Medieninformationen 2015
[004/2015 - 28.01.2015]
Hotel in Böhlen muss weiterhin für Asylbewerber genutzt werden
Die Kapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaates Sachsen sind nahezu ausgeschöpft
Die Landesdirektion Sachsen brachte am 23. Januar 2015 kurzfristig 68 Asylbewerber in einem Hotel in Böhlen, Landkreis Leipzig, unter. Es handelte sich dabei um Asylbewerber aus der Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaates Sachsen in Chemnitz.
Zu diesem Zeitpunkt ging die Landesdirektion Sachsen noch davon aus, das Hotel nur bis heute, 28. Januar 2015, in Anspruch nehmen zu müssen. Es war geplant, die Asylbewerber in anderen Objekten der Erstaufnahmeeinrichtung unterzubringen.
Aufgrund des weiterhin außergewöhnlich großen Zustroms von Asylbewerbern ist die Landesdirektion Sachsen gezwungen, das Hotel weiter in Anspruch nehmen zu müssen. Die dort untergebrachten Asylbewerber bleiben vorläufig weiter im Hotel. Zusätzlich zum bereits vor Ort tätigen Wachdienst wird nun auch die soziale Betreuung der Asylsuchenden organisiert.
Der Vizepräsident der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, Herr Christoph Carl, hat die Bürgermeisterin der Stadt Böhlen, Frau Maria Gangloff, sowie den Landrat des Landkreises Leipzig, Herrn Dr. Gerhard Gey, am heutigen Tag telefonisch über die zwingende Notwendigkeit der Weiterbelegung des Hotels unterrichtet und ihr grundsätzliches Einverständnis eingeholt.
Die Belegung des Hotels in Böhlen ist weiterhin nur zur Überbrückung gedacht. Sie ist eine unverzichtbare Notmaßnahme, mit der verhindert wird, dass Asylbewerber in der Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaates Sachsen ohne Obdach sind.
Die Landesdirektion Sachsen ist weiter auf der Suche nach geeigneten Kapazitäten zur vorübergehenden Unterbringung von Asylbewerbern und wird alle Anstrengungen unternehmen, die vorliegende Mietoption nicht über den vertraglich vereinbarten Zeitraum (Ende April 2015) in Anspruch zu nehmen.
Zu diesem Zeitpunkt ging die Landesdirektion Sachsen noch davon aus, das Hotel nur bis heute, 28. Januar 2015, in Anspruch nehmen zu müssen. Es war geplant, die Asylbewerber in anderen Objekten der Erstaufnahmeeinrichtung unterzubringen.
Aufgrund des weiterhin außergewöhnlich großen Zustroms von Asylbewerbern ist die Landesdirektion Sachsen gezwungen, das Hotel weiter in Anspruch nehmen zu müssen. Die dort untergebrachten Asylbewerber bleiben vorläufig weiter im Hotel. Zusätzlich zum bereits vor Ort tätigen Wachdienst wird nun auch die soziale Betreuung der Asylsuchenden organisiert.
Der Vizepräsident der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, Herr Christoph Carl, hat die Bürgermeisterin der Stadt Böhlen, Frau Maria Gangloff, sowie den Landrat des Landkreises Leipzig, Herrn Dr. Gerhard Gey, am heutigen Tag telefonisch über die zwingende Notwendigkeit der Weiterbelegung des Hotels unterrichtet und ihr grundsätzliches Einverständnis eingeholt.
Die Belegung des Hotels in Böhlen ist weiterhin nur zur Überbrückung gedacht. Sie ist eine unverzichtbare Notmaßnahme, mit der verhindert wird, dass Asylbewerber in der Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaates Sachsen ohne Obdach sind.
Die Landesdirektion Sachsen ist weiter auf der Suche nach geeigneten Kapazitäten zur vorübergehenden Unterbringung von Asylbewerbern und wird alle Anstrengungen unternehmen, die vorliegende Mietoption nicht über den vertraglich vereinbarten Zeitraum (Ende April 2015) in Anspruch zu nehmen.