Medieninformationen 2015
[024/2015 - 27.03.2015]
110 kV-Hochspannungsfreileitung Burgstädt - Oberelsdorf nimmt die erste Planungshürde
Landesdirektion Sachsen bestätigt Vorzugstrasse der MITNETZ STROM entlang der BAB A 72
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) als obere Raumordnungsbehörde hat das von der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbH (MITNETZ STROM) beantragte Raumordnungsverfahren für die Errichtung einer neuen 110 kV-Hochspannungsfreileitung zwischen Burgstädt und Oberelsdorf abgeschlossen.
Die geplante Freileitung soll der energetischen Versorgungssicherheit im Raum Leipzig/West, Geithain und Oberelsdorf dienen und trägt dem Anschlussbegehren von Wind- und Solaranlagenbetreibern Rechnung.
Nach Auswertung aller Stellungnahmen und Einwendungen kommt die LDS zu der abschließenden Bewertung, dass das Vorhaben mit den Vorgaben der Raumordnung in Übereinstimmung gebracht werden kann. Voraussetzung ist eine Trassierung weitgehend parallel zur Autobahn und zu anderen Hochspannungsleitungen.
Die Variante mit dem geringsten Konfliktpotenzial beginnt im Nordosten von Limbach-Oberfrohna an der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Limbach-Oberfrohna - Röhrsdorf - Burgstädt, Abzweig Limbach. Nach Überquerung der BAB A 72 verläuft sie autobahnnah bis zur Querung der Zwickauer Mulde bei Penig. Im weiteren Verlauf entfernt sie sich von der Autobahn, umgeht die Kiessandgruben Penig-Dittmannsdorf und Penig-Elsdorf und verläuft parallel zu den drei 15-kV-Mittelspannungsfreileitungen bis zum Umspannwerk Oberelsdorf.
Mit Verfahrensabschluss ist für die beabsichtigte Hochspannungsleitung unter raumordnerischen Gesichtspunkten der Korridor für die Feintrassierung im nun abschließenden Planfeststellungsverfahren vorgegeben.
Die geplante Freileitung soll der energetischen Versorgungssicherheit im Raum Leipzig/West, Geithain und Oberelsdorf dienen und trägt dem Anschlussbegehren von Wind- und Solaranlagenbetreibern Rechnung.
Nach Auswertung aller Stellungnahmen und Einwendungen kommt die LDS zu der abschließenden Bewertung, dass das Vorhaben mit den Vorgaben der Raumordnung in Übereinstimmung gebracht werden kann. Voraussetzung ist eine Trassierung weitgehend parallel zur Autobahn und zu anderen Hochspannungsleitungen.
Die Variante mit dem geringsten Konfliktpotenzial beginnt im Nordosten von Limbach-Oberfrohna an der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Limbach-Oberfrohna - Röhrsdorf - Burgstädt, Abzweig Limbach. Nach Überquerung der BAB A 72 verläuft sie autobahnnah bis zur Querung der Zwickauer Mulde bei Penig. Im weiteren Verlauf entfernt sie sich von der Autobahn, umgeht die Kiessandgruben Penig-Dittmannsdorf und Penig-Elsdorf und verläuft parallel zu den drei 15-kV-Mittelspannungsfreileitungen bis zum Umspannwerk Oberelsdorf.
Mit Verfahrensabschluss ist für die beabsichtigte Hochspannungsleitung unter raumordnerischen Gesichtspunkten der Korridor für die Feintrassierung im nun abschließenden Planfeststellungsverfahren vorgegeben.