Medieninformationen 2013
[100/2013 - 31.07.2013]
Landesdirektion schließt Prüfung der Chemnitzer Oberbürgermeisterwahl 2013 ab
Die Landesdirektion Sachsen hat die Gültigkeit der Wahl der Oberbürgermeisterin der Stadt Chemnitz mit Bescheid vom 30. Juli 2013 festgestellt. Die bisherige Amtsinhaberin Barbara Ludwig (SPD) hat im zweiten Wahldurchgang am 30. Juni 2013 bei 202.485 Wahlberechtigten mit 40.553 abgegebenen gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten und ist dadurch zur Oberbürgermeisterin von Chemnitz wiedergewählt worden. Die Amtszeit der Oberbürgermeisterin dauert sieben Jahre. Die Entscheidung der Landesdirektion Sachsen ist noch nicht rechtskräftig.
Im Zuge ihrer Wahlprüfung hat die Landesdirektion auch über zwei zur Chemnitzer OB-Wahl eingegangene Einsprüche entschieden. Einer der Einsprüche wurde aus formalen Gründen abgewiesen: Der Einspruchsführer war nicht Chemnitzer Bürger und es fehlten ihm zudem die für seinen Einspruch erforderlichen Unterstützerunterschriften. Der andere Einspruch zielte darauf ab, dass die damals als Kandidatin zur Wiederwahl anstehende amtierende Oberbürgermeisterin auf Wahlwerbemitteln ihre Amtsbezeichnung als Beruf angegeben hatte. Diese Angabe entsprach aber erkennbar sowohl den Tatsachen als auch den wahlrechtlichen Vorgaben.
Im Zuge ihrer Wahlprüfung hat die Landesdirektion auch über zwei zur Chemnitzer OB-Wahl eingegangene Einsprüche entschieden. Einer der Einsprüche wurde aus formalen Gründen abgewiesen: Der Einspruchsführer war nicht Chemnitzer Bürger und es fehlten ihm zudem die für seinen Einspruch erforderlichen Unterstützerunterschriften. Der andere Einspruch zielte darauf ab, dass die damals als Kandidatin zur Wiederwahl anstehende amtierende Oberbürgermeisterin auf Wahlwerbemitteln ihre Amtsbezeichnung als Beruf angegeben hatte. Diese Angabe entsprach aber erkennbar sowohl den Tatsachen als auch den wahlrechtlichen Vorgaben.