Medieninformationen 2015
[067/2015 - 21.07.2015]
Alte Hauptpost am Leipziger Augustusplatz kann wachsen
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat im denkmalschutzrechtlichen Dissensverfahren über den geplanten gläsernen Aufbau auf der Alten Hauptpost in Leipzig entschieden. In einem Schreiben an in die im Baugenehmigungsverfahren federführende Stadt Leipzig erteilt die LDS ihre Zustimmung zur Aufstockung in einer Höhe von 5,30 Metern.
Eine Entscheidung der LDS in dieser Sache war notwendig geworden, weil die Stadt Leipzig und das Landesamt für Denkmalpflege kein Einvernehmen über die konkrete Aufbauhöhe auf der Alten Hauptpost erzielen konnten. Beide Seiten waren sich zwar grundsätzlich einig, dass ein einstöckiger Aufbau auf das in den Jahren zwischen 1962 und 1964 errichtete Gebäude des ehemaligen Hauptpostamtes der Stadt Leipzig zulässig ist. Während die Stadt Leipzig jedoch die beantragte Aufstockung um 5,30 Meter für genehmigungsfähig erachtete, verlangte das Landesamt für Denkmalpflege eine Reduzierung auf 4,90 Meter.
Wesentlich für die Genehmigung der Aufstockung durch die LDS war der von der Bauherrenseite vorgetragene Umstand, dass die im Aufbaustockwerk geplante Skybar mit dem Blick auf den Augustusplatz ein wesentliches Element der finanziellen Tragfähigkeit des Gesamtprojektes darstellt und ohne eine dauerhaft wirtschaftliche Tragfähigkeit des Gesamtkonzepts der Erhalt der Bestandsdenkmalsubstanz auf Dauer nicht gewährleistet ist.
Darüber hinaus war die Landesdirektion als obere Denkmalschutzbehörde der Auffassung, dass die vom Landesamt für Denkmalpflege geforderte Reduzierung der Aufbauhöhe für das Gesamterscheinungsbild nicht ins Gewicht fällt und keine wesentliche Verbesserung in Bezug auf den Erhalt des Denkmals bedeuten würde.
Eine Entscheidung der LDS in dieser Sache war notwendig geworden, weil die Stadt Leipzig und das Landesamt für Denkmalpflege kein Einvernehmen über die konkrete Aufbauhöhe auf der Alten Hauptpost erzielen konnten. Beide Seiten waren sich zwar grundsätzlich einig, dass ein einstöckiger Aufbau auf das in den Jahren zwischen 1962 und 1964 errichtete Gebäude des ehemaligen Hauptpostamtes der Stadt Leipzig zulässig ist. Während die Stadt Leipzig jedoch die beantragte Aufstockung um 5,30 Meter für genehmigungsfähig erachtete, verlangte das Landesamt für Denkmalpflege eine Reduzierung auf 4,90 Meter.
Wesentlich für die Genehmigung der Aufstockung durch die LDS war der von der Bauherrenseite vorgetragene Umstand, dass die im Aufbaustockwerk geplante Skybar mit dem Blick auf den Augustusplatz ein wesentliches Element der finanziellen Tragfähigkeit des Gesamtprojektes darstellt und ohne eine dauerhaft wirtschaftliche Tragfähigkeit des Gesamtkonzepts der Erhalt der Bestandsdenkmalsubstanz auf Dauer nicht gewährleistet ist.
Darüber hinaus war die Landesdirektion als obere Denkmalschutzbehörde der Auffassung, dass die vom Landesamt für Denkmalpflege geforderte Reduzierung der Aufbauhöhe für das Gesamterscheinungsbild nicht ins Gewicht fällt und keine wesentliche Verbesserung in Bezug auf den Erhalt des Denkmals bedeuten würde.