Medieninformationen 2013
[145/2013 - 10.12.2013]
Vergabekammer entscheidet in dem Nachprüfungsverfahren zum Wettbewerb Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal
Entwürfe müssen nochmals bewertet werden
Am 9. Dezember 2013 hat die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen in dem Vergabenachprüfungsverfahren zum Wettbewerb für das Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal entschieden. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Antragstellerin durch die Bewertung der überarbeiteten Wettbewerbsentwürfe im Rahmen der sogenannten Weiterentwicklungsphase in ihren Rechten verletzt ist. Die Vergabekammer hatte im Zusammenhang mit der Bewertung der überarbeiteten Wettbewerbsentwürfe Wertungs- und Dokumentationsfehler festgestellt. Der Stadt Leipzig wurde dementsprechend aufgegeben, die Bewertung der überarbeiteten Entwürfe unter Beachtung der Rechtsauffassung der Vergabekammer zu wiederholen.
Die Antragstellerin hatte im Rahmen des Vergabenachprüfungsverfahrens zudem die grundsätzliche Unzulässigkeit der Weiterentwicklungsphase sowie die nachträgliche Änderung der Wertungskriterien geltend gemacht. Aus verfahrensrechtlichen Gründen war es der Vergabekammer jedoch verwehrt, hierzu inhaltlich Stellung zu nehmen, da sie die diesbezügliche Rüge der Antragstellerin als verspätet beurteilt hat.
Die Vergabekammer hat folglich die Rechtmäßigkeit der Weiterentwicklungsphase in ihrer Entscheidung nicht beurteilt.
Gegen die Entscheidungen der Vergabekammer ist nun die sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht Dresden binnen einer Frist von zwei Wochen zulässig, die mit der Zustellung der Entscheidung an die Verfahrensbeteiligten beginnt.