Medieninformationen 2015
[029/2015 - 24.04.2015]
Landesdirektion Sachsen bestätigt Haushalt der Stadt Chemnitz für 2015
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 23. April 2015 den Haushalt der Stadt Chemnitz für 2015 mit Gesamtaufwendungen in Höhe von 648,33 Mio. Euro bestätigt. Die im Haushalt vorgesehene Kreditaufnahme in Höhe von rund 4,36 Mio. Euro wurde genehmigt.
Der Haushalt 2015 ist zum ersten Mal seit Einführung der doppischen Haushaltsrechnung im Jahr 2011 ausgeglichen und weist ein positives Gesamtergebnis in Höhe von 1,23 Mio. Euro aus. Die Stadt schafft es, die im Ergebnishaushalt 2015 enthaltenen Abschreibungen von 66,02 Mio. Euro zu erwirtschaften und damit ihr Vermögen zumindest rechnerisch zu erhalten.
Aus der laufenden Verwaltung kann ein Liquiditätsüberschuss erzielt werden. Dieser reicht jedoch sowohl im Jahr 2015 als auch in den Folgejahren bis 2018 noch nicht aus, um daraus die ordentliche Kredittilgung finanzieren zu können.
Zusammen mit anderen Faktoren führt dies im aktuellen Haushaltsjahr sowie in den Folgejahren des mittelfristigen Finanzplanungszeitraumes bis 2018 zu einer Verringerung der Liquidität. Diese kann noch aus der vorhandenen Liquiditätsreserve ausgeglichen werden.
Es können alle im Haushaltsplan 2015 enthaltenen Auszahlungen vollständig finanziert werden. Dies gilt nach gegenwärtiger Kenntnislage auch für die Folgejahre bis 2018.
Für Investitionstätigkeiten sind Mittel in Höhe von 54,73 Mio. Euro vorgesehen. Die Investitionen kommen unter anderem dem Schulhausbau (einschließlich Heime), den Kindertagesstätten sowie dem Brücken- und Straßenbau zugute.
Die Landesdirektion Sachsen hat der Stadt Chemnitz mit dem Haushaltsbescheid eine Reihe sogenannter rechtsaufsichtlicher Hinweise erteilt.
So wird dringend empfohlen, nicht oder nicht vollständig realisierbare Konsolidierungsmaßnahmen durch Maßnahmen mit mindestens dem gleichen Potential zu ersetzen. Dies betrifft das Entwicklungs- und Konsolidierungskonzept der Stadt aus den Jahren 2010 und 2011 (EKKo I), dessen Fortschreibung aus dem Jahr 2012 (EKKo II) sowie das Verwaltungs- und Strukturkonzept.
Zudem wurde der Stadt angeraten, ein weiteres Ansteigen des Personalaufwandes künftig unbedingt zu vermeiden und die Personalkostenentwicklung auf das notwendige Maß zu beschränken.
Ferner wurde der Stadt nahe gelegt, durch zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen sicherzustellen, dass die Deckung von Mehraufwendungen bei Aufgaben in den Bereichen Kultur, Sport und ÖPNV, bei denen sich Art und Umfang der Erledigung an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu orientieren haben, die Stadt nicht bei der Erledigung anderer gesetzlicher Pflichtaufgaben behindert.
Hintergrundinformation:
Anders als bei formalen Auflagen und Bedingungen zöge die Nichtbeachtung der vorgenannten Hinweise zwar noch keine unmittelbaren rechtsaufsichtlichen Sanktionen nach sich. Dennoch liegt die Beachtung dieser Hinweise im unmittelbaren Interesse der Stadt, da deren Umsetzung der Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der Stadt dient und damit letztlich auch in die Beurteilung der Gesetzmäßigkeit künftiger Haushalte einfließt.
Der Haushalt 2015 ist zum ersten Mal seit Einführung der doppischen Haushaltsrechnung im Jahr 2011 ausgeglichen und weist ein positives Gesamtergebnis in Höhe von 1,23 Mio. Euro aus. Die Stadt schafft es, die im Ergebnishaushalt 2015 enthaltenen Abschreibungen von 66,02 Mio. Euro zu erwirtschaften und damit ihr Vermögen zumindest rechnerisch zu erhalten.
Aus der laufenden Verwaltung kann ein Liquiditätsüberschuss erzielt werden. Dieser reicht jedoch sowohl im Jahr 2015 als auch in den Folgejahren bis 2018 noch nicht aus, um daraus die ordentliche Kredittilgung finanzieren zu können.
Zusammen mit anderen Faktoren führt dies im aktuellen Haushaltsjahr sowie in den Folgejahren des mittelfristigen Finanzplanungszeitraumes bis 2018 zu einer Verringerung der Liquidität. Diese kann noch aus der vorhandenen Liquiditätsreserve ausgeglichen werden.
Es können alle im Haushaltsplan 2015 enthaltenen Auszahlungen vollständig finanziert werden. Dies gilt nach gegenwärtiger Kenntnislage auch für die Folgejahre bis 2018.
Für Investitionstätigkeiten sind Mittel in Höhe von 54,73 Mio. Euro vorgesehen. Die Investitionen kommen unter anderem dem Schulhausbau (einschließlich Heime), den Kindertagesstätten sowie dem Brücken- und Straßenbau zugute.
Die Landesdirektion Sachsen hat der Stadt Chemnitz mit dem Haushaltsbescheid eine Reihe sogenannter rechtsaufsichtlicher Hinweise erteilt.
So wird dringend empfohlen, nicht oder nicht vollständig realisierbare Konsolidierungsmaßnahmen durch Maßnahmen mit mindestens dem gleichen Potential zu ersetzen. Dies betrifft das Entwicklungs- und Konsolidierungskonzept der Stadt aus den Jahren 2010 und 2011 (EKKo I), dessen Fortschreibung aus dem Jahr 2012 (EKKo II) sowie das Verwaltungs- und Strukturkonzept.
Zudem wurde der Stadt angeraten, ein weiteres Ansteigen des Personalaufwandes künftig unbedingt zu vermeiden und die Personalkostenentwicklung auf das notwendige Maß zu beschränken.
Ferner wurde der Stadt nahe gelegt, durch zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen sicherzustellen, dass die Deckung von Mehraufwendungen bei Aufgaben in den Bereichen Kultur, Sport und ÖPNV, bei denen sich Art und Umfang der Erledigung an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu orientieren haben, die Stadt nicht bei der Erledigung anderer gesetzlicher Pflichtaufgaben behindert.
Hintergrundinformation:
Anders als bei formalen Auflagen und Bedingungen zöge die Nichtbeachtung der vorgenannten Hinweise zwar noch keine unmittelbaren rechtsaufsichtlichen Sanktionen nach sich. Dennoch liegt die Beachtung dieser Hinweise im unmittelbaren Interesse der Stadt, da deren Umsetzung der Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der Stadt dient und damit letztlich auch in die Beurteilung der Gesetzmäßigkeit künftiger Haushalte einfließt.