Medieninformationen 2015
[036/2015 - 15.05.2015]
Asylbewerberzahlen für 2015 nach oben korrigiert
Landesdirektion informiert Landräte und Oberbürgermeister über die Prognose der Asylbewerberzahlen bis zum Jahresende 2015
Im Rahmen einer Information über die voraussichtliche Entwicklung der Zugänge von Asylbegehrenden hat das dafür zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seine Prognose für das Jahr 2015 nach oben korrigiert. Danach geht das BAMF von einer weiteren erheblichen Steigerung der Asylantragszahlen auf 400.000 Erst- und 50.000 Folgeanträge im laufenden Jahr aus.
2014 waren vom BAMF für Deutschland insgesamt 173.072 Asylerst- und 29.762 Folgeanträge registriert worden. Damit werden 2015 gegenüber dem Vorjahr mehr als doppelt so viele Asylbewerber in Deutschland erwartet.
Gemäß der feststehenden Länderquote erhöht sich damit auch die Zahl der vom Freistaat Sachsen im Jahr 2015 aufzunehmenden Asylbegehrenden auf mindestens 20.400 Erstantragsteller und mindestens 2.570 Folgeantragsteller.
Die Landesdirektion Sachsen informiert die Landräte sowie Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte fortlaufend und bezogen auf ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich konkret über diese Prognosen des Bundesamtes. Die Verantwortlichen werden damit in die Lage versetzt, die notwendigen Kapazitäten zu schaffen, um die ihnen obliegende Unterbringungsverpflichtung gegenüber den zu erwartenden Asylbewerbern erfüllen zu können.
Den Landkreisen und kreisfreien Städten mitgeteilte voraussichtliche Zugänge an Asylbewerbern (Erstanträge) für eine Unterbringung in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst.
Prognose: Voraussichtlich aufzunehmender Asylbewerber 2015 in den Landkreisen und kreisfreien Städten Sachsens
Hintergrund:
Folgeantragsteller sind Personen, deren Antrag auf Asyl in der Bundesrepublik Deutschland schon einmal abgelehnt wurde und die aus verschiedenen Gründen erneut Asyl beantragen. Ihre Unterbringung bei Landkreisen und kreisfreien Städten erfolgt nicht nach dem Verteilschlüssel. Vielmehr werden sie ohne Anrechnung auf die Quote jeweils an den Landkreis weitergeleitet, in dem sie für die Dauer ihres ersten Asylverfahrens untergebracht waren.
2014 waren vom BAMF für Deutschland insgesamt 173.072 Asylerst- und 29.762 Folgeanträge registriert worden. Damit werden 2015 gegenüber dem Vorjahr mehr als doppelt so viele Asylbewerber in Deutschland erwartet.
Gemäß der feststehenden Länderquote erhöht sich damit auch die Zahl der vom Freistaat Sachsen im Jahr 2015 aufzunehmenden Asylbegehrenden auf mindestens 20.400 Erstantragsteller und mindestens 2.570 Folgeantragsteller.
Die Landesdirektion Sachsen informiert die Landräte sowie Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte fortlaufend und bezogen auf ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich konkret über diese Prognosen des Bundesamtes. Die Verantwortlichen werden damit in die Lage versetzt, die notwendigen Kapazitäten zu schaffen, um die ihnen obliegende Unterbringungsverpflichtung gegenüber den zu erwartenden Asylbewerbern erfüllen zu können.
Den Landkreisen und kreisfreien Städten mitgeteilte voraussichtliche Zugänge an Asylbewerbern (Erstanträge) für eine Unterbringung in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst.
Prognose: Voraussichtlich aufzunehmender Asylbewerber 2015 in den Landkreisen und kreisfreien Städten Sachsens
Erstantragsteller | Anteil in Prozent |
|
Gesamt | 20.400 | 100 |
Erzgebirgskreis | 1.767 | 8,66 |
Zwickau | 1.644 | 8,06 |
Mittelsachsen | 1.581 | 7,75 |
Chemnitz | 1.224 | 6,00 |
Vogtlandkreis | 1.175 | 5,76 |
Bautzen | 1.550 | 7,60 |
Meißen | 1.228 | 6,02 |
Görlitz | 1.318 | 6,46 |
Sächs. Schweiz | 1.240 | 6,08 |
Dresden | 2.683 | 13,15 |
Nordsachsen | 993 | 4,87 |
LK Leipzig | 1.297 | 6,36 |
Stadt Leipzig | 2.700 | 13,24 |
Hintergrund:
Folgeantragsteller sind Personen, deren Antrag auf Asyl in der Bundesrepublik Deutschland schon einmal abgelehnt wurde und die aus verschiedenen Gründen erneut Asyl beantragen. Ihre Unterbringung bei Landkreisen und kreisfreien Städten erfolgt nicht nach dem Verteilschlüssel. Vielmehr werden sie ohne Anrechnung auf die Quote jeweils an den Landkreis weitergeleitet, in dem sie für die Dauer ihres ersten Asylverfahrens untergebracht waren.