Medieninformationen 2015
[015/2015 - 20.02.2015]
Staatsstraße 83 kann zwischen Klipphausen und Meißen grundhaft ausgebaut werden
Landesdirektion Sachsen erlässt Planfeststellungsbeschluss
Die Landesdirektion Sachsen hat das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Staatsstraße S 83 auf dem Gebiet der Stadt Meißen und der Gemeinde Klipphausen zwischen der Stadt Meißen und Garsebach (Gemeinde Klipphausen) abgeschlossen. Damit besteht Baurecht für den knapp 1,1 Kilometer langen Abschnitt der S 83. Die einmündende Gemeindestraße „Dobritzer Berg“ wird auf einer Länge von 60 Metern richtliniengerecht ausgebaut und an die S 83 angebunden.
Weiterhin beinhaltet das planfestgestellte Vorhaben den Ersatzneubau und die Instandsetzung von Stützmauern, den Neubau von drei Stützwänden, Sicherungsmaßnahmen am Hang nordwestlich der S 83 und die Erneuerung der Durchlässe im Zuge des „Dobritzer Baches“ und des „Gäßrichwassers“.
Der Ausbau der Straße ist erforderlich, da sie in ihrem jetzigen Zustand den Bedürfnissen der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer nicht mehr gerecht wird. Sie weist im planfestgestellten Abschnitt einen unübersichtlichen Fahrbahnverlauf und eine unstetige Linienführung auf. Dadurch bedingt sind die Sichtverhältnisse unzureichend, die Fahrbahn zeigt erhebliche Tragfähigkeitsschäden und Spurrinnen. Der schlechte Zustand eines Großteils der Stützmauern stellt eine Gefährdung der Verkehrs- und Betriebssicherheit der Straße dar.
Im Bereich der Felsanschnittböschungen von Bau-km 0+268 bis Bau-km 0+510 kommt es immer wieder zu Steinschlag und Felssturz. Daher sind Sicherungsmaßnahmen erforderlich, die verhindern, dass sich lösendes und abstürzendes Material unmittelbar auf die Straße gelangt.
Unzureichend sind auch die baulichen und verkehrsorganisatorischen Verhältnisse an der Einmündung der Gemeindestraße „Dobritzer Berg“. Die Einmündung wird regelgerecht ausgebaut und die S 83 im Einmündungsbereich mit einer Linksabbiegerspur versehen.
Zur Kompensation der durch den Ausbau bedingten Eingriffe in Natur und Landschaft sind umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen. Dazu gehören die Anlage von Feldgehölzen, die Rekultivierung bauzeitlich beanspruchter Flächen, die Pflanzung von Obstbäumen an Wirtschaftswegen sowie die Herstellung einer Streuobstwiese und die Wiederherstellung von beanspruchten Waldflächen.
Der festgestellte Plan zum Ausbau der S 83 wird für zwei Wochen für Jedermann zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Der genaue Auslegungszeitraum und -ort werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.
Weiterhin beinhaltet das planfestgestellte Vorhaben den Ersatzneubau und die Instandsetzung von Stützmauern, den Neubau von drei Stützwänden, Sicherungsmaßnahmen am Hang nordwestlich der S 83 und die Erneuerung der Durchlässe im Zuge des „Dobritzer Baches“ und des „Gäßrichwassers“.
Der Ausbau der Straße ist erforderlich, da sie in ihrem jetzigen Zustand den Bedürfnissen der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer nicht mehr gerecht wird. Sie weist im planfestgestellten Abschnitt einen unübersichtlichen Fahrbahnverlauf und eine unstetige Linienführung auf. Dadurch bedingt sind die Sichtverhältnisse unzureichend, die Fahrbahn zeigt erhebliche Tragfähigkeitsschäden und Spurrinnen. Der schlechte Zustand eines Großteils der Stützmauern stellt eine Gefährdung der Verkehrs- und Betriebssicherheit der Straße dar.
Im Bereich der Felsanschnittböschungen von Bau-km 0+268 bis Bau-km 0+510 kommt es immer wieder zu Steinschlag und Felssturz. Daher sind Sicherungsmaßnahmen erforderlich, die verhindern, dass sich lösendes und abstürzendes Material unmittelbar auf die Straße gelangt.
Unzureichend sind auch die baulichen und verkehrsorganisatorischen Verhältnisse an der Einmündung der Gemeindestraße „Dobritzer Berg“. Die Einmündung wird regelgerecht ausgebaut und die S 83 im Einmündungsbereich mit einer Linksabbiegerspur versehen.
Zur Kompensation der durch den Ausbau bedingten Eingriffe in Natur und Landschaft sind umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen. Dazu gehören die Anlage von Feldgehölzen, die Rekultivierung bauzeitlich beanspruchter Flächen, die Pflanzung von Obstbäumen an Wirtschaftswegen sowie die Herstellung einer Streuobstwiese und die Wiederherstellung von beanspruchten Waldflächen.
Der festgestellte Plan zum Ausbau der S 83 wird für zwei Wochen für Jedermann zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Der genaue Auslegungszeitraum und -ort werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.