Medieninformationen 2013
[132/2013 - 21.10.2013]
Landesdirektion schließt diesjährige Überprüfung der Nachtfluglärmbelastung am Flughafen Leipzig/Halle ab
Die Landesdirektion Sachsen hat jetzt die turnusgemäße Überprüfung der Nachtfluglärmbelastung durch den Flughafen Leipzig/Halle abgeschlossen. Grundlage hierfür bildeten die von der Flughafen Leipzig/Halle GmbH vorgelegten Daten zum nächtlichen Flugverkehrsaufkommen im Jahr 2012, die vom Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als oberster Luftfahrtbehörde bestätigt worden sind. In die Überprüfung ist auch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie als technische Fachbehörde für Fragen des Fluglärms einbezogen worden. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass es gegenwärtig keiner Anordnung von weiteren Auflagen zum Schutz vor nächtlichem Fluglärm durch die Landesdirektion Sachsen bedarf.
Entsprechend den geltenden Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses vom 4. November 2004 war das nächtliche Fluggeschehen der sechs verkehrsreichsten Monate des Jahres 2012 (Mai bis Oktober) mit demjenigen zu vergleichen, das im Vergleichszeitraum des Jahres 2011 in der Zeit zwischen 22:00 und 6:00 Uhr abgewickelt worden ist. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass im Vergleichszeitraum die Zahl der nächtlichen Flugbewegungen um ca. 1,5 % auf 15 786 (einschließlich Hubschrauberflüge) abgenommen hat.
Der Anteil des auf der Start- und Landebahn Süd abgewickelten nächtlichen Luftverkehrs ist hierbei von 91,5 % im Jahr 2011 auf 90,6 % im Jahr 2012 gesunken. Entsprechend hat sich der Anteil des nächtlichen Flugbewegungsaufkommens auf der Start- und Landebahn Nord im Jahr 2012 von 8,5 % auf 9,4 % leicht erhöht. Die meisten Flugbewegungen entfielen auf die Betriebsrichtung West (Landungen von Osten, Starts nach Westen) mit 71 %; die entgegengesetzte Betriebsrichtung Ost wurde bei 29 % der Flugbewegungen registriert (2011: 70 % West, 30 % Ost).
Der Vergleich der eingesetzten Flugzeugmuster hat ergeben, dass die Anzahl der nächtlichen Flugbewegungen mit schweren Propellerflugzeugen, einschließlich AN 12, AN 26, L 188 (Lockheed Electra), C 130 (Lockheed Hercules) und C 160 (Transall) um 299 auf 989 gefallen ist (-23,2 %). Bei den schweren Strahlflugzeugen (Luftfahrzeuggruppe S 3.2b einschließlich AN 124 und IL 76) ist eine Abnahme um 35 Bewegungen auf 37 zu verzeichnen (-48,6 %). Für die den Flughafen besonders häufig frequentierenden Flugzeuge der Luftfahrzeuggruppen S 5.2 (insbesondere A 319, A 320, A 321, B 737-300 ff, B 757-200) und S 6.1 (insbesondere A 300, A 310, A 330, B 757-300, B 767, B 777) sind leichte Anstiege zu verzeichnen (S 5.2: 9 082, +2,5 %; S 6.1: 4 659, +1,7 %). Die Luftfahrzeuggruppe S 7b (am Flughafen insbesondere durch das Flugzeugmuster B 747-400 vertreten) hat um 165 Bewegungen auf 333 zugelegt und sich damit nahezu verdoppelt
(+98,2 %). Die insbesondere dem Verkehrssegment „Trooping Charter“ zuzurechnenden Flugbewegungen der Luftfahrzeuggruppe S 6.2b (mit DC-10 und MD-11) hat im Bezugszeitraum Mai bis Oktober 2012 um 276 auf 42 abgenommen (- 86,8 %).
Der Vollständigkeit halber weist die Landesdirektion darauf hin, dass unter Beachtung der Ergebnisse der Überprüfung und unter Zugrundelegung der gerichtlich bestätigten Kriterien für die Ausweisung des Nachtschutzgebietes (= Gebiet, in dem baulicher Schallschutz notwendig ist) dieses im Jahr 2012 eine Größe von ca. 136 km² (2011: ca. 141 km²) hätte haben müssen. Tatsächlich umfasst das festgesetzte Nachtschutzgebiet derzeit ca. 256 km².
Die nächste turnusgemäße Überprüfung ist im Frühjahr 2014 vorgesehen.