2015 - 05.10.2015]
Landesdirektion Sachsen genehmigt Sonderabfallzwischenlager im Recyclingpark Gröbern
Die Landesdirektion Sachsen hat der Nehlsen GmbH & Co. KG am 22. September 2015 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Sonderabfallzwischenlagers in der Gemeinde Niederau erteilt.
Damit ist das Unternehmen berechtigt, am Standort des Recyclingparks Gröbern bis zu 640 Tonnen gefährliche und nicht gefährliche Abfälle zu lagern. Zudem dürfen pro Tag bis zu 20 Tonnen gefährlichen Abfalls behandelt und verpackt werden.
Der Genehmigungsbescheid enthält zahlreiche Nebenbestimmungen. Diese stellen sicher, dass die gesetzlichen Regelungen, unter anderem zur Luftreinhaltung, zum Lärmschutz und zum Gewässerschutz, eingehalten werden.
So muss die Nehlsen GmbH & Co. KG spätestens zwölf Monate nach Inbetriebnahme der Anlage Messungen zur Einhaltung der Emissionsgrenzwerte durch eine amtlich zugelassene Messstelle vornehmen lassen. Diese Messungen sind alle drei Jahre zu wiederholen. Des Weiteren ist der Betrieb des Sonderabfallzwischenlagers einschließlich des Fahrzeugverkehrs auf die Zeit von Montag bis Freitag, jeweils von 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr beschränkt. Zum Schutz der Gewässer ist z. B. der Fußboden der Lager-, Sortier-, Abfüll- und Umschlagbereiche undurchlässig herzustellen. Die verbauten Materialien müssen gegenüber den eingelagerten Abfällen dauerhaft widerstandsfähig sein.
Nach der Fertigstellung des Sonderabfallzwischenlagers ist dieses durch verschiedene unabhängige Sachverständige, insbesondere hinsichtlich der Anlagensicherheit, zu prüfen. Erst nach deren Freigabe kann die Anlage in Betrieb genommen werden.
Der Genehmigungsbescheid wird am 15. Oktober 2015 öffentlich bekannt gemacht. Zu diesem Zwecke wird er – einschließlich der zugehörigen Antragsunterlagen – vom 16. bis einschließlich 30. Oktober 2015 in der Landesdirektion Sachsen und in der Gemeindeverwaltung Niederau zur Einsichtnahme ausgelegt.
Auf die öffentliche Auslegung wird mit gesonderter Bekanntmachung im Sächsischen Amtsblatt, in der Regionalpresse sowie auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung hingewiesen.
Damit ist das Unternehmen berechtigt, am Standort des Recyclingparks Gröbern bis zu 640 Tonnen gefährliche und nicht gefährliche Abfälle zu lagern. Zudem dürfen pro Tag bis zu 20 Tonnen gefährlichen Abfalls behandelt und verpackt werden.
Der Genehmigungsbescheid enthält zahlreiche Nebenbestimmungen. Diese stellen sicher, dass die gesetzlichen Regelungen, unter anderem zur Luftreinhaltung, zum Lärmschutz und zum Gewässerschutz, eingehalten werden.
So muss die Nehlsen GmbH & Co. KG spätestens zwölf Monate nach Inbetriebnahme der Anlage Messungen zur Einhaltung der Emissionsgrenzwerte durch eine amtlich zugelassene Messstelle vornehmen lassen. Diese Messungen sind alle drei Jahre zu wiederholen. Des Weiteren ist der Betrieb des Sonderabfallzwischenlagers einschließlich des Fahrzeugverkehrs auf die Zeit von Montag bis Freitag, jeweils von 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr beschränkt. Zum Schutz der Gewässer ist z. B. der Fußboden der Lager-, Sortier-, Abfüll- und Umschlagbereiche undurchlässig herzustellen. Die verbauten Materialien müssen gegenüber den eingelagerten Abfällen dauerhaft widerstandsfähig sein.
Nach der Fertigstellung des Sonderabfallzwischenlagers ist dieses durch verschiedene unabhängige Sachverständige, insbesondere hinsichtlich der Anlagensicherheit, zu prüfen. Erst nach deren Freigabe kann die Anlage in Betrieb genommen werden.
Der Genehmigungsbescheid wird am 15. Oktober 2015 öffentlich bekannt gemacht. Zu diesem Zwecke wird er – einschließlich der zugehörigen Antragsunterlagen – vom 16. bis einschließlich 30. Oktober 2015 in der Landesdirektion Sachsen und in der Gemeindeverwaltung Niederau zur Einsichtnahme ausgelegt.
Auf die öffentliche Auslegung wird mit gesonderter Bekanntmachung im Sächsischen Amtsblatt, in der Regionalpresse sowie auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung hingewiesen.