Medieninformationen 2015
[018/2015 - 02.03.2015]
Zwischen Waldheim und Gebersbach kann ein Geh- und Radweg gebaut werden
Landesdirektion Sachsen genehmigt Baumaßnahme an der Staatsstraße S 32
Die Landesdirektion Sachsen hat jetzt den Planfeststellungsbeschluss für den Anbau eines Geh- und Radweges im Zuge der S 32 zwischen Waldheim und Gebersbach erlassen und damit Baurecht geschaffen. Die Kosten des Anbaus werden sich auf 1,82 Millionen EUR belaufen.
Das Vorhaben wurde notwendig auf Grund der unzureichenden Verkehrsverhältnisse der Staatsstraße 32 in dem Tal des Gebersbaches und des in diesem Bereich stetig steigenden Radverkehrsaufkommens.
Eine wesentliche Ursache liegt hierfür im wieder aufgebauten Freibad in Gebersbach, das einen Ersatz für das durch das Hochwasser 2002 zerstörte Freibad Waldheim darstellt. Der sich daraufhin einstellende Freizeit- und Erholungsverkehr durch das neue Freibad, der hauptsächlich durch Kinder und Jugendliche geprägt ist, führte zu einer erhöhten Dringlichkeit für die Anlage eines Geh- und Radweges. Durch das Verkehrsaufkommen auf der S 32, die eingeschränkten Sichtverhältnisse im Bereich der Kurven und die beengten Verhältnisse in großen Teilen des Streckenabschnittes ist die Gefährdung der Radfahrer und Fußgänger besonders hoch.
Das Vorhaben sieht den Neubau eines gemeinsamen Geh-/Radweges am südlichen Fahrbahnrand der S 32 vor. Des Weiteren werden ein Brückenbauwerk und zwei Stützbauwerke zur Hangsicherung notwendig; die Ausbaulänge beträgt ca. 1,3 Kilometer. In dem Verfahren wurde in dem bestehenden Trinkwasserschutzgebiet insbesondere um eine umweltschonende Abführung des Straßenoberflächenwassers gerungen, so dass die Gefahr einer Kontaminierung des Grundwassers ausgeschlossen werden kann.
Der Baubeginn und die Fertigstellung des Vorhabens sind erst für das Jahr 2016 vorgesehen, da eine Anmeldung zur Finanzierung aus dem regulären Landeshaushalt jetzt erst wieder für das Bauprogramm 2016 möglich ist.
Der Planfeststellungsbeschluss wird in Kürze zusammen mit den festgestellten Planunterlagen in der Stadt Waldheim zwei Wochen zur Einsicht ausgelegt werden.
Die genauen Daten werden durch Aushang in Waldheim noch veröffentlicht werden; zusätzlich erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung im Waldheimer Amtsblatt.
Das Vorhaben wurde notwendig auf Grund der unzureichenden Verkehrsverhältnisse der Staatsstraße 32 in dem Tal des Gebersbaches und des in diesem Bereich stetig steigenden Radverkehrsaufkommens.
Eine wesentliche Ursache liegt hierfür im wieder aufgebauten Freibad in Gebersbach, das einen Ersatz für das durch das Hochwasser 2002 zerstörte Freibad Waldheim darstellt. Der sich daraufhin einstellende Freizeit- und Erholungsverkehr durch das neue Freibad, der hauptsächlich durch Kinder und Jugendliche geprägt ist, führte zu einer erhöhten Dringlichkeit für die Anlage eines Geh- und Radweges. Durch das Verkehrsaufkommen auf der S 32, die eingeschränkten Sichtverhältnisse im Bereich der Kurven und die beengten Verhältnisse in großen Teilen des Streckenabschnittes ist die Gefährdung der Radfahrer und Fußgänger besonders hoch.
Das Vorhaben sieht den Neubau eines gemeinsamen Geh-/Radweges am südlichen Fahrbahnrand der S 32 vor. Des Weiteren werden ein Brückenbauwerk und zwei Stützbauwerke zur Hangsicherung notwendig; die Ausbaulänge beträgt ca. 1,3 Kilometer. In dem Verfahren wurde in dem bestehenden Trinkwasserschutzgebiet insbesondere um eine umweltschonende Abführung des Straßenoberflächenwassers gerungen, so dass die Gefahr einer Kontaminierung des Grundwassers ausgeschlossen werden kann.
Der Baubeginn und die Fertigstellung des Vorhabens sind erst für das Jahr 2016 vorgesehen, da eine Anmeldung zur Finanzierung aus dem regulären Landeshaushalt jetzt erst wieder für das Bauprogramm 2016 möglich ist.
Der Planfeststellungsbeschluss wird in Kürze zusammen mit den festgestellten Planunterlagen in der Stadt Waldheim zwei Wochen zur Einsicht ausgelegt werden.
Die genauen Daten werden durch Aushang in Waldheim noch veröffentlicht werden; zusätzlich erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung im Waldheimer Amtsblatt.