Medieninformationen 2014
[31/2014 - 01.04.2014]
Glaubitz bekommt ein Ervin-Stahlwerk
Landesdirektion Sachsen genehmigt Anlage zur Herstellung von jährlich 60.000 Tonnen Strahlmittel
Am 28. März 2014 hat die Landesdirektion Sachsen (LDS) als Obere Immissionsschutzbehörde der Ervin Germany GmbH (Ervin) eine Anlage zum Einschmelzen von Stahl zur Herstellung von Strahlmittel am Standort Glaubitz genehmigt. Strahlmittel kommen beim Oberflächenbearbeitungsverfahren „Strahlen“ zum Einsatz.
Die Genehmigung umfasst die Errichtung und den Betrieb eines Stahlwerkes mit einer Anlage zum Einschmelzen von Stahl. Mit einer Schmelzleistung von maximal 14,2 Tonnen pro Stunde können bei einem Einsatz von jährlich 66.000 Tonnen Rohmaterial 60.000 Tonnen Strahlgut hergestellt werden. Genehmigt wurde darüber hinaus eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Schrott mit einer Lagermenge von 600 Tonnen einschließlich der beantragten Nebeneinrichtungen.
Ervin hatte im Dezember 2011 einen Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Anlage gestellt. Das Verfahren war mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Nach der öffentlichen Auslegung der Antragsunterlagen wurden die erhobenen Einwendungen während des Erörterungstermins am 5. und 6. September 2012 in der Remontehalle in Großenhain mit der Antragstellerin, ihren Beauftragten, den in ihrem Aufgabenbereich betroffenen Behörden und den Einwendern erörtert. Anschließend mussten die Pläne von Ervin noch einmal überarbeitet werden.
Am 30. November 2012 wurde durch die LDS nach entsprechendem Antrag von Ervin ein vorzeitiger Maßnahmebeginn für Gründungs-, Fundamentierungs- und Erdbauarbeiten, die Errichtung von Produktionsgebäuden, Stahlbau- und montagebedingte Ausrüstungsarbeiten und die Errichtung der Verkehrswege und notwendiger Infrastruktur erteilt.
Am 22. Juli 2013 wurde ein überarbeiteter Antrag der Landesdirektion Sachsen übergeben. Nach der Auslegung der Antragsunterlagen wurden die erhobenen Einwendungen während des Erörterungstermins am 16. Dezember 2013 in Nünchritz mit der Antragstellerin, ihren Beauftragten, den in ihrem Aufgabenbereich betroffenen Behörden und den Einwendern erörtert.
Am 9. Januar 2014 hat die LDS antragsgemäß eine weitere Zulassung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn für die Einbringung und den Aufbau der Maschinen und Anlagen, die Nutzung der Büro- und Sanitärinfrastruktur und das Testen und Einfahren der Maschinen und Anlagen im Rahmen eines Funktionstestplanes erteilt.
Nach Auswertung der geänderten Antragsunterlagen, der dazu gehörigen Einwendungen und des Erörterungstermins konnte die LDS das Vorhaben nun genehmigen. Gleichzeitig wurden Auflagen und Nebenbestimmungen zum Bau und Betrieb der Anlage festgelegt. Nur mit diesen Auflagen - insbesondere zum Schutz vor Lärm und Luftschadstoffen - ist das Vorhaben genehmigungsfähig.
Schon im letzten Jahr wurde eine Lärmschutzwand gebaut. Es handelt sich um eine Stahlbetonwand mit einer Dicke von 200 mm und einer Höhe von 1 m bis 9,5 m an der Ost- und Südseite des Anlagengrundstücks. Ervin wurde darüber hinaus verpflichtet, Schallschutzblenden zu errichten. Hinsichtlich der Belastung durch Luftschadstoffe wurden Grenzwerte festgesetzt, deren Einhaltung Ervin verpflichten, technische Maßnahmen zum Schutz vor Luftschadstoffen umzusetzen. Damit werden bei Ervin in diesem Bereich die von der Europäischen Union für verbindlich erklärten „Besten Verfügbaren Techniken“ der Eisen- und Stahlerzeugung zum Einsatz kommen.
Mit dem Vorhaben werden 69 neue Arbeitsplätze in einer strukturschwachen Region geschaffen. Zudem hat die neue Industrieansiedlung auch Auswirkungen auf Zulieferbetriebe und Dienstleistungsunternehmen, so dass auch in diesen Bereichen Beschäftigungszuwachs erwartet werden kann.