Medieninformationen 2013
[089/2013 - 11.07.2013]
Landesdirektion Sachsen genehmigt Doppelhaushalt 2013/2014 des Vogtlandkreises
Landesdirektion Sachsen genehmigt Doppelhaushalt 2013/2014 des Vogtlandkreises
Die Landesdirektion Sachsen hat den Doppelhaushalt 2013/2014 des Vogtlandkreises unter Auflagen genehmigt. Es handelte sich um den ersten Haushalt, den der Landkreis nach den Regeln der Doppik - also entsprechend dem neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen auf Grundlage der doppelten Buchführung - aufgestellt hat.
Der vom Kreistag beschlossene Etat beinhaltet für 2013 Gesamtaufwendungen von ca. 222 Mio. EUR und für 2014 ca. 225 Mio. EUR. Für das Haushaltsjahr 2013 ist eine Kreditaufnahme für Investitionen in Höhe von 3,6 Mio. EUR und für 2014 von ca. 12,8 Mio. EUR vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen, die zu Ausgaben in den Jahren 2014 bis 2017 berechtigen, wurden für 2013 in Höhe von 13,6 Mio. EUR und für 2014 in Höhe von 2,1 Mio. EUR veranschlagt.
Die Kreisumlage, mit der sich die Kommunen an der Finanzierung des Kreishaushaltes beteiligen, beträgt für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 jeweils 31,5 Prozent. Wegen geänderter gesetzlicher Regelungen bedurfte die Kreisumlage allerdings erstmals keiner gesonderten Genehmigung der Rechtsaufsicht.
Die Haushalte für 2013 und 2014 des Vogtlandkreises sind nicht ausgeglichen. Fehlbeträge werden in den beiden Jahren in Höhe von 2,4 Mio. EUR bzw. 6,0 Mio. EUR erwartet. Da die Zahlungsfähigkeit des Vogtlandkreises im Finanzplanungszeitraum jedoch gewährleistet ist, kann der Doppelhaushalt 2013/2014 als gesetzmäßig eingestuft werden.
Dem Landkreis gelingt es nicht in jedem Haushaltsjahr, die ordentliche Tilgung für bestehende Kredite aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zu erwirtschaften. Jedoch konnten vor dem Hintergrund der bis 2016 geltenden gesetzlichen Erleichterungen für die Kommunen bei der Anwendung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens und unter Berücksichtigung vorhandener Liquiditätsreserven die Genehmigungen für die vorgesehenen Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen erteilt werden.
Allerdings hat die Landesdirektion ihre Genehmigung mit Auflagen verbunden. So soll der Landkreis bis zum Haushaltsjahr 2016 die Voraussetzungen schaffen, den Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr 2017 zu erreichen. Außerdem muss der Vogtlandkreis seine Liquidität ohne die dauerhafte Inanspruchnahme von Kassenkrediten sicherstellen.
Die Landesdirektion Sachsen hat den Doppelhaushalt 2013/2014 des Vogtlandkreises unter Auflagen genehmigt. Es handelte sich um den ersten Haushalt, den der Landkreis nach den Regeln der Doppik - also entsprechend dem neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen auf Grundlage der doppelten Buchführung - aufgestellt hat.
Der vom Kreistag beschlossene Etat beinhaltet für 2013 Gesamtaufwendungen von ca. 222 Mio. EUR und für 2014 ca. 225 Mio. EUR. Für das Haushaltsjahr 2013 ist eine Kreditaufnahme für Investitionen in Höhe von 3,6 Mio. EUR und für 2014 von ca. 12,8 Mio. EUR vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen, die zu Ausgaben in den Jahren 2014 bis 2017 berechtigen, wurden für 2013 in Höhe von 13,6 Mio. EUR und für 2014 in Höhe von 2,1 Mio. EUR veranschlagt.
Die Kreisumlage, mit der sich die Kommunen an der Finanzierung des Kreishaushaltes beteiligen, beträgt für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 jeweils 31,5 Prozent. Wegen geänderter gesetzlicher Regelungen bedurfte die Kreisumlage allerdings erstmals keiner gesonderten Genehmigung der Rechtsaufsicht.
Die Haushalte für 2013 und 2014 des Vogtlandkreises sind nicht ausgeglichen. Fehlbeträge werden in den beiden Jahren in Höhe von 2,4 Mio. EUR bzw. 6,0 Mio. EUR erwartet. Da die Zahlungsfähigkeit des Vogtlandkreises im Finanzplanungszeitraum jedoch gewährleistet ist, kann der Doppelhaushalt 2013/2014 als gesetzmäßig eingestuft werden.
Dem Landkreis gelingt es nicht in jedem Haushaltsjahr, die ordentliche Tilgung für bestehende Kredite aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zu erwirtschaften. Jedoch konnten vor dem Hintergrund der bis 2016 geltenden gesetzlichen Erleichterungen für die Kommunen bei der Anwendung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens und unter Berücksichtigung vorhandener Liquiditätsreserven die Genehmigungen für die vorgesehenen Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen erteilt werden.
Allerdings hat die Landesdirektion ihre Genehmigung mit Auflagen verbunden. So soll der Landkreis bis zum Haushaltsjahr 2016 die Voraussetzungen schaffen, den Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr 2017 zu erreichen. Außerdem muss der Vogtlandkreis seine Liquidität ohne die dauerhafte Inanspruchnahme von Kassenkrediten sicherstellen.