Medieninformationen 2013
[157/2013 - 23.12.2013]
Weiterer Hochwasserschutz in Flöha genehmigt
Die Landesdirektion Sachsen hat das Planfeststellungsverfahren zu einem weiteren Hochwasserschutzvorhaben in Flöha an der Gewässern Flöha und Zschopau abgeschlossen.
Mit dem Planfeststellungsbeschluss erhält die Landestalsperrenverwaltung Baurecht und kann die Schutzmaßnahmen umsetzen.
Das Vorhaben befindet sich in der Stadt Flöha, unterstrom des Mündungsbereichs der beiden Flüsse Zschopau und Flöha. Die mit dem Planfeststellungsbeschluss zugelassenen Hochwasserschutzmaßnahmen liegen auf der rechten Zschopauseite. Sie dienen dem Schutz der Wohn- und Gewerbebebauung im Bereich Turnerstraße, des Samuel-von-Pufendorf-Gymnasiums und des Auenstadions einschließlich seiner Anlagen und Nebengebäude sowie der Anlagen und Gebäude der Freiweilligen Feuerwehr Flöha vor einem Hochwasserereignis mit einer 100-jährigen Wiederkehrwahrscheinlichkeit.
Hierzu wird der zwischen der Fußgängerbrücke über die Flöha und der Deichüberfahrt zur Turnerstraße vorhandene Deich auf einer Länge von 75 Metern erhöht. Im Anschluss wird entlang des Begrenzungszaunes des Auenstadions eine ca. 335 Meter lange Hochwasserschutzmauer errichtet sowie entlang des Gymnasiumgeländes eine weitere, ca. 210 Meter lange Hochwasserschutzmauer gebaut. Der auf der Deichkrone vorhandene Geh- und Radweg Richtung Niederwiesa bleibt erhalten.
Neben den Hochwasserschutzmaßnahmen werden auch Arbeiten zur Landschaftspflege vorgenommen. So werden beispielsweise die wasserseitigen Bodenanschüttungen an den neu errichteten Hochwasserschutzmauern sowie der erhöhte Deich am Stadion begrünt und Gehölzpflanzungen vorgenommen.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden insgesamt 24 Einwendungen von betroffenen Bürgern aus Flöha erhoben. Außerdem mussten über 30 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, Leitungsträgern, Fachbehörden und anerkannten Naturschutzvereinigungen ausgewertet und geprüft werden.
Der erlassene Planfeststellungsbeschluss wird den Einwendern und den im Freistaat Sachsen anerkannten Naturschutzvereinigungen, die eine Stellungnahme zum Vorhaben abgegeben haben, in Kürze zugestellt.
Im Februar 2014 wird der Beschluss samt den festgestellten Unterlagen bei der Stadt Flöha und der Gemeinde Niederwiesa zur Einsicht für jedermann ausgelegt. Die genauen Daten der Auslegung werden rechtzeitig vorher bekannt gemacht.
Mit dem Planfeststellungsbeschluss erhält die Landestalsperrenverwaltung Baurecht und kann die Schutzmaßnahmen umsetzen.
Das Vorhaben befindet sich in der Stadt Flöha, unterstrom des Mündungsbereichs der beiden Flüsse Zschopau und Flöha. Die mit dem Planfeststellungsbeschluss zugelassenen Hochwasserschutzmaßnahmen liegen auf der rechten Zschopauseite. Sie dienen dem Schutz der Wohn- und Gewerbebebauung im Bereich Turnerstraße, des Samuel-von-Pufendorf-Gymnasiums und des Auenstadions einschließlich seiner Anlagen und Nebengebäude sowie der Anlagen und Gebäude der Freiweilligen Feuerwehr Flöha vor einem Hochwasserereignis mit einer 100-jährigen Wiederkehrwahrscheinlichkeit.
Hierzu wird der zwischen der Fußgängerbrücke über die Flöha und der Deichüberfahrt zur Turnerstraße vorhandene Deich auf einer Länge von 75 Metern erhöht. Im Anschluss wird entlang des Begrenzungszaunes des Auenstadions eine ca. 335 Meter lange Hochwasserschutzmauer errichtet sowie entlang des Gymnasiumgeländes eine weitere, ca. 210 Meter lange Hochwasserschutzmauer gebaut. Der auf der Deichkrone vorhandene Geh- und Radweg Richtung Niederwiesa bleibt erhalten.
Neben den Hochwasserschutzmaßnahmen werden auch Arbeiten zur Landschaftspflege vorgenommen. So werden beispielsweise die wasserseitigen Bodenanschüttungen an den neu errichteten Hochwasserschutzmauern sowie der erhöhte Deich am Stadion begrünt und Gehölzpflanzungen vorgenommen.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden insgesamt 24 Einwendungen von betroffenen Bürgern aus Flöha erhoben. Außerdem mussten über 30 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, Leitungsträgern, Fachbehörden und anerkannten Naturschutzvereinigungen ausgewertet und geprüft werden.
Der erlassene Planfeststellungsbeschluss wird den Einwendern und den im Freistaat Sachsen anerkannten Naturschutzvereinigungen, die eine Stellungnahme zum Vorhaben abgegeben haben, in Kürze zugestellt.
Im Februar 2014 wird der Beschluss samt den festgestellten Unterlagen bei der Stadt Flöha und der Gemeinde Niederwiesa zur Einsicht für jedermann ausgelegt. Die genauen Daten der Auslegung werden rechtzeitig vorher bekannt gemacht.