Medieninformationen 2015
[034/2015 - 08.05.2015]
Rechtsaufsicht gibt den Haushalt des Landkreises Zwickau für das Jahr 2015 zum Vollzug frei
Landesdirektion Sachsen genehmigt Kredite für Investitionen unter Auflagen
Die Landesdirektion Sachsen hat den Haushalt des Landkreises Zwickau für das Haushaltsjahr 2015 unter Auflagen zum Vollzug freigegeben. Für Investitionen sind Kreditaufnahmen in Höhe von 8.027.600 Euro vorgesehen. Der Etat beinhaltet für 2015 Gesamtaufwendungen von ca. 232,3 Mio. Euro.
Die Kreisumlage, mit der sich die Kommunen an der Finanzierung des Kreishaushaltes beteiligen, beträgt wie im Vorjahr 31,83 Prozent.
Der Landkreis unterschreitet die als kritisch geltende Verschuldungsgrenze von 250 Euro pro Einwohner weiterhin deutlich. Sie beträgt zum 31.12.2015 79,72 Euro pro Einwohner.
Die Landesdirektion Sachsen konnte aufgrund der für die Kommunen bis zum Jahr 2016 geltenden Erleichterungen bei der Anwendung des neuen doppischen Rechnungswesens den Haushalt als gesetzmäßig bewerten.
Allerdings ist der Haushalt 2015 nicht ausgeglichen. Für das laufende Jahr wird ein Fehlbetrag von ca. 4,3 Mio. Euro erwartet. Demgegenüber ist im Jahr 2016 der Haushaltsausgleich gewährleistet.
Der Landkreis Zwickau kann die dauernde Leistungsfähigkeit nicht über den gesamten Finanzplanungszeitraum nachweisen. So gelingt es dem Landkreis nicht, die Tilgungen für die bestehenden Kredite aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zu erwirtschaften.
Die vorgesehene Kreditaufnahme konnte deshalb nur unter Auflagen genehmigt werden. So ist insbesondere die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises Zwickau ab dem Haushaltsjahr 2016 sicherzustellen. Dem Landkreis wurde aufgegeben, seine Zahlungsfähigkeit ohne Inanspruchnahme von Kassenkrediten sicherzustellen. Er hat zu gewährleisten und nachzuweisen, dass die als Vorsorgevermögen zugewiesenen Mittel als liquide Mittel vorgehalten werden.
Die Kreisumlage, mit der sich die Kommunen an der Finanzierung des Kreishaushaltes beteiligen, beträgt wie im Vorjahr 31,83 Prozent.
Der Landkreis unterschreitet die als kritisch geltende Verschuldungsgrenze von 250 Euro pro Einwohner weiterhin deutlich. Sie beträgt zum 31.12.2015 79,72 Euro pro Einwohner.
Die Landesdirektion Sachsen konnte aufgrund der für die Kommunen bis zum Jahr 2016 geltenden Erleichterungen bei der Anwendung des neuen doppischen Rechnungswesens den Haushalt als gesetzmäßig bewerten.
Allerdings ist der Haushalt 2015 nicht ausgeglichen. Für das laufende Jahr wird ein Fehlbetrag von ca. 4,3 Mio. Euro erwartet. Demgegenüber ist im Jahr 2016 der Haushaltsausgleich gewährleistet.
Der Landkreis Zwickau kann die dauernde Leistungsfähigkeit nicht über den gesamten Finanzplanungszeitraum nachweisen. So gelingt es dem Landkreis nicht, die Tilgungen für die bestehenden Kredite aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zu erwirtschaften.
Die vorgesehene Kreditaufnahme konnte deshalb nur unter Auflagen genehmigt werden. So ist insbesondere die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises Zwickau ab dem Haushaltsjahr 2016 sicherzustellen. Dem Landkreis wurde aufgegeben, seine Zahlungsfähigkeit ohne Inanspruchnahme von Kassenkrediten sicherzustellen. Er hat zu gewährleisten und nachzuweisen, dass die als Vorsorgevermögen zugewiesenen Mittel als liquide Mittel vorgehalten werden.