Medieninformationen 2013
[144/2013 - 04.12.2013]
Planfinale für die A 72 zwischen Chemnitz und Leipzig
Landesdirektion Sachsen schafft Baurecht für den letzten noch offenen Abschnitt zwischen Leipzig-Süd und Rötha
Mit Beschluss vom 29. November 2013 hat die Landesdirektion Sachsen das Planfeststellungsverfahren für den Bauabschnitt 5.2 der Bundesautobahn A 72 abgeschlossen. Der Beschluss regelt den Neubau der Autobahnverbindung zwischen Chemnitz und Leipzig im Streckenabschnitt zwischen den Anschlussstellen Leipzig-Süd und Rötha.
Die Streckenlänge des genehmigten Bauabschnitts beträgt ca. 7,2 Kilometer. Der Beschluss hat neben dem Bau der Autobahntrasse die Errichtung der Anschlussstelle A 72/B 2/S 72n südlich von Großdeuben, den Bau einer unbewirtschafteten Rastanlage an der Richtungsfahrbahn nach Chemnitz und die erforderlichen Folgemaßnahmen - wie etwa Anpassungen des weiterführenden Straßen- und Wegenetzes sowie den Bau von Lärmschutzanlagen - zum Gegenstand.
Die Bundesautobahn A 72 folgt im Bauabschnitt 5.2 in wesentlichen Teilen dem Verlauf der heutigen Bundesstraßen B 2 und B 95. Die für das Jahr 2020 im Trassenverlauf abschnittsweise erwartete Verkehrslast zwischen 45.000 und 66.000 Kraftfahrzeugen pro Tag erfordert zwingend den Ausbau der Straßenverkehrsverbindung zwischen Rötha und Leipzig-Süd.
Die festgestellte Variante der Autobahntrasse stellt den bestmöglichen Kompromiss zwischen allen für die Abwägung erheblichen öffentlichen und privaten Belangen dar. Insbesondere berücksichtigt sie die planerische Anforderung, bau- und anlagebedingte Inanspruchnahmen des Europäischen Vogelschutzgebietes „Rückhaltebecken Stöhna“ zu vermeiden. In dem damit gesetzten Rahmen wird mit dem planfestgestellten Ausbau dem Gebot einer lärmvermeidenden Trassierung entsprochen. Im Bereich der Ortslage Rötha rückt die Verkehrstrasse deshalb - gemessen am Verlauf der Bundesstraße B 95 - von der Wohnbebauung ab. Als Konsequenz dessen müssen Aufforstungsflächen im sogenannten „Röthaer Holz“ für den Autobahnbau in Anspruch genommen werden.
Ausfertigungen des Planfeststellungsbeschlusses und der festgestellten Pläne werden im Januar 2014 zwei Wochen zur Einsicht in den Städten Rötha, Böhlen und Markkleeberg ausgelegt. Der genaue Ort und die Zeiten der Auslegung werden zuvor jeweils ortsüblich bekanntgegeben.
Die Streckenlänge des genehmigten Bauabschnitts beträgt ca. 7,2 Kilometer. Der Beschluss hat neben dem Bau der Autobahntrasse die Errichtung der Anschlussstelle A 72/B 2/S 72n südlich von Großdeuben, den Bau einer unbewirtschafteten Rastanlage an der Richtungsfahrbahn nach Chemnitz und die erforderlichen Folgemaßnahmen - wie etwa Anpassungen des weiterführenden Straßen- und Wegenetzes sowie den Bau von Lärmschutzanlagen - zum Gegenstand.
Die Bundesautobahn A 72 folgt im Bauabschnitt 5.2 in wesentlichen Teilen dem Verlauf der heutigen Bundesstraßen B 2 und B 95. Die für das Jahr 2020 im Trassenverlauf abschnittsweise erwartete Verkehrslast zwischen 45.000 und 66.000 Kraftfahrzeugen pro Tag erfordert zwingend den Ausbau der Straßenverkehrsverbindung zwischen Rötha und Leipzig-Süd.
Die festgestellte Variante der Autobahntrasse stellt den bestmöglichen Kompromiss zwischen allen für die Abwägung erheblichen öffentlichen und privaten Belangen dar. Insbesondere berücksichtigt sie die planerische Anforderung, bau- und anlagebedingte Inanspruchnahmen des Europäischen Vogelschutzgebietes „Rückhaltebecken Stöhna“ zu vermeiden. In dem damit gesetzten Rahmen wird mit dem planfestgestellten Ausbau dem Gebot einer lärmvermeidenden Trassierung entsprochen. Im Bereich der Ortslage Rötha rückt die Verkehrstrasse deshalb - gemessen am Verlauf der Bundesstraße B 95 - von der Wohnbebauung ab. Als Konsequenz dessen müssen Aufforstungsflächen im sogenannten „Röthaer Holz“ für den Autobahnbau in Anspruch genommen werden.
Ausfertigungen des Planfeststellungsbeschlusses und der festgestellten Pläne werden im Januar 2014 zwei Wochen zur Einsicht in den Städten Rötha, Böhlen und Markkleeberg ausgelegt. Der genaue Ort und die Zeiten der Auslegung werden zuvor jeweils ortsüblich bekanntgegeben.