Medieninformationen 2015
[028/2015 - 22.04.2015]
Landesdirektion Sachsen bestätigt Nachtragshaushalt 2015 des Landkreises Meißen
Mit Bescheid vom 22. April 2015 hat die Landesdirektion Sachsen die Rechtmäßigkeit der am 26. März 2015 vom Kreistag des Landkreises Meißen beschlossenen Nachtragshaushaltssatzung für 2015 bestätigt.
Mit der Nachtragshaushaltssatzung 2015 wird der im bisherigen Doppelhaushalt 2014/2015 für das Jahr 2015 auf 33,88 % festgesetzte Kreisumlagesatz auf nunmehr 33,3 % der Umlagegrundlagen gesenkt. Die Kreisumlage ist von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden an den Landkreis zu zahlen.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen und der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht verändert. Da diese beiden genehmigungspflichtigen Bestandteile bereits mit dem Bescheid der Landesdirektion Sachsen vom 17. Juli 2014 genehmigt worden sind, enthält die Nachtragshaushaltssatzung keine zu genehmigenden Bestandteile.
Weiterhin wurden mit dem Nachtragshaushalt die Planansätze der Erträge und Aufwendungen an aktuelle Entwicklungen angepasst. Der Nachtragshaushalt 2015 hat ein Volumen von rund 360 Millionen Euro.
Positiv ist zu bewerten, dass die Liquidität des Landkreises Meißen sowohl im laufenden Haushaltsjahr 2015 als auch innerhalb des gesamten Finanzplanungszeitraumes bis 2018 gewährleistet ist.
Als kritisch wird bewertet, dass der Landkreis entsprechend dem mittelfristigen Finanzplan nach dem Auslaufen der bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Übergangsregelungen ab dem Haushaltsjahr 2017 nicht mehr in der Lage sein wird, den Haushaltsausgleich im ordentlichen Ergebnis zu erreichen. Um die finanzielle Handlungsfähigkeit zu bewahren, wurde der Landkreis Meißen aufgefordert, schon jetzt durch geeignete Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass der Haushaltsausgleich auch ab dem Jahr 2017 gewährleistet wird.
Auch hat der Landkreis Meißen darauf zu achten, dass sich die kreisangehörigen Gemeinden und Städte auf die mittelfristig steigenden Aufwendungen für die Kreisumlage einstellen.
Mit der Nachtragshaushaltssatzung 2015 wird der im bisherigen Doppelhaushalt 2014/2015 für das Jahr 2015 auf 33,88 % festgesetzte Kreisumlagesatz auf nunmehr 33,3 % der Umlagegrundlagen gesenkt. Die Kreisumlage ist von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden an den Landkreis zu zahlen.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen und der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht verändert. Da diese beiden genehmigungspflichtigen Bestandteile bereits mit dem Bescheid der Landesdirektion Sachsen vom 17. Juli 2014 genehmigt worden sind, enthält die Nachtragshaushaltssatzung keine zu genehmigenden Bestandteile.
Weiterhin wurden mit dem Nachtragshaushalt die Planansätze der Erträge und Aufwendungen an aktuelle Entwicklungen angepasst. Der Nachtragshaushalt 2015 hat ein Volumen von rund 360 Millionen Euro.
Positiv ist zu bewerten, dass die Liquidität des Landkreises Meißen sowohl im laufenden Haushaltsjahr 2015 als auch innerhalb des gesamten Finanzplanungszeitraumes bis 2018 gewährleistet ist.
Als kritisch wird bewertet, dass der Landkreis entsprechend dem mittelfristigen Finanzplan nach dem Auslaufen der bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Übergangsregelungen ab dem Haushaltsjahr 2017 nicht mehr in der Lage sein wird, den Haushaltsausgleich im ordentlichen Ergebnis zu erreichen. Um die finanzielle Handlungsfähigkeit zu bewahren, wurde der Landkreis Meißen aufgefordert, schon jetzt durch geeignete Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass der Haushaltsausgleich auch ab dem Jahr 2017 gewährleistet wird.
Auch hat der Landkreis Meißen darauf zu achten, dass sich die kreisangehörigen Gemeinden und Städte auf die mittelfristig steigenden Aufwendungen für die Kreisumlage einstellen.